Beiträge von Immenhof
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Das klingt stark danach, als ob dein Mann in Deutschland einen Wohnsitz haben wird. Hier sollte eine Fachperson beraten, was genau das bedeutet.
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Für diesen konkreten Sachverwalt würde ich eine Person bezahlen, die sowohl DE als auch CH Steuerrecht kennt. Es kostet nicht die Welt und du hast innerhalb kürzester Zeit konkrete Antworten
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Je nach Hochschule gibt es für Ausländer (ohne schon bestehende Aufenthaltsbewilligung) nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen, die nach verschiedenen Kriterien (u.A. Notenschnitt) vergeben werden.
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Auf der Lohnabrechnung stehen die Abzüge. Was ist dort zu finden?
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Sieht alles nach Besteuerung in DE aus. Distanz ist nicht so weit vom Wohnort entfernt und Lebensmittelpunkt ist bei der Familie. Am besten fragst du eine Fachperson, aber es spricht eigentlich alles dagegen.
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ja, das ist mir bekannt.
Kiga ist hier Vorschule, wir wissen von einer befreundeten Auswanderin, dass ihre Kinder hier im Kiga erst mal ordentlich was aufzuholen hatten.
Französisch wird auch ein Fach. wo es viel aufzuholen gibt, dafür dürften sie in Englisch etwas weiter sein.
Aber Kinder lernen schnell und passen sich sowieso viel schneller an, als Erwachsene, da hab ich die geringsten Bedenken.
Gruss
Martin
Die Schule wird schlichtweg froh sein, wenn sie alles für die Kinder bereitstellen und besorgen kann :). Dann können die Kinder gleich schön begrüsst werden.
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Solltest du direkt beantragen können, wenn du auch gehst. Die Kinder sollten trotzdem die Schule besuchen können, da sie ja gemeldet sind(am besten die Schule auch schon vorher über die Gemeinde kontaktieren. Sie sind dankbar). Da auch sans-papier in die Schule können, sollte es nicht vom Aufenthaltsstatus abhängen und der ist ka bei euch sowieso gestellt und in Bearbeitung.
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Wie vermutlich auch in Deutschland nach Arbeitsort.
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Du darfst ein Auti kaufen und auch fahren. Die Frage ist, ob du es in Deutschland verzollen musst. Wenb du noch in DE lebst oder nach bereits 90 Tagen zurückkehrst vermutlicj schon. Dazu fehlen aber Angaben.
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Ich konnte den Mietvertrag ohne Aufenthaltsbewilligung unterschreiben.
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Es geht nicht nur um 183 Tage, sondern zusätzlich um den gewöhnlichen Aufenthalt.
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Als Wochenaufenthalter musst du jedes Wochenende nach Stuttgart zurückkehren. Tust du das nicht, benötigst du eine B-Bewilligung. Mit Wohnsitz in DE müsstest du zusätzlich auch in DE Steuern zahlen. Die in der Schweiz gezahlten Steuern werden aber abgezogen.
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Ich kann den Kommentar weniger nachvollziehen. In Kreuzlingen gab es keine Probleme, aber evtl. ist auch im Kommentar die Seite nach De/Konstanz gemeint. Meiner Erfahrung nach sind die Schlangen früh wesentlich länger.
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Hallo
Ich kann dir nicht komplett weiterhelfen, weil es immer von deinen studierten Fächern abhängt und vermutlich auch vom Bundesland. Auf der Seite der PHTG wird jedoch von einer Dauer zwischen 2-4 Semestern gesprochen (abhängig davon, ob du noch Fächer hinzunehmen möchtest, die du nicht studiert hast).
Deutschland ist Deutschland und die Schweiz ist die Schweiz. Bei winem Wechsel im Lehrberuf gibt es vermutlich auf beiden Seiten Unverständnis ;).