Hallo. Ich bin nun quasi auf den letzten Zügen meiner Auswanderung in die Schweiz 🙂.
Nun hat mich vorhin der Zoll angehalten an der Grenze, und nach einen Gespräch meinte er dass ich keine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitsbewilligung in der Schweiz habe somit nicht hier arbeiten darf!!???
Ich habe aber alles nach besten Gewissen erledigt meine ich:
Ich habe feste unbefristete Arbeit, feste Wohnung. Beides zum 1.8. . Und bin auch in Deutschland abgemeldet und hier auch angemeldet. War auch dementsprechend beim Einwohneramt und habe dort dann auch den Antrag auf die Aufenthaltsbewilligung B gestellt mit Vermerk, mündlich, sie haben aktuell viel zu tun, ich kriege dann Post mit Einladung zum Migrationsamt in 8 Wochen ca.
Also die große Frage .. nun darf ich oder darf ich nicht hier in der Schweiz arbeiten?
Als ich das meinen Chef mitgeteilt von Zoll hat er sich sehr gefreut und ich werde morgen früh auf alle Fälle auch direkt zum Migrationsamt vor Ort und das mal abklären.
Viele Grüße
René