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Steueridentifikationnummer?

  • fillg1
  • 15. April 2020 um 22:25
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    • 15. April 2020 um 22:25
    • #1

    Ich habe da mal eine vermutlich ganz blöde Frage ...
    Meine deutschen Banken haben jetzt mitbekommen dass ich ins Ausland gezogen bin und hätten gerne ASAP meine Steueridentifikationsnummer.
    Bekomme ich die bald von meinem Arbeitgeber mit der ersten Gehaltsabrechnung oder muss ich mich da selbst drum kümmern?

  • batschy
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    • 16. April 2020 um 05:48
    • #2

    Eine Steuernummer wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht.
    Da gilt meist die AHV Nummer hat man mir mal gesagt.
    Deine AHV Nummer solltest du ja haben.

  • basileus
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    • 16. April 2020 um 07:44
    • #3

    Hoi fillg1,

    dein kantonales Steueramt wird dir eine persönliche ID zuweisen (PersID), über welcher du bei Ihnen zugeordnet wirst.
    Wie von batschy richtig vermutet, ist die AHV-Nummer das Schweizer Pendant zur deutschen Steueridentifikationsnummer.
    Diese steht, neben der PersID, auch auf dem Formular zur Steuererklärung.


    VG basileus

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    • 16. April 2020 um 09:11
    • #4

    Danke für die Antworten.
    Mein Versichertenausweis ist sogar gestern angekommen :smiling_face:

  • fillg1
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    • 17. April 2020 um 10:09
    • #5

    Nur um sicher zu gehen.
    Ich arbeite jetzt in der Schweiz und habe in Deutschland keinen Wohnsitz mehr. Ich habe aber noch paar Depots, Sparverträge usw. in Deutschland und da dann auch Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden usw.). Sind diese dann in Deutschland oder in der Schweiz steuerpflichtig?

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    • 17. April 2020 um 10:30
    • #6

    Für deine deutsche Steuererklärung 2019 und 2020 wirst du die Depots etc noch angeben müssen in Deutschland.
    Falls du in der Schweiz mehr als 120k Jahresgehalt bekommst, dann gibst du das in der Schweizer Steuererklärung für 2020 ebenfalls mit an.
    Das zählt zu deinem Vermögen, und du wirst einen geringen Obolus dafür zahlen müssen (fast jeder Kanton in der Schweiz hat eine Vermögenssteuer).

    Ab dem Steuerjahr 2021 bist du nur noch in der Schweiz steuerpflichtig.

    Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich erklärt. Falls nicht, einfach nochmal fragen :smiling_face:

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    • 17. April 2020 um 20:55
    • #7

    Konkret wurde ich von meiner neuen Schweizer Bank gefragt, ob ich nur in der Schweiz steuerpflichtig bin oder auch noch in D. Ich teile denen also meine alte deutsche Steuernummer mit und und das müssten dann reichen.

  • basileus
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    • 18. April 2020 um 06:52
    • #8

    Die Schweizer Bank wird deine alte Steuernummer in Deutschland vermutlich nicht interessieren, bzw ich denke sie können damit nichts anfangen. Da geht es eher darum, ob du noch steuerpflichtig bist in Deutschland. Mit B-Bewilligung und ohne Wohnsitz bist du das ab dem Zeitpunkt deiner Abmeldung in Deutschland nicht mehr.

    Wie oben schon geschrieben, musst du allerdings noch unterjährig in Deutschland versteuern (also die ersten drei Monate diesen Jahres).

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    • 21. April 2020 um 22:25
    • #9
    Zitat von basileus

    Die Schweizer Bank wird deine alte Steuernummer in Deutschland vermutlich nicht interessieren, bzw ich denke sie können damit nichts anfangen.

    Auf dem Formular, das ich ausfüllen musste, wurde ich nach meiner ausländischen Steuernummer gefragt, ich denke die melden das dann direkt nach Deutschland.

  • basileus
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    • 22. April 2020 um 16:09
    • #10

    Vermutlich ja. Für den Fall dass du deine ganzen Millionen hier bunkerst :winking_face:
    Liegt an dem Abkommen über den Austausch im internationalen Zahlungsverkehr, dessen Name mir grad nicht mehr einfällt. War irgendwas mit "A" und fünf Buchstaben.

  • Markus Schulz
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    • 22. April 2020 um 16:55
    • #11

    Kapitalerträge sind an dem Ort zu versteuern, an dem das Globaleinkommen versteuert wird. (Ausser es greift eine Ausnahme :grinning_squinting_face: )

    D.h. Deine Zinsen und Dividenden sind bei steuerlicher Ansässigkeit in der Schweiz auch hier zu versteuern.

    Kursgewinne lösen im "privaten" Rahmen keine steuerliche Belastung aus, Dividenden aber schon! Diese sind mit der normalen Kapitalertragssteuer belegt, die allerdings eine Verrechnungssteuer ist.

    Beispiel Depot in der Schweiz: Auf die Dividenden fallen 35% Steuer an, die vom depotführenden Institut direkt abgeführt werden. In der Steuererklärung werden diese dann verrechnet und die Dividende letztlich mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.

    Für den Fall Bewilligung B und Quellenbesteuerung solltest Du nachfragen, ob das eine ordentliche Veranlagung auslöst. Im Normalfall sollte das so sein. Verschweigen bzw. einfach nicht tun wäre unklug.

    Ebenso unterliegt der Wert des Depots (i.d.R. mit Stichtag 31.12.) wie von basileus geschrieben auch der Vermögenssteuer.

  • fillg1
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    • 22. April 2020 um 21:39
    • #12

    Danke für die ausführliche Antwort!
    Ich mein mein Geld in den letzten Jahren doch verprassen sollen, dann hätte ich jetzt diese Fragen nicht :grinning_squinting_face:

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