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Zoll -> private Elektronik

  • HerrMaus
  • 4. September 2016 um 16:07
  • HerrMaus
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    • 4. September 2016 um 16:07
    • #1

    Sali ihr Lieben,

    ich habe noch einiges an Elektronikspielzeug wie TV, A/V-Receiver, Lautsprecher etc. in Deutschland. Leider habe ich bis Weihnachten keinen Urlaub mehr und kann somit nicht mehr zu den normalen Öffnungszeiten zum Zoll.
    Was muss ich beachten? Ich denke mal, dass ich so oder so irgendwas für die Einfuhr bezahlen muss, auch wenn seit geraumer Zeit mein Eigentum ist.

    Nehmen wir mal meinen TV:
    Neupreis: 400€
    Alter: ca. 2 Jahre

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann muss ich für diese 400€ die schweizer MwSt. von 8% zahlen, da Elektronikartikel generell nicht verzollt werden?

    Wie sieht es denn mit Geschenken aus? Mal angenommen, dass mir mein Vater/Bekannter diesen TV schenkt und das mit einem Schreiben bestätigt? Habt ihr damit schon Erfahrung gesammelt?

    Viele Grüsse,
    Marcel

  • Mimi
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    • 5. September 2016 um 22:46
    • #2

    Wenn du das regulär als Umzugsgut anmeldest bzw. beim ersten Umzug angemeldet hast, wenn das jetzt nur noch ein Teilumzug ist, ist das kein Problem. Dann musst du nix zahlen. Wir haben das auch alles problemlos mit umgezogen.

    Gruss
    Mimi

  • HerrMaus
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    • 6. September 2016 um 21:59
    • #3

    Das Problem ist, denke ich, dass ich nicht zu den regulären Zeiten an der Grenze sein kann. Ich könnte nur an einem Sonntag dort sein.

  • Mimi
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    • 7. September 2016 um 19:02
    • #4

    Dann ist das Problem aber eben, dass du nur Sonntags da sein kannst und nicht dass es Elektronik ist. Ich würde ich mal wagen zu behaupten, wenn du nur Sonntags umziehen kannst, ist das auch bei Koffern, Kleidern, Tisch usw. ein Problem :winking_face:

    Du bist ja schon in der Schweiz oder ? Hast du denn überhaupt noch Teilumzüge angemeldet ?

  • HerrMaus
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    • 7. September 2016 um 21:23
    • #5

    Man muss natürlich priorisieren :winking_face: sicher stehen noch Kleidung usw. aus.

    Teilumzug ist gemeldet. Ist aber eine längere Geschichte, die ich hier schon mal beschrieben habe. Es stehen nicht all meine Güter auf der Liste. Das habe ich mit dem Zoll aber bereits geklärt.

    Es wäre halt interessant zu wissen, ob es auch eine andere Möglichkeit gibt.

  • Maik
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    • 8. September 2016 um 18:04
    • #6

    Nachmeldungen für die Umzugsliste sollten kein Problem sein. Solange sich das in Grenzen hält, mach da Niemand Schwierigkeiten.

    Ich würde persönlich würde es einfach beim Zoll voranmelden, dass du am besagten Sonntag noch Dinge aus deinem Umzug einführen möchtest und deine Liste vom Umzug mitnehmen, für den Fall das es eine Kontrolle gibt.

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  • Frank
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    • 11. September 2016 um 10:04
    • #7

    Ich würde auch mal bei der Auskunfsstelle des Zolls nachfragen.
    Als ich damals das erste Mal über die Grenze bin, da waren nur noch die "Kontrolleure" da und nicht mehr die "Büroleute".
    Man sagte mir dann, dass ich am nächsten Werktag zur Zollstelle in Zürich gehen solle um dort alles anzumelden.
    Habe ich so gemacht und hat wunderbar geklappt.

    Das wichtige ist ja auch, dass die Sachen älter sind als 6 Monate. Wenn dem so ist, dann sollte das mit der Nachanmeldung der Teileinfuhr des Übersiedlungsgutes kein Problem darstellen.

  • HerrMaus
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    • 18. September 2016 um 08:56
    • #8

    Guten Morgen,

    es ist wie folgt abgelaufen:

    Mein Vater und sein/mein Kumpel haben letzten Mittwoch den T4 vollgeladen und sind Donnerstag morgen in Richtung Schweiz gestartet. Im Vorfeld habe ich eine Vollmacht und eine Liste meiner Umzugsgüter als Nachmeldung erstellt. Dies zusammen mit meinem 18.44-Formular und meinem Ausländerausweis per Mail an meinen Dad verschickt. Ergebnis: keine Probleme. Der Zoll hat alles anerkannt und nun ist alles hier :smiling_face:

    Ist natürlich nur wegen der tollen Leistung meines Dads und meines Kumpels möglich gewesen!

    Vielen Dank für eure Antworten :winking_face:

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