Liebe Community,
ich bin neu hier und freue mich auf den Austausch!
Ich arbeite seit August in Schaffhausen als Lehrer als Grenzgänger (G-Ausweis bereits erteilt).
Mein Heimatort (dt. Hauptwohnsitz) ist bei Freiburg, Entfernung 130km.
In Schaffhausen habe ich eine Wohnung gemietet. Nun war mir die Besonderheit des Wochenaufenthalter-Status bisher nicht klar, und ich habe folgende Fragen dazu:
Anmeldung der Schweizer Wohnung:
Die Schweizer Wohnung muss ich beim Kanton anmelden, richtig? Ich habe das bisher nicht erledigt, kann es zu Strafkosten führen, wenn das nicht innerhalb einer Frist erledigt wird?
Prüfung Haupt- oder Nebenwohnsitz (Lebensmittelpunkt):
Erfolgt eine Prüfung des Lebensmittelpunktes, dh. kann es passieren, dass der Status Wochenaufenthalter nicht akzeptiert wird? Ich wohne bei Freiburg in einer WG, nicht mit Familie. Aber mein ganzes soziales Umfeld ist dort, die Wochenenden und Schulferien verbringe ich dort. Reicht das, wird das irgendwie geprüft? Kann es passieren, dass mein deutscher Wohnsitz nicht als Hauptwohnsitz akzeptiert wird?
Auto:
Beim Umzug meiner Sachen für die Zweitwohnung war ich beim Zoll; die haben mich ein Formular ausfüllen lassen, dass ich das Auto in der Schweiz anmelden muss; auf mein Argument, dass ich in DE gemeldet bin und das Auto auch, fand ich kein Verständnis, sie sagten, es sehe so aus, als sei mein Lebensmittelpunkt in der Schweiz. Muss ich dem offiziell wieder sprechen?
Ich freue mich über eure Hilfe zu diesen Fragen!
Herzliche Grüße