Hallo zusammen!
Ich habe mich nun durch zahlreiche threads gelesen aber leider keine Antwort auf meine Frage gefunden.
Kurze zu meinem Hintergrund: Ich fange am 1.4 in Zürich an zu arbeiten. Meine Frau und ich wohnen zur Zeit in München. Sie wird weiterhin hier leben und arbeiten. Ich werde eine kleine Wohnung in Zürich mieten und sie übers Wochenende in München besuchen. Zudem würde ich gerne den ein oder anderen Tag im Homeoffice in München arbeiten (weniger als 25% also keine Sozialversicherungspflicht).
So weit - so klar. Steuerliche Ansässigkeit wird durch die Wohnung meiner Frau hier in Deutschland begründet, Einkommen aus dem Schweizer Job aufgrund des DbA in der Schweiz besteuert (abgesehen vom Homeoffice(?)).
Nun ist die Frage - welchen Unterschied macht es in meiner Situation, wenn ich eine Bewilligung zum Aufenthalter B bzw. Wochenaufenthalter G beantrage?
Einen großen Unterschied habe ich bereits bei der KV festgestellt, da Grenzgänger keine Zusatzversicherungen in der Schweiz abschließen können.
Gibt es weitere signifikante Unterschiede, beispielsweise bei den jeweiligen Steuererklärungen? Habe gehört dass Aufenthalter B bei der Schweizer Einkommenssteuer das Einkommen und Vermögen des Ehepartners angeben müssen (auch wenn dieser in Deutschland lebt und keinerlei Schweizer Einkünfte hat), und dies daher viel komplexer ist als bei Wochenaufenthaltern G?
Gibt es Unterschiede bei der Deutschen Steuererklärung (Einkommenssteuer für Homeoffice)?
Und gehe ich richtig in der Annahme, dass alle Kapitalerträge, egal ob Bewilligung G oder B vorliegt in Deutschland zu versteuern sind?
Habe mir den gesamten Tag den Kopf über diese Fragen zerbrochen und würde mich sehr über Rat von den Experten hier im Forum freuen!
Vielen Dank und beste Grüße,
Jago