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  4. Auswanderung Allgemein

Mietvertrag ohne Aufenthaltsbewilligung B

  • AlexSt
  • 29. September 2021 um 10:44
  • AlexSt
    6
    AlexSt
    Beiträge
    24
    • 29. September 2021 um 10:44
    • #1

    Hey,

    Schon wieder sehe ich ihm Behördendschungel nicht durch :grinning_face_with_sweat:

    Mein Arbeitgeber braucht eine Schweizer Adresse, um mich in eine Region einteilen zu können, bevor ich meinen Arbeitsvertrag kriege.

    Jetzt brauche ich aber erst einmal eine Wohnung. Ohne Arbeitsvertrag kriege ich aber keine Aufenthaltsbewilligung B.

    Kann ich einen Mietvertrag auch ohne unterschreiben? Was brauche ich denn allgemein um eine Wohnung / ein WG Zimmer mieten zu können?

    Vielen Dank und LG
    Alex

  • Immenhof
    4
    Immenhof
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    19
    • 29. September 2021 um 10:47
    • #2

    Ich konnte den Mietvertrag ohne Aufenthaltsbewilligung unterschreiben.

  • AlexSt
    6
    AlexSt
    Beiträge
    24
    • 29. September 2021 um 11:00
    • #3

    Wie siehts mit Gehaltsnachweisen etc aus? ich habe die letzten Monate nicht gearbeitet und kriege meinen Arbeitsvertrag erst, wenn ich eine Schweizer Adresse habe

  • zwergnase
    1
    zwergnase
    Gast
    • 29. September 2021 um 13:24
    • #4

    Ich hab auch einen Mietvertrag ohne alle gemacht, sogar per eMail von Deutschland aus, gibt aber auch andere Vermieter,

    die Arbeitsverträge, Schufa und was weiss ich noch alles sehen wollen.

    Bei mir ists allerdings nur vorübergehend, bis ich eine passende Immobilie gefunden habe,

    daher war mir eine Besichtigung der Wohnung nich so wichtig, hätt ich die für länger, würd ich das natürlich nur vor Ort machen.

    Gruss

    Martin

  • MotU
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    • 29. September 2021 um 13:42
    • #5

    Hoi,

    also ohne Mietvertrag gibbet auch keen Ausländerausweis! Denn dafür benötigst Du einen Nachweis, dass Du hier in der Schweiz gemeldet bist. Du kannst nur versprechen, dass nachzureichen.

    Klar, wirst Du bei manchen Verwaltungen so durchfallen, aber man findet das auch so. Am besten erbittest Du von Deiner Firma eine "Einstellungsbestätigung" und versprichst den Arbeitsvertrag schnellstmöglich nachzureichen, da hierfür eine Adresse nötig ist.

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