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Arbeitsunfähigkeit = Krankheit??

  • MotU
  • 16. Dezember 2021 um 16:12
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    • 16. Dezember 2021 um 16:12
    • #1

    Salue,

    ich habe mal eine Frage an Euch, ich denke vor allem an jan82 als Arbeitgeber:

    Während meine Frau zu einer Weiterbildung fort war, ist unsere kleinste sehr krank geworden, weshalb ich vier aufeinanderfolgende Arbeitstage mit ihr zu Hause bleiben musste. Die Kinderärztin hat MIR für diese Tage eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

    Im Arbeitsrecht sind i.A. nur drei Tage für solch einen Fall (Krankheit in direkter Familie) vorgesehen. Aus diesem Grund verweigert mein Arbeitgeber den vierten Tag, TROTZ ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Begründung sei, dass ich ja nicht krank war, sondern meine Tochter, deswegen greife die Drei-Tages-Regel.

    Aus meiner Perspektive ist "arbeitsunfähig" unabhängig davon, ob ich krank bin!! Aber meine HR lässt da überhaupt nicht mit sich reden und ich darf den Arbeitstag jetzt durch Überstunden nachsitzen.

    Wie seht ihr das? Habt Ihr da ähnliche Erfahrungen? Ich verstehe die 3 Tage, wenn ich mich einfach nur abwesend melde, aber mit einem ärztlichen Attest auf MEINEN Namen??

    Danke für die Antworten!

  • jan82
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    • 16. Dezember 2021 um 18:31
    • #2

    Theoretisch haben die schon recht - 3 Tage (bei unbefristeter Anstellung oder befristeten Anstellungen von mehr als drei Monaten ab dem vierten Anstellungsmonat) werden auf dem Arbeitgeber abgewälzt. Zudem gibt es seit dem 1. Juli Betreuungsurlaub von bis zu 14 Wochen. Allerdings glaube ich nicht, dass dieser hier zum Tragen kommt, weil das voraussetzt, dass das Unternehmen auch einen Anspruch gegenüber dem Bund geltend machen kann - das ist also eher für chronisch kranke Kinder (oder Partner) gedacht. Zudem gilt hier der übliche Höchstbetrag und maximal 80% des Lohns, so dass das vermutlich für die meisten uninteressant sein dürfte.

    Bei uns ist es so, dass wir Krankheitsfälle der Kinder über die KTG Versicherung zusätzlich versichert haben - das wird bei uns also unabhängig von der Dauer der Krankheit des Kindes vergütet und wir zahlen das dann auch so aus.

    Also: Vermutlich kannst du da nicht so viel machen. Und für einen Tag würde ich es nicht auf den Vertrauensarzt oder Stress mit dem Arbeitgeber ankommen lassen. Ich finde es persönlich aber auch eher kleinlich vom Arbeitgeber. Aber da habe ich natürlich gut reden, wenn ich nicht selber zahle.

  • MotU
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    • 16. Dezember 2021 um 21:28
    • #3

    Hoi,

    Danke für Deine Einsicht. Ja, es wird definitiv nicht der Hügel sein für den ich sterbe :winking_face:

    Ich habe das "Urteil" bereits akzeptiert. Wie Du schon sagst: Für 8h lohnt sich das alles nicht. Ich habe nur hinterher geworfen, dass sobald ich die Schweizer Staatsbürgerschaft in 5Jahren habe, dafür einstehen werde, dass es geändert wird :winking_face: Da musste selbst die Schweizer HR Dame lachen und hat gesagt "Ja, mach das".

    Schönen Abend noch!

  • jan82
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    • 16. Dezember 2021 um 21:41
    • #4

    Tja, nach Schweizer Logik ist es deine Familie - und dein Risiko. Und ein wenig übernimmt der Arbeitgeber :winking_face:

  • MotU
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    • 16. Dezember 2021 um 21:48
    • #5

    Ja, die offizielle Begründung sei, dass man in drei Tagen eine anderweitige Betreuung organisieren kann....

    Aber wenn die Grosseltern nicht mal eben um die Ecke wohnen und/ oder arbeiten müssen, die KiTa und Babysitter kranke Kinder ablehnen (plus es sollte ja auch in Ruhe Zuhause genesen dürfen)... was soll man da machen?

  • jan82
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    • 16. Dezember 2021 um 22:16
    • #6

    Freunde, Notfallbetreuung oder eben selber machen und auf Kohle verzichten.

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