Grenzgänger mit Wochenaufenthalt

  • Liebe Community,


    ich bin neu hier und freue mich auf den Austausch!


    Ich arbeite seit August in Schaffhausen als Lehrer als Grenzgänger (G-Ausweis bereits erteilt).


    Mein Heimatort (dt. Hauptwohnsitz) ist bei Freiburg, Entfernung 130km.


    In Schaffhausen habe ich eine Wohnung gemietet. Nun war mir die Besonderheit des Wochenaufenthalter-Status bisher nicht klar, und ich habe folgende Fragen dazu:


    Anmeldung der Schweizer Wohnung:

    Die Schweizer Wohnung muss ich beim Kanton anmelden, richtig? Ich habe das bisher nicht erledigt, kann es zu Strafkosten führen, wenn das nicht innerhalb einer Frist erledigt wird?


    Prüfung Haupt- oder Nebenwohnsitz (Lebensmittelpunkt):

    Erfolgt eine Prüfung des Lebensmittelpunktes, dh. kann es passieren, dass der Status Wochenaufenthalter nicht akzeptiert wird? Ich wohne bei Freiburg in einer WG, nicht mit Familie. Aber mein ganzes soziales Umfeld ist dort, die Wochenenden und Schulferien verbringe ich dort. Reicht das, wird das irgendwie geprüft? Kann es passieren, dass mein deutscher Wohnsitz nicht als Hauptwohnsitz akzeptiert wird?


    Auto:

    Beim Umzug meiner Sachen für die Zweitwohnung war ich beim Zoll; die haben mich ein Formular ausfüllen lassen, dass ich das Auto in der Schweiz anmelden muss; auf mein Argument, dass ich in DE gemeldet bin und das Auto auch, fand ich kein Verständnis, sie sagten, es sehe so aus, als sei mein Lebensmittelpunkt in der Schweiz. Muss ich dem offiziell wieder sprechen?


    Ich freue mich über eure Hilfe zu diesen Fragen!


    Herzliche Grüße

  • Hi Nino

    Ich bin grade in einer ähnlichen Situation und von dem was ich in diversen Beratungen erfahren hab musst du den Wohnsitz beim Kanton anmelden, ob es Strafgebühr gibt weiss ich nicht denk ich aber schon. Zu Punkt zwei habe ich zb für den Kanton Basel ein entsprechendes Antragsformular bekommen dass auch einen Punkt enthält in dem du deine Sozialkontakte in D vs CH angeben musst. Ich hab es noch nicht ausgefüllt daher weisst ich nicht wie wahrscheinlich ggf eine Ablehnung ist aber wenn du Mal googlest findest du einige Einträge mit den häufigsten Ablehnungsgründen und da hab ich den Punkt Sozialkontakte nicht gesehen. Hoffe auch dass wenn alle anderen Punkte erfüllt sind das durchgehen wird.

    Zu Punkt 3 - als Wochenaufenthalter musst du das Auto nicht ummelden das hab ich zumindest mehrfach gelesen und auch von anderen Arbeitskollegen so gehört


    Nachtrag: Ich denk sie haben vermutlich deinen Lebensmittelpunkt in CH gesehen da du sagst du wohnst in D in einer WG und ich glaub das kann ein Ablehnungsgrund sein wenn deine Wohnung in D quasi kleiner ist als in CH

    Einmal editiert, zuletzt von Maik () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von SteffenMueller mit diesem Beitrag zusammengefügt.