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Beiträge von RaboCo

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 17. Februar 2026 um 07:47
    Zitat von Heinz

    Eben. Das belegt doch genau das, was ich geschrieben habe. Oder siehst du hier irgendeinen Widerspruch?

    Nein, nein, ich dachte ich suche mal den Text raus. Es hatte mich interessiert und dachte es schadet Nix diesen zu zeigen.

    Zitat von MotU

    Hoi,

    ich störe mich an dem "Grundsätzlich". Wir sind erst unter "Zwang" zur NOV gewechselt, weil es sich für uns nicht gelohnt hat (Quellensteuer war günstiger als normale Steuern für unsere damalige Gemeinde, Kanton).

    Ich will diesen Punkt nur noch kurz herausstellen, damit andere nicht meinen, dass sie immer schlechter dran sind mit der Quellensteuer :winking_face:

    Tja, es ist in der Schweiz einfach schiwierig zu sagen. In meinem Kanton / Gemeinde und der dahmaligen Lebenssituation war es in meinem Kanton genau umgekehrt.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 13. Februar 2026 um 11:56
    Zitat von Heinz

    Wie bereits geschrieben, gibt es solche "Rahmenbedingungen" nicht mehr. Seit 2021 darf jeder, der mit B-Bewilligung in der Schweiz wohnt, eine NOV beantragen (wenn er nicht ohnehin dazu verpflichtet ist).

    Grundsätzlich zahlen sie meistens, ertmal zu viel und wenn sie NOV machen dann bekommen sie es zurück .

    Hier mal der Text aus Veröffebtlichung Kanton Wallis der den Sachverhalt "obligatorisch" vers. "freiwillig" beschreibt

    NOV für in der Schweiz ansässige Personen (unbeschränkte Steuerpflicht)

    Für ansässige Personen ist die NOV entweder obligatorisch oder auf Antrag.

    Welche in der Schweiz ansässige Person unterliegt einer obligatorischen NOV?

    • Eine an der Quelle besteuerte, in der Schweiz ansässige Person ist zwingend NOV-pflichtig, wenn sie sich in einer der folgenden Situationen befindet:
      • Bruttojahresgehalt von mindestens CHF 120'000 pro Person.
      • Steuerpflichtiges Vermögen (über CHF 60'000 für eine alleinstehende Person oder
        CHF 120'000 für ein Ehepaar/eine eingetragene Partnerschaft).
      • Einkommen, die nicht der Quellensteuer unterliegen und CHF 1'000.00 übersteigen
        (Renten, Alimente, Erträge aus Wertschriften etc.).
      • Eigentümer von Immobilien in der Schweiz oder im Ausland.
      • Unterhaltsberechtigtes Kind mit dem Konkubinatspartner.
      • Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
    • Wenn einer oder mehrere der oben genannten Gründe auf Sie zutreffen, klicken Sie bitte auf den Link "obligatorische NOV" und reichen Sie Ihre Meldung vor dem 31. März 2025 online ein.

    Welche in der Schweiz ansässige Person kann eine NOV beantragen?

    • Eine an der Quelle besteuerte ansässige Person, die die Voraussetzungen für eine obligatorische NOV nicht erfüllt, kann einer NOV unterstellt werden, wenn sie dies beantragt. Es müssen keine besonderen Bedingungen erfüllt werden, ausser dass Sie in der Schweiz ansässig sein müssen und damit in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig sind. Sobald eine ansässige Person obligatorisch oder auf Antrag einer NOV unterliegt, bleibt diese für alle folgenden Steuerjahre bis zum Ende ihrer Quellensteuerpflicht anwendbar, selbst wenn sie die Voraussetzungen für eine NOV nicht mehr erfüllt oder diese nicht mehr in Anspruch nehmen möchte. Wenn sie im gemeinsamen Haushalt leben, ist auch der Ehepartner der Person, für die eine NOV - entweder obligatorisch oder auf Antrag - gestellt wurde, NOV-pflichtig und muss die Steuererklärung ausfüllen. Die NOV bleibt für den Ehepartner auch im Falle einer Trennung oder Scheidung bestehen. Wenn Sie eine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag (NOV) beantragen möchten, klicken Sie bitte auf den Link "NOV auf Antrag" und reichen Sie Ihren Antrag vor dem 31. März 2025 online ein.
  • Aktienportfolio-Übertrag in die Schweiz

    • RaboCo
    • 12. Februar 2026 um 11:39

    Nur mal so am Rande. Sorry, das ist kein Schweizer Broker (Sitz in Dublin) und nein die Gebühren sind auf gar keinen Fall die günstigsten.

    Sie sind vor allem intransparent die Kosten. Ich würde eine seriöse schweizer Bank empfehlen. Klar gibt es hier auch viele mit Intransparenz und hohen Kosten aber es gibt auch wirklich sehr gute Angebote denn jede Bank hat verschiedene Depotgebühren und verschiedene Stufen der Kosten. Im Land der Banken würde ich aber auf hiesige Kompetenz achten.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 12. Februar 2026 um 11:29
    Zitat von Heinz

    Mit "ob es bei der Quellensteuer bleibt" war gemeint, ob es bei dem entsprechenden Betrag bleibt, oder ob nachträglich ggf. noch weitere Steuern fällig werden (oder eine Rückerstattung erfolgt). Dem Fragesteller ging es ja vor allem darum, zu klären, wie viel zu zahlen ist und nicht, wann und auf welche Weise die Zahlung erfolgt.

    Tja wenn das so einfach zu beantworten wäre. Leider wäre die tatsächlich Steuerschuld oft noch eine Andere, weil diese Tabellen eben nicht zu 100% eine persönliche Situation abbilden. Die allermeisten Quellensteuerpflichtigen zahlen zu viel Steuern und Viele dürfen keine NOV machen weil sie nicht in die Rahmenbedingungen fallen. Es gibt auch Welche (meiner Meinung aber sehr wenige) die mit dem Abzug Quellensteuer besser fahren und dann wird zum Glück auch keine Nachzahlung berechnet. Da die Finanz keine Veranlagung macht. Aber auf jeden Fall wird der Arbeitgeber die Höhe des Abzug der Steuern (nach den Tabellen die man auch selbst im Internet finden kann) verändern wenn sich die Bedingungen (z.b. Zivilstand, Einkommen usw. verändern). Aber Achtung: sollte man nachträglich drauf kommen dass man Einkünfte verschiegen hat (z.B. Mietertäge im Ausland, kann die Finanz schon nachfordern)

    Fazit: Es gibt bei Quellensteuer so lange keine Gutschriften oder Nachzahlunngen so lange man keine NOV machen darf oder muss. Und diese Erlaubnis oder Pflicht (aus der man dann auch nicht mehr raus kommt) muss man beantragen und das auch nach 2021.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 10. Februar 2026 um 08:15

    Genau das ist das Problem, man darf (soweit ich weiss, zumindest im Kanton Wallis) eben keine NOV machen wenn man nicht die Rahmenbedingunngen MIndesteinkommen 120'000 erfüllet oder eine Liegenschaft besitzt oder entsprechendes Vermögen.

    Ich musste dahmals einen Antrag stellen.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 9. Februar 2026 um 13:22

    Es bleibt bei Aufenthaltserlaubnis B immer bei der Quellensteuer. Diese endet erst mit der Nierderlassungserlaubnis (C) oder z.B. der Staatsbürgerschaft, egal wie viel man verdient. Und man kann sie vorher auch nicht freiwillig beenden. Was man ändern kann ist die Pflicht zur Steuererklärung, der ordentlichen Veranlagung. Das hängt vom Einkommen, Vermögen und Eigentumsverhältnissen einer Immobilie ab. Denn Quellensteurpflichtige dürfen zuerst mal keine Steuererklärung machen. Quellensteuer heisst aber nur, dass einem die Steuer über den Lohn (also der Quelle) abgesogen wird. Schweizer zahlen Ihre Steuer alle drei Monate selbst. Die Veranlagung (also der Bescheid) ist davon unabhängig.

    Die Möglichkeit eine Steuerklärung zu machen muss man dann beantragen wenn man in die Rahmenbedingungen fällt und ist dann aber auch verpflichtet eine Steuererklärung zu machen. Da kommt man dann nicht mehr raus. Aber die Steuer wird trotzdem noch vom Lohn abgezogen.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 6. Februar 2026 um 17:03

    Hallo Arica

    Für die Quellensteuer (Einkommenssteuer anders genannt) gibt es in jedem Kanton Tabellen bei der Finanzbehörde. Und 12% kann schon sein.

    Leider ist da nicht so einfach weil es in jedem Kanton eigene Tabellen gibt. Ich würde das mit dem Arbeitgeber anschauen.

    Es wird vom Lohn direkt abgezogen wie in Österreich. Das macht aber der Arbeitgeber auch automatisch. Soweit ich noch weiss, kann man fünf Jahren in der Schweiz kann man dann umsteigen und muss seine Steuern (Berechnung erfolgt auch vom Amt) alle drei Monate selbst zahlen.

    In der Schweiz wird nur bei Ausländern die Quellensteuer fällig, HIer muss man ansonsten alles selbst zahlen Krankenkasse, Steuern.

    Bewilligung mit AUfenthalt also kein Grenzgänger ist die B-Beweilligung

  • Einkommenssteuer Schweiz

    • RaboCo
    • 26. Januar 2026 um 13:55

    Also ich bin der Meinung, man sollte dem Steuerberater schon vertrauen ansonsten braucht es so einen nicht. Er hat ja wohl hoffentlich alle Daten und Fakten abgefragt (Familienstand, Kinder, Sonstiges) Und dann sollte die Steuerschätzung schon stimmen.

    Es sei denn er ist kein zertifizierter Treuhänder. Ich würde aber trotzdem immer genug sparen, lieber mehr auf dem STeuerkonto und dann mit freude anders ausgeben oder investieren.

  • Schweizer Pensionskasse und deutsche Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

    • RaboCo
    • 21. Januar 2026 um 14:42

    Hallo Musicman

    für mich ist diese Info auch neu. Ich denke die PK sollte genauso behandelt werden wie eine deutsche Rentenversicherung. Es ist die Zweite Säule analog zur zweiten Säule in D Direktversicherungen usw. Ich muss mich da mal bei Gelegenheit einlesen. Ich sdenke es geht halt um das Überobligatorische. Aber auch das ist am Ende eine Rentenvorsorge. Kann es sein, dass es um die Kapitalauszahlung geht und dass wenn sie die Rentenoption wählt eine andere Rechnung entsteht. Aber natürlich wird die KV vom monatlichen Einkommen gerechnet.

    Aufenthalt (also lange Ferien) sind kein Auswandern.

  • Aktienportfolio-Übertrag in die Schweiz

    • RaboCo
    • 20. Januar 2026 um 14:01

    Da gebe ich Fillg1 absolut recht. Wenn, dann hier ein Neues aufbauen.

    Ich habe nur Teile transferiert. weill ich Eigenmittel für die Liegenschaft brauchte, das war ganz schön teuer, vor allem weil ich es dann natürlich auch in CHF tauschen musste. CHF kaufen ist im Moment wirklich keine gute Sache. Ansonsten macht man oft mehr kaputt als zu gewinnen.

    Was die Preise für Depots in der CH angeht gibt es erhebliche Unterschiede. Und es kommt darauf an ob Du es selber verwaltest (Handelst) Oder ob Du Beratung usw. haben möchtest.

  • Schweizer Pensionskasse und deutsche Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

    • RaboCo
    • 20. Januar 2026 um 13:30

    Hallo Musicman

    meiner Meinung nach bleibt da nur eins. Wohnsitz in der Schweiz behalten. Und längere Ferien in Spanien machen.

    So machen es die meisten meiner Kunden, die ich kenne. Ob in Theiland. Spanien oder Deutschland. Wer in der EU wohnt der muss halt auch irgendwo KV sein. Und wenn man Deutsche ist dann eben in D. Wenn man Schweizer ist oder Einwohner in der Schweiz dann eben in der Schweiz

    Zitat von Musicman

    Und das ist das Übel, denn Deutschland koppelt die Höhe der monatlichen Prämien ja bekanntlich an das Einkommen, und an den bisherigen Versicherungsverlauf.

    Es ist in der Schweiz nicht soo wahnsinnig viel günstiger wenn man Franchiese und Selbstbehalt einberechnet, welche man im Alter eher immer benötigt bzw. den Eigenanteil immer aufbrauen muss. Und die Problematik mit dem Haushalt von KK ist hier genau so. Also hier von "Schaden" zu sprechen ist nicht ganz fair. Hier zahlt man auch als Rentner dafür weiterhin Steuern und das von allen Pensionseinkommen, Vermögen und Renten usw. Ich denke, wenn man alles ganz genau zusammenrechnet, ist es trotz deutscher KK günstiger in Spanien zu leben. Es gibt in Grenznähe zu Deutschland Spezialisten für diese Thema. Aber aufpassen, es gibt Gute und Unseriöse. Ich würde mal eine Bank fragen ob sie jemanden kennen. Eher blöd ist dass man einen Wechsel der Krankenkassensysteme hat wenn man dann 67 wird.

    Zitat von Musicman

    Alles gut soweit, bis zu dem Tag, wo sie ihre deutsche Rente beziehen möchte. Da sie knapp mehr Beitragsjahre in Deutschland hat, muss sie sich folglich auch dort krankenversichern.

    So weit ich weiss aber nicht wenn Sie in der Schweiz ihren offiziellen Lebensmittelpunkt hat. Nur wenn sie in der EU wohnt.

    Wieso ist das nicht akzeptabel? In Deutschland würde das der KK Beitrag auch aus allen Einkommen gerechnet werden. Leider kann man halt nie alles auf einmal haben. Hohe Pension, niedrige Lebenshaltung, Beste Krankenversorgung und glelichzeitig Strand ....ist halt schwierig.

  • Trennung / Scheidung in der Schweiz – Aufenthalt, Kind, Finanzen & Rückkehr nach Deutschland (Rat gesucht)

    • RaboCo
    • 20. Januar 2026 um 13:23

    Ich war jahrelang mit meinem Büro direkt über der KESB und ein Kollege hat dort als ehrenamticher Helfer und sogar auf Honorar MA in der Betreuung als Beistand mitgeholfen. Ich kann nicht für alle Kantone und alle KESB Büros sprechen aber da war es sehr gut. Aber ich habe es natürlich nicht direkt erfahren, nur über Dritte.

    Es ist immer gut wenn man alle möglichen Infos einholt, von daher ist Dein Weg wahrscheinlich der Beste.

    Alles Gute

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 20. Januar 2026 um 13:16

    Hallo Azrica

    leider kenne ich keine Einkommen im Pflegeberuf. Auch wenn ich Bekannte habe. Was ich weiss, ist dass Sie Angebote hatten um bis zum Alter von 50 noch die Ausbildung zu machen. Ausbildungsgehalt CHF 3'000 das war vor 3 - 4 Jahren. Also auch nicht aktuell.

    Ja, die HAK wird zwar anerkannt aber oft muss man hier trotzdem dann noch den eidgenössischen Fachausweis machen.

    Kaution: Meist eher 3 Monate aber es gibt auch mit 2 Monaten.

  • Umzug in die Schweiz (St. Gallen): Erfahrungsaustausch Leben in CH, Kinder in AT & Alimente/Kaufkraftanpassung

    • RaboCo
    • 16. Januar 2026 um 15:57

    Hallo Azrica

    sehr viele Fragen, wenn Du hier im Forum ein bischen stöberst findest Du eine menge Antworten.

    Wichtig, erst der Job dann die Planung des Budget usw. Grundsätzlich ist die Schweiz in Sachen Kaufkraft ähnlich. Man verdient erheblich mehr aber man muss auch erheblich mehr ausgeben. Vom Lebensstandart ist es aber ähnlich. Wenn man weiss was man verdient, wird ist es natürlich einfacher zu planen. Und ein finanzielles Polster ist auch ratsam. Hier raten wir als Bank min. 3 Monatsgehälter (Schweizer Monatsgehälter) sollte man haben. Man muss. z.B. die Gesundheitskosten je nach Modell erst mal selbst zahlen. Es gibt keine Unterhaltsberechnung beim Thema Krankenkasse. Man zahlt seinen Beitrag für sich und die Kinder. Dieser ist auch Einkommensunabhängig also kein % vom Lohn oder so.

    In der Regel bleibt hier bei massvollem Leben (vor allem was die Wohnkosten angeht. Das ist der grösste Brocken) meisst noch geug übrig.

    Hauptproblem sind die Kosten von Kitas und Kindergärten da hat man ganz schnell die Nase voll. Das kostet sehr vie Geld. Dazu gibt es hier aber auch ein par Beiträge welche sich damit beschäftigen. Ich bin erst in die Schweiz als meine Kinder keine Betreuung mehr brauchten, ich kann also nicht ganz mitreden.

    Übrigens Pflegfachkräfte werden gesucht Kaufleute nicht so sehr, das machen die Schweizer auch gerne selber. Also erst einen Job, dann eine Wohnung. (bekommt man meist auch nur mit einem Job) dann Anmelden usw. Wichtig ist es auch die Berufsausbildung zu checken. Ichmusste obwohl BWL studiert und Bänker in D und Ö ausgebildet, noch mal alles in der Schweiz wiederholen. Die Arbeiterkammer in Österreich wird wahrscheinlich nicht viel weiterhelfen können, Ich habe auch in Österreich gelebt, das ist nicht deren Thema und vor allem nicht in OÖ Vielleicht in Vorarlberg für das Thema Grenzgänger.

  • Trennung / Scheidung in der Schweiz – Aufenthalt, Kind, Finanzen & Rückkehr nach Deutschland (Rat gesucht)

    • RaboCo
    • 16. Januar 2026 um 15:39

    Hallo Seda

    Google in Deinem Kanton nach KESB > Kindes und Erwachsenen Schutzbehörde. gibt es eigentlich in jeder grösseren Gemeinde

    Auch wenn diese eigentlich für Härtefälle zuständig sind, so können Sie Dir bestimmt ein par Fragen beantworten, Wie und wo für was zuständig ist.

  • AHV Fragestellung / massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen

    • RaboCo
    • 16. Dezember 2025 um 17:13

    Hi Christian, ich würde einfach einen IK Auszug bestellen

    Es sind auch die Aufwertungen usw. mit einzubeziehen siehe Skale44 usw. macht keinen Spass und ist so gut wie nie richtig.

    Bestellung Kontoauszug | Formulare | Informationsstelle AHV/IV

    Damit kann man mit dem ESCL Rechner dann die richtigen Angaben machen. Man kann sich acuh eine Berechnung erstellen lassen. Hier dauert es aber ein wenig bis das bearbeitet wird.

    Übrigens es zählen nur CH Einkünfte. So was wie ein fiktives EU Einkommen als Berechnungsbasis gibt es (leider) nicht. Entweder hat man AHV Beiträge bezahlt oder eben nicht. Und ja, wenn man z.B. nur ein halbes Jahr gearbeitet hat gelten einfach die effektiv einbezahlne AHV Beiträge. Das kann man eigentlich nicht wirklich selbst berechnen. Man benötigt das durchschnittliche Jahreseinkommen aus dem IK Auszug.

    Das mit der Kappung bezieht sich meines Wissens nur auf das Thema Steuern.

  • Empfehlung Steuersoftware

    • RaboCo
    • 16. Dezember 2025 um 16:56

    Hi Filep

    es gibt pro Kanton eine eigene Software die man sich kostenlos bei der Finanz runterladen kann. Und nur diese funktioniert und das in der Regel sehr einfach.

    Der Aufwand ist am Anfang ein wenig mehr danach kann man die Daten fürs nächste Jar adaptieren.

    Ich kenne allerdings nicht alle Kantone. Man bekommt am Ende sogar eine Steuerberechnung und wenn die Angaben durch Belege dokumentiert sind und stimmer bzw. anerkannt werden dann stimmt diese Berechnung meistens immer. Zumindest bei mir war es immer so.

    Deutsche Software WISO usw. funktionieren in der Schweiz nicht, keine Schnittstelle, kein richtiges Ergebis

    In der Schweiz ist die Steuererklärung in der Regel echt kein Hexenwerk. Den meisten Aufwand hat man mit dem Bereitstellen der Unterlagen.

    Welche Du brauchst ist in der Regel auch selbsterklärend.

  • Ist ein Umzug in die Schweiz während der Kündigungsfrist möglich?

    • RaboCo
    • 5. Dezember 2025 um 09:33
    Zitat von lieberjott

    Wie du das konkret machen kannst? Nachweisen, dass du ein kommodes Vermögen und/oder Einkommen ohne Arbeit hast.

    Hallo Gingy

    das ist aber tatsöchlich eine blöde Situation aber leider hat Lieberjott recht, ohne entsprechendes Vermögen werden sie das nicht akzeptieren. Und wir reden hier von recht viel Vermögen also soviel, wie ein durchschnittlicher Schweizer pro Monat verdient x min. 12 Monate Man bekommt dann einen befristeten Aufenthalt für ein Jahr. Da kannst Du selbst ausrechnen wie viel Vermögen dass sein muss. Aus Sicht der Schweiz ist die Gefahr zu hoch, dass man hier das Sozialsystem nutzt. Arbeitslosengeld ob aus der Schweiz oder aus Deutschland wird nicht anerkannt, egal ob D das in die Schweiz überweisst oder nicht.

    Es gibt noch die theoretische Möglichkeit, dass in der Schweiz jemand für Dich bürgt. Das bedeutet aber, dass diese Person Dich dann auch komplett versorgen können muss. Soweit ich weiss, muss diese sogar auch Ihre Steuererklärung beim Ausländeramt deponieren. Und welchen Beziehungsstatus man dafür braucht weiss ich auch nicht. Wahrscheinlich Verwandtschaft oder Konkubinat mit gemeinsamen Wohnsitz usw.

    Und leider wird es mit der Wohnungssuche vielleicht auch ein wenig schwierig mann muss zwar meist beim Vermieter (vergangene) Lohnnachweise vorzeigen. Sollte man dann aber nicht zahlen können und schon gewusst haben, dass man kein Einkommen mehr hat gibts bestimmt ziemlichen Ärger.

    Vielleicht findest Du ja schnell einen neuen Job. Das wünsche ich Dir auf jeden Fall

  • Bezug aus 2. Säule als Grenzgänger

    • RaboCo
    • 21. November 2025 um 14:03

    Hallo Sukram Nezt

    das bietet eigentlich jede Bank in der Schweiz. Problemchen, es müssen konkrete Belege bzw. Offerten vorhanden sein. Dann kann man bei der PK Geld beantragen. Das Geld komt dann auf ein solches Sperrkonto und wir nur nach Beweis ausgezhalt. Die Verwendung wird kontrolliert und eben von der Bank bestätigt.

    Man muss also konkrete Rechnungen vorweisen und die Bank zahlt dann diese direkt an den Handwerker. Eigenleistungen mit Quittung aus dem Baumarkt sind eher schwierig.

    Du musst allerdings eine bestehene Bankverbindung haben, denn eine neue Bank hat auf diese Arbeit ohne Geschäft keine Lust und wird dies ablehnen. Es gibt aber auch die Möglichkeit eine Bank in Deutschland zu nehmen. Das wiederum hängt aber mit den Regeln der PK zusammen. Die meisten machen das.AUch diese Bank muss dann gegenüber der PK die Pflicht übernehmen das die Mittelverwendung gewährleistet ist.

  • Grössere Überweisung von D -> CH - AWV-Meldung

    • RaboCo
    • 28. Oktober 2025 um 18:00

    Das ist mittlerweile aus Betrugs- und Geldwäschegründen im System hinterlegt wer mehr als (ich glaube in D 10'000€) überweist bei dem gehen im Hintergrund bei der BAnk die Systemlichter an. Sie prüfen das einzeln und melden sich ggf. Gesetzlich vorgeschrieben. Ist in der Schweiz auch so.

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