Hallo zusammen,
ich werde ab 1. Oktober einen neuen Job in der Schweiz anfangen und bin gerade dabei das etwas detaillierter auszuplanen.
Eine Wohnung ab 1. September habe ich bereits erfolgreich organisiert. Mein bisheriger Anstellungsvertrag in Deutschland sieht vor dass ich bis 30.09. dort angestellt bin. Aber bedingt durch Urlaub etc. hätte ich vermutlich Zeit den September mehr oder weniger rein für den Umzug zu nutzen.
Jetzt hatte ich mich informiert und gelesen dass für die Umzugsgutmeldung beim Zoll (in meinem Fall vmtl. an der A5 Basel/Weil am Rhein) auch meine Anmeldebestätigung vorweisen muss. Da mir meine Gemeinde in Deutschland aber sagt das kann max. 7 Tage vorher erledigen bin ich jetzt verwirrt.
Wie gestaltet man den Fall für mich so dass am Ende alle zufrieden sind?
So wie ich die Personalerin der neuen Firma verstehe wäre es eigentlich optimal wenn ich 4 Wochen vor Arbeitsbeginn bin ich anmelde in der Schweiz, da dann die Themen mit AHV etc. in Ruhe geklärt werden können.
Mir unklar wie ich das machen zeitlich gesehen. Wäre es auch möglich in der Schweiz voll gemeldet zu sein ab September und mit meinem letzten deutschen Gehalt geht trotzdem alles klar und das Schweizer Finanzamt wird da nicht neidisch o.ä.?
Grüße,
Metti