Dossierführungsgebühr

  • Mein Vermieter hat für mich ein Mieterkautionssparkonto bei der ZKB angelegt, von diesem Konto bekomme einmal pro Jahr einen Kontoauszug per Post und für das letzte Jahr den fantastischen Betrag von 60 Rappen Zinsen :star_struck:

    Im Anschreiben von diesem Jahr stand allerdings dass für kontakt- und nachrichtenlose Kunden eine jährliche Dossierführungsgebühr von 100CHF eingeführt wird :face_screaming_in_fear: .

    Ich finde jetzt 100CHF für eine Geldaufbewahrungsgebühr und für den Versand von einem Kontoauszug doch etwas happig.

    Kann man das irgendwie umgehen? Kann ich das auf den Vermieter abwälzen?

    Oder muss ich jetzt die ZKB aufsuchen und mich beschweren?

  • Wirklich happig, da stimme ich Dir zu.

    Ich würde den Vermieter darüber informieren und fragen, ob Du die Mietkaution bei Deiner Hausbank parken darfst.

    Mein Vermieter hat es seinen Mietern frei gestellt, wo die Kaution hinterlegt wird. Das finde ich sehr praktisch. Von einer Geldaufbewahrungsgebühr habe ich bei meiner Bank noch nichts gehört.

    Wer weiss, kommt vielleicht noch, wundern würde es mich nicht... So wie Negativzinsen.

  • Wenn ich es richtig sehe, dürfte das ein Missverständnis sein: Kontakt- und nachrichtenlose Konten bezieht sich nicht auf solche Konten, bei denen nur ein Kontoauszug pro Jahr verschickt wird, sondern solche bei denen genau sowas nicht mehr möglich ist - nämlich wenn der Kontakt zum Kunden abgerissen ist (unbekannt verzogen, verstorben, …). Da sind dann auch Gebühren gerechtfertigt, da es eine gewisse Nachforschungspflicht für die Bank gibt. Siehe z. B. Wikipedia.

    Ansonsten ist es bei uns auch so wie Anja schreibt: Dem Vermieter war/ist egal bei welcher Bank das Mietkautionskonto liegt.

  • Wenn ich es richtig sehe, dürfte das ein Missverständnis sein: Kontakt- und nachrichtenlose Konten bezieht sich nicht auf solche Konten, bei denen nur ein Kontoauszug pro Jahr verschickt wird, sondern solche bei denen genau sowas nicht mehr möglich ist - nämlich wenn der Kontakt zum Kunden abgerissen ist (unbekannt verzogen, verstorben, …). Da sind dann auch Gebühren gerechtfertigt, da es eine gewisse Nachforschungspflicht für die Bank gibt. Siehe z. B. Wikipedia.

    So müsste es sein. Die CHF 100 sollten also eigentlich nicht fällig werden.

  • Stimmt

    Laut ZKB Homepage sind Mietkautionskonten gebührenfrei https://www.zkb.ch/de/private/…terkautionssparkonto.html, eventuell frage ich zur Vorsicht nochmal beim Vermieter nach oder in einer ZKB Filiale nach.

    Aber inzwischen merken wir halt alle, dass Banken mit dem reinen Aufbewahren des Geldes keines mehr verdienen können und damit auch keine Zinsen mehr zahlen.

  • Ich habe mich jetzt direkt bei der ZKB erkundigt, die angedrohte Gebühr bezog sich auf alle Konten wo der Inhaber nicht mehr ermittelbar oder unbekannt verzogen ist, was ja bei einem Mietkautionskonto vermutlich nicht so häufig passiert ;-), diese Kontoart ist und bleibt gebührenfrei.