Salue,
ich habe mal eine Frage an Euch, ich denke vor allem an jan82 als Arbeitgeber:
Während meine Frau zu einer Weiterbildung fort war, ist unsere kleinste sehr krank geworden, weshalb ich vier aufeinanderfolgende Arbeitstage mit ihr zu Hause bleiben musste. Die Kinderärztin hat MIR für diese Tage eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Im Arbeitsrecht sind i.A. nur drei Tage für solch einen Fall (Krankheit in direkter Familie) vorgesehen. Aus diesem Grund verweigert mein Arbeitgeber den vierten Tag, TROTZ ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit. Begründung sei, dass ich ja nicht krank war, sondern meine Tochter, deswegen greife die Drei-Tages-Regel.
Aus meiner Perspektive ist "arbeitsunfähig" unabhängig davon, ob ich krank bin!! Aber meine HR lässt da überhaupt nicht mit sich reden und ich darf den Arbeitstag jetzt durch Überstunden nachsitzen.
Wie seht ihr das? Habt Ihr da ähnliche Erfahrungen? Ich verstehe die 3 Tage, wenn ich mich einfach nur abwesend melde, aber mit einem ärztlichen Attest auf MEINEN Namen??
Danke für die Antworten!