Gehaltsrechner Unterschiede - ETH vs Lohncomputer

  • Hallo zusammen,


    ich habe versucht, mein Nettogehalt auszurechnen mit Hilfe der zwei bekanntesten Brutto-netto Rechnern (ETH und Lohncomputer), allerdings ergeben diese unterschiedliche Nettogehälter bei gleichen Informationen (Quellensteuer gilt für mich) - Unterschied sind paar Hundert Franken netto. Weiß jemand von euch vielleicht woran das liegt und welcher Rechner für euch näher zur Wahrheit steht?
    Ich habe leider noch kein volles Gehalt bekommen, nur einen halben Monat und auf meinem Lohnzettel waren auch andere Sachen drauf, daher weiß ich immer noch nicht, wieviel ich netto kriegen werde, was mich ein bisschen nervös macht.

  • Hallo Entlein,


    Lohncomputer kommt meiner Ansicht nach dem "echten" Nettogehalt ziemlich nahe. Die Abzüge bzgl AHV/IV/EO/ALV und Quellensteuer dürften bei beiden Rechnern (ETH+Lohncomputer) aber identisch sein.
    Unterschiede ergeben sich dadurch, ob dein Arbeitgeber das Krankentagegeld komplett zahlt und ob du für die Nichtberufsunfallversicherung zahlen musst oder nicht.
    Ein weiterer Punkt ist noch die Säule 2 (BVG): je nachdem welches Modell dein Arbeitgeber nutzt zahlst du 50% selber (oder weniger).


    Die Abzüge wären also:
    AHV/IV/EO
    ALV
    Quellensteuer
    NBU - optional (kann auch 100% vom AG übernommen werden)
    KTG - optional (kann auch 100% vom AG übernommen werden)
    BVG - maximal 50% werden von dir bezahlt, einige AG bezahlen auch mehr (z.B. 60% AG / 40% AN)


    Es kommt halt auf den Einzelfall an.
    Warum möchtest du dein Nettogehalt wissen? Der Arbeitgeber hat da wenig Möglichkeiten, dir Geld vorzuenthalten. Sonst gibt es bei einer Revision kräftig eine auf den Deckel von der AHV :smiling_face:



    VG basileus

  • So, hab mir nochmal die beiden Rechner angeschaut. Die Unterschiede sind schnell erklärt.


    Basis: Monatslohn von CHF 6'000.-, 30J, ledig, keine Kinder, nicht in der Kirche


    Abzüge:
    AHV: 316.50 (bei beiden identisch)
    ALG: 66.00 (bei beiden identisch)
    QS: 432.00 (bei beiden identisch)
    KTG: 27.00 (wird nur bei Lohncomputer.ch berechnet)
    NBU: 36.- (ETH) vs 86.40 (Lohncomputer)
    BVG: 224.70 (ETH) vs 274.84 (Lohncomputer)


    Macht also CHF 127.56 mehr Abzüge bei Lohncomputer als bei ETH. Bei grösseren Summen wird ein bisschen mehr, aber ich bezweifle dass es mehrere hundert Franken sind.

  • Danke für die bisherigen Antworten! Ich möchte mein Nettogehalt wissen, weil bei mir der Unterschied einige hundert Franken sind und mir ist es nicht egal, ob ich 200-300 im Monat mehr oder weniger zur Verfügung habe. Ich habe noch keine permanente Wohnung und das spielt bei meiner Miete eine Rolle. Außerdem habe ich mein erstes Gehalt für einen halben Monat bekommen und mir wurden viiiiiel weniger überwiesen als beide Rechner es zeigen - allerdings standen noch andere Items auf meinem Gehaltszettel, die besteuert wurden, wie zB relocation allowance. Außerdem haben sie bei mir vorläufig den höchsten Quellsteuersatz von 21.83% genommen, bis die Benachrichtigung von der Stadt nicht da, in welche Steuerklasse ich gehöre. Ich habe also keine Ahnung, was ich am Ende eines normalen Monats erwarten kann. Daher würde ich gerne wissen, ob die Rechner in eurem Falle mehr oder weniger genau sind.

  • Bist Du sicher, dass Du das mit der "relocation allowance" richtig gelesen hast? Das sollte ein "Zustupf" sein (und kein Abzug) und den gibt es bei uns auch. In Deutschland würde man es "Umzugszulage" nennen. Wenn bei uns jemand aus dem Ausland zuzieht oder von ZH nach BE wechseln muss, dann bekommt er von uns etwas Geld.


    Beim Zuzug aus dem Ausland enthält diese neben einen Beitrag an den eigentlichen Umzug natürlich etwas mehr - wie bspw. eine Pauschale für Reisen (auch für die Familie), für Umzugsbesichtigungen und sogar einen Pauschale für den Rückzug (die allerdings deutlich niedriger als beim Zuzug ausfällt). Wie hoch diese ist, ist natürlich von Fall zu Fall verschieden. Wir wenden hier die Kalkulationsgrundlage von Honoris an (ein in der Westschweiz verbreitetes HR Programm). Aber ohne Deine Parameter kann ich Dir da nichts zur Höhe sagen.


    Mach Dir wegen der ersten Abrechnung keinen Kopf. Dass man Dir den höchsten Satz abzieht und Deinen Angaben nicht vertraut, finde ich aber schade - sowas habe ich auch noch nie gehört. Die Abgaben, die auf dich zukommen, sind ja sehr genau geregelt. Nimm Die einfach Deinen Arbeitsvertrag und gehe Position für Position durch (BVG und KTG sind die entscheidenden Positionen) - dann müsste das alles passen. Und bei Bedarf kann ich Dir dabei auch helfen. Nur geht das nicht ohne Daten.

  • Evtl versteuert der AG Teile der "Relocation Allowance", wobei das eigentlich erst mit der eigenen Steuererklärung als zusätzlicher Lohnbestandteil versteuert werden sollte.
    Mit dem höchsten Quellensteuersatz im Kanton ist die ganze Kalkulation natürlich hinfällig. 10% weniger Quellensteuer machen natürlich einige hundert Franken aus.
    Wie Jan schon geschrieben hat: ohne deine genauen Daten ist es leider nur ein Raten ins Blaue. Melde dich bei Jan oder mir per PN. Das Thema ist sicherlich schnell gelöst.

  • Also die Relocation Allowance ist bei uns nicht AHV pflichtig (nicht Teil des massgebenden Lohns) und als Teil des genehmigten Spesenreglements auch nicht steuerpflichtig. Wenn man da allerdings "vollgas" gibt und als Ergebnis Salär und Entschädigungen/Spesen nicht mehr in einem sinnvollen Verhältnis stehen (das soll ja mal passieren ;)) wird ein Teil natürlich zum Lohn. Aber vorauseilend abziehen finde ich vorsichtig gesagt "uncool".

  • Wieso wäre ich mir nicht sicher, dass da Relocation Allowance steht? Es ist ein Zuschuss und kein Abzug, aber es ist ein Zuschuss, der eben besteuert wird. Es kommt doch darauf an, ob bei euch Brutto- oder Nettobeträge als Relocation gegeben werden. Bei mir stehen Brutto in meinem Arbeitsvertrag, daher muss es besteuert werden - nehme ich mal an. Genauso wie unser Essenszuschuss, was auch auf meinem Lohnzettel als Einkommen steht und besteuert wird...


    Ich kenne mich mit Steuern in der Schweiz nicht aus, auf jeden Fall steht der Bruttobetrag meiner Relocation+Essenzuschuss auf dem Gehaltszettel und ich kann sie von meinem normalen Gehalt nicht trennen und somit weiß ich nicht, welchem Posten ich von der Nettosumme wieviel zuordnen kann.
    Dass sie den höchsten Steuersatz erstmal nehmen, ist halt Company Policy, machen sie bei jedem neuen Mitarbeiter so und wir sprechen von einem großen internationalen Unternehmen. Erst wenn die Bestätigung der Steuerklasse von der Gemeinde offiziell da ist, passen sie den Steuersatz (natürlich rückwirkend) an.


    Aber gut, spätestens wird sich mein Nettogehalt Ende Oktober feststellen lassen, wenn keine Extraposten mehr auf dem Lohnzettel stehen sollten.

  • Also die Höhe der Quellensteuer die du zahlen wirst ist leicht ermittelt, geh auf die Homepage vom jeweiligen Kanton und suche nach der Quellensteuertabelle. Dann guckst du Kirche JA/NEIN, Kinder JA/NEIN, wenn JA wieviele und zack solltest du deine Einstufung kennen. Besteht normalerweise aus einem Buchstaben und zwei Zahlen z.B. A02. 21% ist ein sehr hoher Satz da musst du sehr viel verdienen keine Kinder haben und in der Kirche sein UND in einem doofen Kanton sein.


    BVG - kommt auf das Model des Arbeitgebers an
    3. Säule? - wird hier was eingezahlt
    KTG - JA/NEIN, wenn JA zahlt der Arbeitgeber 100%


    Ich schlage mich jetzt als Arbeitgeber mit dem Kram rum, daher ist hier echt viel Spielraum im Schweizer System von Brutto auf Netto. Mit Spesenregelments und anderen Boni wollen wir mal garnicht anfangen.


    Mal ne Frage an den Rest hier; wie sieht es bei euch mit den Pauschalspesen aus?


    Gruß,
    Klaas

  • Mal ne Frage an den Rest hier; wie sieht es bei euch mit den Pauschalspesen aus?

    Mit genehmigtem Spesenreglement kein Thema in Bern. Allerdings fährt man in Spesen nach Belegen auch nicht schlecht. Es kommt eben immer darauf an was man tatsächlich ausgibt.
    In Zug stellen sie sich jetzt schon bei der Genehmigung quer. War aber auch erst Versuch #1 - bin da hartnäckig und morgen um 7:30 Uhr bei ihnen...


    Und sonst sehe ich es etwas anders als du: In meinem Fall sind die "machbaren" Abzüge schnell ausgelotet. Da kann man etwas optimieren, aber das kann leider jeder 3-jährige. Wer wirklich steuern sparen möchte muss den Wohnort verlegen, heiraten, Kinder zeugen und teure Fortbildungen machen. Jede dieser Optionen ist aber ausschliesslich zum Steuern sparen nicht zu empfehlen.