Hallo zusammen,
Erst einmal ein Lob für die tolle Seite.
ich habe mich lange hier auf der Seite & Forum durch gelesen und habe dennoch so einpaar Fragen:
Mein "greifbarer" zukünftiger Arbeitgeber in der Schweiz hätte Bedarf an einem schnellen Einsatz von meiner Person. Also konkret zum 1.1.18.
Bis auf einige Ausnahmen würde ich auch alles gekündigt bekommen(Eine Ausnahme: Wohnung müsste bis zum 31.02.18 laufen(kündigungsfrist DE Recht))
Ein langer Freund, der auch ein zukünftiger Arbeitskollege wäre, bot mir an, für die erste Zeit bei ihm unter zukommen --> 1. Frage
1. Wie stell ich das am geschicktesten an
a. Wohnung in DE laufen lassen und parallel mich bei ihm wohnen und anmelden
b. Denn muss ich für die Überbrückungszeit auch Steuern in DE zahlen oder
2. Logischerweise kann ich nicht alles mitnehmen aus der Wohnung in DE nur das nötigste.
a. Beim "Umzug" zum 1.1 alles Anmelden, auch wenn es noch in DE bleibt und später erst nachkommt, wenn ich eine Wohnung gefunden habe
3. WG Auto was noch finanziert wird
a. Es scheint schwer zu sein, einen Umschuldungskredit zu bekommen für den man nicht auch einen Deutschen dauerhaften Wohnsitz brauch.
Kann ich für die Laufzeit des Umschuldungskredites den Wohnsitz bei meinen Eltern angeben und dort auch noch so lange angemeldet bleiben bis das
Ganze durch ist bzw ich den Vorzeitig abgelöst bekomme
Quasi Wohnsitz DE und Wohnsitz in CH bei meinem Freund parallel?? Wie verhält sich das
b. zählt für die Einfuhr des Autos wie lange ich es schon fahren "darf" weil der Brief ja noch bei der Bank liegt oder wie lange ich es abgezahlt ist und somit voll in meinem Besitz ist
c. Evtl. umschulden zu einer Schweizerbank
Danke und Gruß Marcel