Alles anzeigenHallo Mari43
Ich war oder bin zwar nicht selbst betroffen aber haben beruflich einiges mitbekommen.
1. Arbeitslosenmeldung erfolgt in Deutschland da mein Wohnort Deutschland ist! korrekt? d.h. RAV in der Schweiz nicht informieren?
Ja, Meldung in Deutschland. Es sein denn, Du willst evtl. wieder einen Job in der CH Anspruch auf Arbeitslosengeld wirst Du in der CH wahrscheinlich nicht haben. Aber das RAV hilft evtl. trotzdem bei Fragen und bei einer Suche. Falls Du das möchtest. Da Du wieder in der Schweiz arbeiten möchtest solltest Du auf jeden Fall dort hin. Sehr zu empfehlen. Was ich so mitbekommemnm habe sind diese oft sehr hilfsbereit.
2. Krankenversicherung? muss ich mich bei der Grenzgängerversicherung abmelden? wie läuft es ab?
Ja, diese musst Du selbst abmelden, denn Du musstest diese ja auch selbst anmelden. Wenn Du eine Grenzgängerkkombi mit einer deutschen KK hast, ist es eh kein grosses Ding, einfach dort anrufen. Du musst schauen, dass Du wieder in D versichert bist. Es sei denn Du hast innerhalb einer Frist (musst Du fragen) wieder einen Job in der Schweiz. So lange Du die KK selbst zahlst bist Du auch versichert. Aber wenn es länger dauert willst Du ja, dass das deutsche Arbeitsamt die Kosten trägt.
3. Pensionsversicherung/ Unfallversicherung etc....? Dort meldet Dich Dein alter AG in der Schweiz ab,. Die Pensionskasse bleibt erst mal erhalten und die eingezahlten Beiträge bleiben ein par Monate bestehen und würden ansonsten auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Wenn Du eine neue PK bekommst, weil Du wieder (in kurzer Zeit) bei einem neuen AG arbeitest würde sie das Geld auf die neue PK überweisen. Da Du aber nur so kurz in der Schweiz gearbeitet hast kannst Du Dir diese auszahlen lassen, wenn Du nicht mehr in der Schweiz arbeitest. Wie das genau geht würde ich bei dieser Pensionskasse anfragen. Diese wird Dir auch einen Kontoauszug zusenden und Dich fragen was nun passiert.
4. Meldung Finanzamt Deutschland ? Bist Du dort als Grenzgänger registriert? Ich würde da auch mal anrufen. Die Agentur für Arbeit meldet (obwohl Arbeitslosengeld steuerfrei ist) die ausgezahlten Beträge am Ende des Jahres ans Finanzamt somit würden diese es dann mitbekommen. Wenn Du wieder in D arbeitest macht das Dein neuer AG von daher (denke ich ) ist das nicht soo wichtig sich da zu melden.
5. Verliert man jetzt die Grenzgängerbewilligung...ja, nach einiger Zeit auf jeden Fall. Aber nicht sofort. Ich weiss allerdings im Moment nicht die Fristen usw. Da kann Dir bestimmt das RAV weiterhelfen. man hat schon eine gewisse Zeit sich neu zu bewerben. Man verliert die Bewilligung nicht unmittelbar.
Hallo RaboCo,
super vielen Dank für deine Hilfe ich konnte heute auch schon ein paar weitere Informationen auch herausfinden und zwar:
zu Punkt 1: Meldung habe ich online beim deutschen Arbeitsamt erledigt aufgrund Wohnsitz in Deutschland aber bei http://www.arbeit.swiss.ch muss ich ein PD U1 716.053 ausfüllen dieses Formular muss mit der Arbeitgeberbescheinigung an die öffentliche Arbeitslosenkasse und die senden es dann an das deutsche Arbeitsamt da geht es um die Zeit in der Schweiz was bestätigt werden muss um Arbeitslosengeld in Deutschland richtig zu erhalten so die Auskunft von der RAV ! Ich kann die Dienste sowohl beim RAV wie auch bei der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen somit überlege ich noch zusätzlich mich bei der RAV zu melden ich fand Sie am Telefon schon sehr hilfsbereit....falls jemand Erfahrung mit RAV gesammelt hat gerne Info ob es sich lohnt weil v. der Arbeitsagentur in Deutschland war ich leider nicht so begeistert.
zu Punkt 2: ist bei der Zahlung v. Arbeitslosengeld nicht automatisch die deutsche Krankenkasse dabei? die Frage ist, zahl ich einfach weiterhin die Grenzgänger Krankenkasseversicherung mit der Hoffnung in 2 Monaten was zu finden oder muss ich sie lieber gleich kündigen und meld mich dann wieder an sobald ich wieder in der Schweiz ein Job habe? gibt es da evtl. sperrfristen oder kann man da einfach monatlich rein und raus wie man möchte?
zu Punkt 3: ok super denke lasse es dann einfach erstmal stehen.
zu Punkt 4: ja denke muss es melden wegen den steuer vorauszahlung die würde ich ja nicht mehr bezahlen.
zu punkt 5: ok d.h. wenn ich die verliere und dann wieder beantrage könnte es abgelehnt werden?
Danke und Gruss