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Beiträge von Mari43

  • Grenzgänger Kündigung Probezeit

    • Mari43
    • 17. Dezember 2024 um 11:19
    Zitat von RaboCo

    Hallo Mari43

    Ich war oder bin zwar nicht selbst betroffen aber haben beruflich einiges mitbekommen.

    1. Arbeitslosenmeldung erfolgt in Deutschland da mein Wohnort Deutschland ist! korrekt? d.h. RAV in der Schweiz nicht informieren?

    Ja, Meldung in Deutschland. Es sein denn, Du willst evtl. wieder einen Job in der CH Anspruch auf Arbeitslosengeld wirst Du in der CH wahrscheinlich nicht haben. Aber das RAV hilft evtl. trotzdem bei Fragen und bei einer Suche. Falls Du das möchtest. Da Du wieder in der Schweiz arbeiten möchtest solltest Du auf jeden Fall dort hin. Sehr zu empfehlen. Was ich so mitbekommemnm habe sind diese oft sehr hilfsbereit.

    2. Krankenversicherung? muss ich mich bei der Grenzgängerversicherung abmelden? wie läuft es ab?

    Ja, diese musst Du selbst abmelden, denn Du musstest diese ja auch selbst anmelden. Wenn Du eine Grenzgängerkkombi mit einer deutschen KK hast, ist es eh kein grosses Ding, einfach dort anrufen. Du musst schauen, dass Du wieder in D versichert bist. Es sei denn Du hast innerhalb einer Frist (musst Du fragen) wieder einen Job in der Schweiz. So lange Du die KK selbst zahlst bist Du auch versichert. Aber wenn es länger dauert willst Du ja, dass das deutsche Arbeitsamt die Kosten trägt.

    3. Pensionsversicherung/ Unfallversicherung etc....? Dort meldet Dich Dein alter AG in der Schweiz ab,. Die Pensionskasse bleibt erst mal erhalten und die eingezahlten Beiträge bleiben ein par Monate bestehen und würden ansonsten auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Wenn Du eine neue PK bekommst, weil Du wieder (in kurzer Zeit) bei einem neuen AG arbeitest würde sie das Geld auf die neue PK überweisen. Da Du aber nur so kurz in der Schweiz gearbeitet hast kannst Du Dir diese auszahlen lassen, wenn Du nicht mehr in der Schweiz arbeitest. Wie das genau geht würde ich bei dieser Pensionskasse anfragen. Diese wird Dir auch einen Kontoauszug zusenden und Dich fragen was nun passiert.

    4. Meldung Finanzamt Deutschland ? Bist Du dort als Grenzgänger registriert? Ich würde da auch mal anrufen. Die Agentur für Arbeit meldet (obwohl Arbeitslosengeld steuerfrei ist) die ausgezahlten Beträge am Ende des Jahres ans Finanzamt somit würden diese es dann mitbekommen. Wenn Du wieder in D arbeitest macht das Dein neuer AG von daher (denke ich ) ist das nicht soo wichtig sich da zu melden.

    5. Verliert man jetzt die Grenzgängerbewilligung...ja, nach einiger Zeit auf jeden Fall. Aber nicht sofort. Ich weiss allerdings im Moment nicht die Fristen usw. Da kann Dir bestimmt das RAV weiterhelfen. man hat schon eine gewisse Zeit sich neu zu bewerben. Man verliert die Bewilligung nicht unmittelbar.

    Alles anzeigen

    Hallo RaboCo,

    super vielen Dank für deine Hilfe ich konnte heute auch schon ein paar weitere Informationen auch herausfinden und zwar:

    zu Punkt 1: Meldung habe ich online beim deutschen Arbeitsamt erledigt aufgrund Wohnsitz in Deutschland aber bei http://www.arbeit.swiss.ch muss ich ein PD U1 716.053 ausfüllen dieses Formular muss mit der Arbeitgeberbescheinigung an die öffentliche Arbeitslosenkasse und die senden es dann an das deutsche Arbeitsamt da geht es um die Zeit in der Schweiz was bestätigt werden muss um Arbeitslosengeld in Deutschland richtig zu erhalten so die Auskunft von der RAV ! Ich kann die Dienste sowohl beim RAV wie auch bei der Arbeitsagentur in Anspruch nehmen somit überlege ich noch zusätzlich mich bei der RAV zu melden ich fand Sie am Telefon schon sehr hilfsbereit....falls jemand Erfahrung mit RAV gesammelt hat gerne Info ob es sich lohnt weil v. der Arbeitsagentur in Deutschland war ich leider nicht so begeistert.

    zu Punkt 2: ist bei der Zahlung v. Arbeitslosengeld nicht automatisch die deutsche Krankenkasse dabei? die Frage ist, zahl ich einfach weiterhin die Grenzgänger Krankenkasseversicherung mit der Hoffnung in 2 Monaten was zu finden oder muss ich sie lieber gleich kündigen und meld mich dann wieder an sobald ich wieder in der Schweiz ein Job habe? gibt es da evtl. sperrfristen oder kann man da einfach monatlich rein und raus wie man möchte?

    zu Punkt 3: ok super denke lasse es dann einfach erstmal stehen.

    zu Punkt 4: ja denke muss es melden wegen den steuer vorauszahlung die würde ich ja nicht mehr bezahlen.

    zu punkt 5: ok d.h. wenn ich die verliere und dann wieder beantrage könnte es abgelehnt werden?

    Danke und Gruss

  • Grenzgänger Kündigung Probezeit

    • Mari43
    • 16. Dezember 2024 um 19:47

    Hallo Zusammen,

    leider ist mein erster Job in der Schweiz ein totaler Fehlgriff gewesen und wir haben uns in der Probezeit getrennt und ich bin sehr erleichtert weil die versprochene Tätigkeiten drei Monate nicht erfolgt ist. Die Kündigung erfolgte zum Glück jetzt von der Arbeitgeberseite aber ich war erleichtert daher alles gut!

    Ich brauche aber kurz eure Hilfe um jetzt klar zu denken und die richtige Schritte zu tun.

    1. Arbeitslosenmeldung erfolgt in Deutschland da mein Wohnort Deutschland ist! korrekt? d.h. RAV in der Schweiz nicht informieren?

    2. Krankenversicherung? muss ich mich bei der Grenzgängerversicherung abmelden? wie läuft es ab?

    3. Pensionsversicherung/ Unfallversicherung etc....?

    4. Meldung Finanzamt Deutschland ?

    5. Verliert man jetzt die Grenzgängerbewilligung?

    Ich werde mich natürlich weiterhin in der Schweiz bewerben wollte nur von euch wissen wer schon in der gleichen Lage war ( Probezeit Kündigung Grenzgänger) und welche Schritte man jetzt gleich unternehmen muss damit ich nichts vergesse und alles richtig mache vor allem falls ich in kurzer Zeit doch was finde muss ich alles wieder beantragen?

    Danke euch für eure Erfahrung, Hilfe und Tipps

    Grüsse

  • Vorauszahlung Steuer

    • Mari43
    • 17. September 2024 um 10:45

    Hallo Zusammen,

    ich komme gerade v. Finanzamt Lörrach und habe die Daten für Grenzgänger abgegeben damit meine Vorauszahlung ab 01.10.2024 bis 31.12.2024 berechnet werden und ich war verwundert, das Amt wollte auch das Brutto aus Deutschland wissen bis 30.09.2024 weil esangeblich mit berechnet wird d.h. auf meine Frage " warum? ist doch automatisch jeden Monat abgezogen worden " meinte die Dame v. Amt es kann sein , dass ich nochmal Steuer zahlen muss auf das schon versteuerte deutsche Einkommen weil das ganze Jahr für die Vorauszahlung Berechnung genommen wird ??? Entweder steh ich auf den Schlauch oder ist das ein schlechter Scherz? Hab jetzt Panik vor dieser Vorauszahlung weil ich dachte dies gilt ab Oktober gerechnet für Schweizer Gehalt nicht noch mein deutsches Gehalt.


    Danke für eure Aufklärung.


    Grüße

  • Wieviel notwendige Versicherungen zusätzlich?!

    • Mari43
    • 31. Juli 2024 um 10:32
    Zitat von lieberjott

    Bezüglich Spitäler in der Schweiz: Ich habe bisher die Erfahrung gemacht (Basler Spitäler), dass auch für die "Normalos" Zweibettzimmer quasi Standard sind.

    😄 aha wusste ich :winking_face: hatte dies schon mal gehört deswegen bin ich komplett vorsichtig beim abschliessen von Versicherungen die evtl. unnötig sind. Danke dir

  • Wieviel notwendige Versicherungen zusätzlich?!

    • Mari43
    • 31. Juli 2024 um 08:27
    Zitat von lieberjott

    Habe nur noch eine Zahnzusatzversicherung, welche auch Zahnreinigungen abdeckt. Und eine Unfallversicherung, obwohl diese leicht überflüssig wäre.

    Auf eine teure Pflegetagegeldversicherung habe ich verzichtet, da meine Pensionskasse hohe Invaliditätsleistungen auszahlt.

    sehr guter Hinweis zu der Pensionskasse Invaliditätsleistungen muss ich mal prüfen. Danke


    Zitat von Heinz

    Wichtig sind Versicherungen für Kosten, die du im Fall der Fälle nicht relativ problemlos selbst bezahlen könntest. Was das ist, ist individuell unterschiedlich und hängt stark von deinem Einkommen, Vermögen und anderen Faktoren (z.B. ob Wohneigentum vorhanden ist) ab. Normalerweise gehören zu den wichtigen Versicherungen insbesondere Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung (hier auch auf die Absicherung im Ausland achten) und Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Ich denke für derartige Dinge kannst nur du selbst entscheiden, ob sie dir wichtig sind bzw. ob du sie ggf. ohne Versicherung selbst bezahlen könntest/würdest.

    ja, also Einzelzimmer ist mir persönlich nicht wichtig eher gute Arzt Behandlung etc..und Krankenversicherung habe ich dann die Grenzgängerversicherung d.h. wahrscheinlich wäre eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung die es ja für 20 Euro im Jahr gibt nicht verkehrt....Zahnzusatz habe ich schon Jahre überlegt gibt aber unterschiedliche Meinung von Zahnärzte zu dem Thema ob man sie braucht oder nicht. Hapftlicht habe ich schon immer und Berufsunfähigkeit seit meiner Ausbildung es ging mir eher um die zusätzliche Versicherungen jetzt als Grenzgänger welche man tatsächlich noch braucht wen man jetzt in der Schweiz arbeitet und in Deutschland wohnt z.b die Pflege die nicht mehr dabei ist und zum Thema Einzelzimmer da glaube ich ist ein Mehrbettzimmer im Schweizer Spital bestimmt trotzdem angenehmer als im deutschen Krankenhaus. Möchte vermeiden, dass man versucht mir Versicherungen zu verkaufen die man angeblich als Grenzgänger jetzt noch braucht..😁

  • Wieviel notwendige Versicherungen zusätzlich?!

    • Mari43
    • 30. Juli 2024 um 15:15

    Hallo Zusammen,

    ich habe mich jetzt für die Grenzgänger Versicherung SWICA entschieden und mich würde mal interessieren welche Versicherungen ihr für noch notwendig haltet weil man kann sich ja mit x Versicherungen tot versichern d.h. angefangen von Einzelzimmer bis teure Pflegeversicherung usw....

    Was habt ihr wirklich noch notwendig versichert neben der normalen Grenzgänger Versicherung ( 45 Jahre, weiblich, unverheiratet, keine Kinder)

    Danke und Grüße

  • Empfehlung Bankkonto Grenzgänger "YUH"

    • Mari43
    • 29. Juli 2024 um 20:36
    Zitat von RaboCo

    Tja, die Sparkasse Hochrhein...ist so ein Thema für sich. Ich selbst kenne es nur von Kunden aber ich denke die Bankgebühren sind fast so hoch wie bei einer schweizer Bank der Wechselkurs ist (wie lieberjott schon geschrieben hat) nicht oder nicht immer attraktiv. Aber es ist halt sehr einfach, da die Sparekasse auf beiden Seiten eine Bankverbindung hat. Man kann also auch CHF verdienen und dort eine CHF Konto haben. Sie auf beiden Seiten Beratung anbieten und sogar spezielle Produkte haben wie eine Grenzgänger Krankenversicherung (Ob die gut ist kann ich nicht sagen) Aber es gibt sie. So wie auch Anlage- und Versicherungsprodukte (Hier tritt die Sparkasse aber oft nur als Vermittler auf) Daher genau so "Vorsicht" wie bei allen Vermittlern

    Aber einzeln also z.B. kostenloses Konto in der Schweiz, kostenloses Konto in Deutschland (habe ich auch noch eins) und Transfer über die Wechselanbieter ist aufwendiger aber sehr viel günstiger.

    Achja, noch was: solltest Du jemals auf die Idee kommen eine Hypothek in der Schweiz aufzunehmen weil Du Dir eine Immobilie kaufen möchtest Dann kannst Du die Sparkasse Hochrhein auch vergessen. Auch für Privatkredite oder Leasing in der Schweiz hilft sie Dir nur bedingt.

    ja, ich war jetzt dort zur Beratung und für mich kommt es nicht in Frage viel zu teuer und nutzen tut mir es nicht wirklich. Ich habe schon mein normales Konto bei der Freiburger Sparkasse seit ich denken kann und jetzt zur Hochrhein zu wechseln wegen einer Schweizer Iban lohnt nicht. Ich habe mein Euro Konto in Freiburg, mein Yuh Konto mit der Multiwährung und CH Iban und dann kommt für mich UBS in der Schweiz in Frage. So habe ich zwei physische Banken eine Euro Bank und CHF Bank und transferiere es zum Online Yuh Konto mit dem kann ich das tägliche Geschäft per Smartphone in beiden Länder in den Restaurant, Läden etc...zahlen in Euro oder CHF etc...ohne Gebühren ist wirklich super praktisch.

  • Empfehlung Bankkonto Grenzgänger "YUH"

    • Mari43
    • 26. Juli 2024 um 14:40
    Zitat von Mari43

    vielen Dank für die Rückantwort und ich werde wahrscheinlich dann wei konten eröffnen d.h erstmal mit der app bank yuh und wise tranfer starten und dann noch eine bank nachdem ich mich informiert habe welche am besten wäre d.h. ob z.b. grenzgänger wie sparkasse hochrein oder direkt in der schweiz ubs etc...

    RaboCo, würdest du als zweite "physische" Bank eher auf der deutschen Seite z.b. die Sparkasse Hochrhein empfehlen oder eher direkt dann in der Schweiz z.b. die UBS?

    Habe jetzt mir auch zu der yuh App die Geldtransfer Monito App runtergeladen da ist oft eben wise oder revolut dabei.


    Grüße und Danke

  • Empfehlung Bankkonto Grenzgänger "YUH"

    • Mari43
    • 26. Juli 2024 um 07:16
    Zitat von RaboCo

    Hi,

    Frag auch mal Deinen Arbeitgeber ob sie eine besondere Verbindung zu einer Bank haben. Manche Banken haben für manche Firmen kostenlose MA-Konten. Was den Transfer von Geld nach D angeht gibt es einige Anbieter die keine Banken sind z.B. exchangemaked.ch oder Wise und Andere diese haben in der Regel günstigere Wechselkurde (oft) ohne Gebühren. Ich benutze mehrere und schaue immer wer gerade am günstigsten ist. Macht schon ein par CHF aus.

    Wenn Du z,B, Raiffeisen nimmst hast Du zwar Kontogebühren aber dafür kostenlose Musen und sonstige Rabatte bei Veranstaltungen usw. Und Du hast eine echte Bank mit allem was eine Bank so kann. Onlinebanken haben oft nur eingeschränkte Angebote. z.B. keine Kredite oder keine Beratung oder eingeschränktes Produktportfolio bei Spar- und Anlageprodukten. Die Grossbanken wie die UBS haben auch Alles im Angebot.

    Die Bankenlandschaft in der Schweiz ist vielfältig und es hat für jeden was dabei. Wenn Du nur reinen Zahlungsverkehr brauchst kannst Du Yuh nehmen. So bald Du mehr brachst bis Du da falsch. Die meisten die ich hier kenne haben eh mehrere Bankverbindungen.

    vielen Dank für die Rückantwort und ich werde wahrscheinlich dann wei konten eröffnen d.h erstmal mit der app bank yuh und wise tranfer starten und dann noch eine bank nachdem ich mich informiert habe welche am besten wäre d.h. ob z.b. grenzgänger wie sparkasse hochrein oder direkt in der schweiz ubs etc...

  • Empfehlung Bankkonto Grenzgänger "YUH"

    • Mari43
    • 24. Juli 2024 um 14:50
    Zitat von lieberjott

    Yuh deckt wohl die wichtigsten Basics ab, ist aber nur als App verfügbar.

    Die Frage ist, welche Anforderungen du an eine Bank bzw. Bankkonto hast.

    Anforderung an die Bank d.h. als Gehaltskonto, günstiger Transfer auf EuroKonto mit guten Kurs, Bankkarte um CHF abzuheben usw...

    Grüße

  • Empfehlung Bankkonto Grenzgänger "YUH"

    • Mari43
    • 24. Juli 2024 um 10:20

    Hallo Zusammen,

    ich werde ab Oktober in der Schweiz erstmal als Grenzgänger arbeiten d.h. bin gerade am informieren wegen Bankkonto. Mir wurde oft "Yuh" genannt d.h. wer hat damit Erfahrung oder gerne auch andere Bank Empfehlung für Grenzgänger.


    Danke und Grüße

  • Benefit in der Schweiz

    • Mari43
    • 24. Juli 2024 um 07:25
    Zitat von RaboCo

    Also ich habe das sogar persönlich erlebt. Ich war auch zuerst ein halbes Jahr bei einer Firma die sich als echter Flob herausgestellt hat. Immerhin bin ich so in die Schweiz gekommen. Erst als ich Hier war habe ich bemerkt welch grossartige Benefis es bei anderen Firmen gibt.

    Ich glaube, dass die Firmen heute offen damit umgehen. Wer Dinge verschweigt ist selbst schuld wenn Arbeitnehmer fehlen . Wer sie gar nicht erst anbietet auch. Die Finanzbranche ist auf jeden Fall eher mit vielen Goodies für seine MA ausgestattet. Die Schweiz ist ein Finanzland.

    Was genau suchst Du denn? Vielleicht habe ich einen Tipp für Basel.

    Hallo RaboCo,

    vielen Dank für deine Rückantwort und ich habe einen guten AG gefunden mit sehr guten Benefits :winking_face: einwandfrei wurde mir während dem Vorstellungs Prozess ein Benefits Blatt hingelegt und für mich passt da alles und ich fange im Oktober an und ja ist leider nicht Basel Stadt sondern im Raum Aargau aber alles kann man nicht haben und für mich passt dort beim AG eine Menge :). Zu deiner Frage! Ich bin Finanzbuchhalterin und ich habe sehr lange gesucht d.h. viele Vorstellungsgespräche gehabt und unfassbar viele extreme Benefits unterschiede erlebt angefangen von der Zahlung der Höhe in die Pensionkasse, Kankentagegeld bis Urlaubstage, Feiertage usw....das Gehalt ist immer eine Sache und viele denken nur ein hohes Gehalt ist alles aber am Ende ist immer das Gesamtpaket zu sehen wie z.b. hohe Beiträge in die Pensionskasse vom AG, Krankentagegeldversicherung mit langer 100% lohnfortzahlung, viel Urlaub, Arbeitszeit usw...dies muss alles mit beachtet und gerechnet werden und nicht nur das Gehalt. Ich freue mich auf das neue Abenteuer und bin gespannt auf die Erfahrung in der Schweizer Arbeitswelt.


    Gruß

  • Teilzeit 80% aber 100% arbeiten?!

    • Mari43
    • 22. Juni 2024 um 06:50
    Zitat von lieberjott

    Es kommt definitiv auf das Unternehmen an und zum Teil auch auf die Leute, die dort arbeiten.

    In dem Unternehmen wo ich arbeite, würde auf ein Teilzeitpensum sicher Rücksicht genommen werden - auch dadurch, dass es entsprechende Ressourcen-Planungstools- und Prozesse gibt.

    Überzeit kann problemlos kompensiert werden und es wird auch nicht erwartet, dass man diese nicht aufschreibt oder dem Unternehmen schenkt. Aber ich weiß, dass es definitiv auch andere Firmen gibt.

    Je nachdem wie stark solche Auswüchse existieren und in welchem Lohngefüge man sich befindet, könnte die kantonale Arbeitsaufsicht vielleicht interessiert sein - vor allem wenn ein, falls vorhanden, kantonaler Mindestlohn damit hintergangen werden würde.

    Danke für eure Rückantwort und ich habe den Job abgelehnt weil ich habe kein Problem mit Mehrarbeit an den Tagen die vetraglich bezahlt und vereinbart sind aber in einem Vetrag vorab schriftlich festzuhalten dass der AG sich das Recht behält den AN an seinem freien Tag bei viel Arbeit einzuteilen obwohl man 80% vereinbart/bezahlt kriegt d.h.ihn mit Überstunden auf 100% hintenrum trotzdem zu beschäftigen ist nicht in Ordnung es gibt Gründe für 80% Teilzeit und der freie Tag muss für ein AN planbar sein ohne Abruf v. AG. Wir reden hier von einem Job im Büro und keine Gastro oder Spital. Mir ist das bei diversen Gesprächen in der Schweiz aufgefallen Teilzeit zu bezahlen aber 100% durch Überstunden gewünscht wird.

  • Teilzeit 80% aber 100% arbeiten?!

    • Mari43
    • 20. Juni 2024 um 14:56

    Hallo Zusammen,

    ich bitte um eure Erfahrungswerte zum Thema Teilzeit.

    Ich habe das Gefühl es wird gerne Teilzeit vergeben obwohl es v. Pensum nicht zu schaffenist und man oft den freien Tag arbeiten muss so in der Art den Lohn sparen mit Zeitgutschrift kompensieren was dann aber nicht geht da zuviel Stunden nie abgefeiert werden kann.

    Wie sind eure Erfahrungen? arbeitet ihr wirklich in Teilzeit eure Stunden oder immer eher Richtung Vollzeit?

    In der Schweiz ist fast jede zweite Stelle Teilzeit aber trotzdem wird mehr als 42h gearbeitet da lohnt ja kein Teilzeit wenn immer Mehrarbeit ist.


    Bin gespannt auf eure Antworten.


    Gruss

  • Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit / Vertragsklauseln

    • Mari43
    • 10. Juni 2024 um 21:17
    Zitat von M.E.

    Hallo

    ein paar Anmerkungen von mir :smiling_face:

    Das stimmt so nicht, hier muss unterschieden werden, ob der AG eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Wenn Ja, darf der AN aber nicht schlechter gestellt werden, als die Leistungen die der AN ohne Krankentageldvesicherung erhalten würde.Die meisten Krankentaggeldversicherungen geben einen Anspruch auf 80% des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen. Für die Leistungspflicht der Taggeldversicherung sind immer die Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen massgebend. Die dem Arbeitgeber vom Gesetz auferlegte Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall ist dann abgegolten, wenn die Versicherungslösung mindestens gleichwertig ist. Nach der Gerichtspraxis sind vertragliche Abmachungen zulässig, wonach der Arbeitgeber während einigen wenigen Karenztagen keinen Lohn zahlen muss (je nach Gericht 1 - 3 Karenztage).

    Grundsätzlich gilt in der Schweiz dass der Ferienanspruch wächst grundsätzlich nicht an, wenn nicht gearbeitet wird. Es gilt der Grundsatz «ohne Arbeit keine Ferien» Bei einer von Arbeitnehmenden verschuldeten Arbeitsverhinderung darf der jährliche Ferienanspruch um einen Zwölftel gekürzt werden, sobald die Arbeitsverhinderung insgesamt einen vollen Abwesenheitsmonat beträgt (Art. 329b Abs. 1 OR).

    Das ist im Zuge der Gleichbehandlung der Mitarbeiter, bei entsprechenden Arbeitsvertrag zulässig

    Lieben Gruss

    Alles anzeigen

    Hallo,

    vielen lieben Dank für die Antworten 😊

    bei dem ersten Punkt ging es mir ab wann die 80% bezahlt werden weil dieser AG zahlt nur 100% für zwei Wochen ab der dritten Woche springt die 80% Lohnfortzahlung und vor einem Jahr hat der AG wohl schon ab dem dritten Krankheitstag keine 100% bezahlt! Es gibt definitiv AG die zahlen zwei Monate 100% und dann erst 80% weil ich finde man kann mit einer Grippe schon drei Wochen flach liegen und zu wissen es gibt dann nur 80% ist echt hart. Gruß


    Zitat von M.E.

    Hallo

    ein paar Anmerkungen von mir :smiling_face:

    Das stimmt so nicht, hier muss unterschieden werden, ob der AG eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Wenn Ja, darf der AN aber nicht schlechter gestellt werden, als die Leistungen die der AN ohne Krankentageldvesicherung erhalten würde.Die meisten Krankentaggeldversicherungen geben einen Anspruch auf 80% des Lohnes während 720 oder 730 Tagen innert 900 Tagen. Für die Leistungspflicht der Taggeldversicherung sind immer die Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen massgebend. Die dem Arbeitgeber vom Gesetz auferlegte Lohnfortzahlungspflicht im Krankheitsfall ist dann abgegolten, wenn die Versicherungslösung mindestens gleichwertig ist. Nach der Gerichtspraxis sind vertragliche Abmachungen zulässig, wonach der Arbeitgeber während einigen wenigen Karenztagen keinen Lohn zahlen muss (je nach Gericht 1 - 3 Karenztage).

    Grundsätzlich gilt in der Schweiz dass der Ferienanspruch wächst grundsätzlich nicht an, wenn nicht gearbeitet wird. Es gilt der Grundsatz «ohne Arbeit keine Ferien» Bei einer von Arbeitnehmenden verschuldeten Arbeitsverhinderung darf der jährliche Ferienanspruch um einen Zwölftel gekürzt werden, sobald die Arbeitsverhinderung insgesamt einen vollen Abwesenheitsmonat beträgt (Art. 329b Abs. 1 OR).

    Das ist im Zuge der Gleichbehandlung der Mitarbeiter, bei entsprechenden Arbeitsvertrag zulässig

    Lieben Gruss

    Alles anzeigen

    Zu Punkt zwei "Thema Urlaubskürzungen" da ist deine Erklärung komplett nachvollziehbar d.h. " unverschuldet" kein Ferienaufbau aber der AG meinte wenn man eine Krankmeldung hat z.b. wegen Grippe und liegt ein Monat krank trotz Attest dann wird ca. zwei Tage pro Monat Urlaub gekürzt und das wäre in meinen Augen nicht korrekt weil ist ja nicht " verschuldet" .

  • Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit / Vertragsklauseln

    • Mari43
    • 10. Juni 2024 um 18:30
    Zitat von Freedom2022

    Hallo Mari,

    ein Unternehmen darf vertragsrechtlich festlegen, welche kantonalen Feiertage es bezahlt.

    Aber eine genaue Festlegung im AV sollte schon vorhanden sein.

    Steht dort, das die Zentrale dies festlegt, kann es auch keinen kantonalen Feiertag bezahlen.

    Einen solchen Passus finde ich unseriös, da ich vor Unterzeichnung des AV die genauen Konditionen kennen sollte.

    https://payrollplus.ch/ratgeber/recht…bezahlt-werden/

    Alles anzeigen

    Hallo ,

    so ich habe jetzt direkt mit Personal gesprochen und alles gefragt und folgendes:

    Jeder AG kann selber festlegen ab wann er Lohnkürzungen bei Krankheit tätigt d.h. ab dem 3. Tag Krankheit oder erst ab 14 Tage usw...d.h ich werde definitiv dies im Vorfeld in Zukunft beim Gespräch gleich fragen ist ein sehr wichtiger Punkt weil man da nicht drin steckt wann man krank wird und wie lange und finde das schon extrem ab dem dritten Tag oder nach 14 Tage auf 80% Lohn runter!

    Der Punkt mit Ferienkürzungen war mir auch nicht klar d.h ab einem Monat krank wird zwei Tage Urlaub gekürzt d.h. man wird krank kriegt erstmal Lohn auf 80% gekürzt und dann noch Urlaub pro Monat zwei Tage? Viel Glück an alle in der Schweiz mit solchen Verträgen und die hoffentlich nie krank werden bei solchen AG.

    Auch die bezahlten Feiertage konnte ich klären d.h jemand in Teilzeit hat Pech wenn die bezahlte Feiertage an sein freien Tag fällt und ich habe gesagt ist nicht in Ordnung eine Vollzeit hat immer diese bezahlten Feiertage und eine Teilzeit kriegt von den bezahlten Feiertage dann nichts d.h sollte eher als Gesamtsollzeit im Jahr gerechnet werden damit es gerecht ist.

    Für mich eine Erfahrung mehr doch diese wichtigen Details früh abzufragen 😉.

  • Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit / Vertragsklauseln

    • Mari43
    • 10. Juni 2024 um 11:43
    Zitat von Kutscher

    1. Bei mir wars damals 7 Tage mit 100% dann kürzung auf 80 %

    Der Rest ist normal : je nach Arbeitgeber.

    Urlaubs - Sperren sind auch normal. (je nach Branche ) mein Sohn hat auch Sperre von NOV- JAN im Verkauf

    Betriebsferien sind auch normal ( bei mir damals 3 Wochen im Juli musste ich nehmen weil Betrieb zu hatte.)

    Ist halt die Schweiz .

    Danke für die Rückmeldung.


    Betriebsferien sind für mich in Ordnung wenn ich die vor Anstellung ( für welchen Monat auch immer) vorab kenne aber nicht es gibt "normalerweise " "keine Betriebsferien" und "es kann" pro Jahr im März was mitgeteilt werden ob welche kommen oder nicht?! da kann man doch gar nicht planen oder buchen.

    Kündigungssperre zu verhängen finde ich etwas merkwürdig.

    Gruß

  • Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit / Vertragsklauseln

    • Mari43
    • 10. Juni 2024 um 11:37
    Zitat von Freedom2022

    Hallo Mari 43

    Keine dieser Formulierungen stehen in unseren Verträgen. Und kenne weder aus D, noch CH solche Klauseln. Hört sich für mich SEHR UNSERIÖS und teilweise ungesetzlich an (wie z.B. mit den Feiertagen, Storniern der geleisteten Arbeit=Arbeiten ohne Bezahlung) an, ich persönlich würde einen solchen Vertrag nicht mal als Arbeitsuchender unterschreiben!

    Hallo Freedom,

    ja ich finde es auch etwas merkwürdig weil wenn man sich auf 80% bewirbt und es wird aber extra im Vertrag festgehalten man sollte aber dan flexibel sein und bei Mehrarbeit dann den freien Tag arbeiten und dafür kriegt man es als Zeitguthaben aber dann steht im Widerspruch ab GLZ von über 30 Stunden wird es ohne Entschädigung die Stunden über 30 GLZ gekappt da muss ich dann schon etwas alles hinterfragen. Ich kenne solche Klausel auch nicht aus Deutschland oder bei denjenigen die in der Schweiz arbeiten aber der AG ist nicht mal ein kleiner AG oder KMU sondern aus der Gesundheitsbranche und es geht um ein Bürojob.

    Auch die Feiertage müssen doch alle genehmigt werden die man im Internet für den Kanton Raum findet oder nicht?!.

    Gruß

  • Lohnzahlung bei Arbeitsunfähigkeit / Vertragsklauseln

    • Mari43
    • 10. Juni 2024 um 08:53

    Guten Morgen 🌞,

    ich habe ein Vertrag zum prüfen erhalten indem Vereinbarungen stehen die mich ernsthaft überlegen lassen ob dies ein guter AG wäre. Ich bin gespannt ob ihr solche Vereinbarung habt oder kennt. Es handelt sich hier nicht um Zeitarbeit.


    1.

    14 Tage 100% Lohn ab dem 14 Krankheitstag nur noch 80% während 720 innert 900 aufeinanderfolgenden Tagen.

    2.

    Kündigungssperre zwischen November bis Februar

    3.

    Ferienkürzungen des jährlichen Anspruch sofern sie folgende Dauer übersteigt d.h. ein Monat Krank, Unfall oder bei zwei Monate Schwangerschaft.

    4. Kündigung im ersten Jahr nur ein Monat

    5. Pensionskasse 50/50

    6. Vorlage von Feiertage d.h es gibt in dem Kanton mehr Feiertage die werden aber nicht mit aufgeführt sondern nur Feiertage die das Unternehmen für seine Zentrale genehmigt?!

    7.

    es können Betriebsferien anfallen diese werden erst im März mitgeteilt und dann muss es mit den wenigen Tagen Urlaub oder GLZ kompensiert werden d.h. mein Urlaub wäre ja nie buchbar vor März?!

    8.

    80% Stelle aber bei viel Arbeit den freien Tag bitte arbeiten ( soll angeblich nicht oft vorkommen) wird aber vertraglich festgehalten und durch GLZ soll es dann kompensiert werden obwohl GLZ auch ohne Entschädigung ab einer bestimmten Anzahl storniert wird

    AG in der Schweiz prüfen immer Referenzen von den Bewerber d.h. war hier bei mir auch und einwandfrei aber Bewerber haben kaum die Chance die AG genauso zu prüfen d.h. erst mit Vertragsvorlage kann man etwas die Bedingungen lesen und prüfen.

    Viele würde wahrscheinlich annehmen um in die Schweiz zu arbeiten aber dass ist nicht meine Intention d.h. ich möchte gerne langfristig mich beim AG wohlfühlen und mich langfristig integrieren und nicht was annehmen wo die Bedingungen nicht ordentlich sind um dann wieder zu wechseln.


    Ich freue mich auf euer Feedback zu dem Thema und zu diesen Angebot.


    Liebe Grüsse

  • Benefit in der Schweiz

    • Mari43
    • 6. Juni 2024 um 08:43
    Zitat von MotU

    Hoi,

    ich habe das immer direkt bei den ersten Interviews unverblümt gefragt. Am Ende kommt ja meistens "Haben Sie noch Fragen?". Wichtig ist dabei nicht fordernd zu klingen, sondern mehr aus Neugierde. Gerade Du könntest das gut einführen à la "Durch meine vorherigen Interviews habe ich gesehen, dass es sehr viele unterschiedliche Benefits gibt. Wie sieht es in Ihrer Firma aus?"

    Guten Morgen, danke für deine Rückmeldung und ich gehe auch so vor im Interview aber mich ärgert oft die verlorene Zeit vor Ort d.hwäre jedes Erstgespräch digital wäre es in Ordnung dies erst dann zu fragen aber oft ist das ein halber Tag Urlaub um dorthin zu fahren weil die AG vorab kaum Informationen auf ihrer Homepage rausgeben und die Mitarbeiter Bewertung auf Kununun sind in der Schweiz sehr wenig.


    Danke und Gruß

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