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  4. Grenzgänger

Grenzgänger oder nicht?

  • Mirko07
  • 4. August 2021 um 19:05
  • Mirko07
    3
    Mirko07
    Beiträge
    6
    • 4. August 2021 um 19:05
    • #1

    Hallo,

    ich habe sehr lange im Forum gelesen und trotzdem bin ich mir nicht so 100% sicher was an die Steuern als Grenzgänger angeht.

    Ich werde ab 1.10. in Basel arbeiten und bin sehr am Überlegen als Grenzgänger in Deutschland zu bleiben. Kurz zu meiner Situation:

    Nettolohn als GG: 6k CH, Arbeitgeber zahlt 2/3 der Pensionskasse. Die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsort 15 km. In Deutschland bin ich Stkl. 3 und die Frau ist schwanger und ist in Mutterschutz. Sie verdient aber wesentlich weniger als ich und wir planen die ersten 2 Jahre, dass Sie nicht arbeiten geht.

    Ich habe es mit paar Leuten diskutiert über die Steuern in DE. Man sagte mir ich musste dann um die 1000 Euro im Monat Steuern zahlen, wenn die Frau nicht arbeitet. Kommst das hin oder muss ich mit mehr Steuern rechnen? Hat jemand Erfahrung damit oder ist/war in einer ähnlichen Situation?

    Vielen Dank

  • Kabelsalat
    32
    Kabelsalat
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    Südbaden (Grenzgänger)
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    2011
    • 4. August 2021 um 22:14
    • #2

    Grundsätzlich wirst du in Deutschland normal steuerlich veranlagt - nur die Ermittlung des zu Versteuernden Einkommens ist bei Grenzgängern halt etwas aufwendiger.

    Auch vom Ehegattensplitting profitierst du, wenn deine Frau deutlich weniger verdient.

    Es sei übrigens vorausgeschickt, dass die Steuerklasse für Grenzgänger keine Relevanz hat.

    Letztendlich reicht die Angabe "6k im Monat" und "Frau verdient deutlich weniger" aber nicht aus, um zu einem seriösen Ergebnis zu kommen.

    1000 Euro im Monat (oder sogar weniger) für die deutsche Einkommensteuer könnten hinhauen - wenn deine Frau kein Einkommen und keine andere Einkünfte unter Progressionsvorbehalt hat. Die in der Schweiz erhobene Quellensteuer (4,5%) wird ja angerechnet.

    Würde deine Frau Elterngeld oder ähnliches bekommen? So eine Leistung gibt es in der Schweiz nämlich nicht - falls ihr umziehen würdet.
    Bedenke dass als Grenzgänger auch die Krankenversicherung deutlich günstiger ist.

    Ich würde daher sagen: Versuch's doch erstmal als Grenzgänger - du verbaust dir ja nichts. In die Schweiz könnt ihr dann später immer noch umziehen. Ist vielleicht auch eh leichter, wenn man dann schon mal Anknüpfungspunkte hat und zumindest mit einem Bein in der Schweiz steht.

  • Mirko07
    3
    Mirko07
    Beiträge
    6
    • 4. August 2021 um 22:31
    • #3

    Lieber lieberjott,

    Vielen Dank für deine Antwort. Also sie verdient momentan 1600 brutto und netto sind es 1050.

    Andere Einkünfte haben wir nicht. Sie bekommt das volle Gehalt bis Mai 2022 hoffentlich dann nur 60% des Gehaltes.

    Durch die Ehegattensplitting hoffen wir die Einkommensteuer nach unten zu drücken.

    Und wie du auch schön erwähnt hast ist die Krankenversicherung für mich auch günstiger.

    Wir werden es mal als Grenzgänger versuchen 😊

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