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Einreisedatum

  • Lina_K
  • 26. August 2020 um 18:47
  • Lina_K
    3
    Lina_K
    Beiträge
    4
    • 26. August 2020 um 18:47
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich beginne am 1. Oktober 2020 ein Arbeitsverhältnis in der Schweiz. Die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung B gestaltet sich etwas schwieriger als gedacht.
    Wie ich erfahren habe, kann ich meine Versicherungen (Fahrzeug, Rechtsschutz, Haftpflicht etc.) erst nach Erhalt der Aufenthaltsbewilligung abschließen. Laut Migrationsamt ist der Tag der Arbeitsaufnahme zunächst abzuwarten, bevor die Bewilligung erteilt wird. Daher erhalte ich diese wohl frühestens im Oktober / November.

    Vor etwa zwei Wochen war ich auf der Gemeinde, wo ich meinen Wohnsitz beantragen möchte (bereits vorhandene Wohnung meines Freundes). Dort hat man den 11.08. eingetragen (an diesem Tag habe ich die Aufenthaltsbewilligung auf der Gemeinde beantragt), was sich im Nachhinein als nicht korrekt und Missverständnis herausgestellt hat, da ich ja erst zum 01.10. beginne in der Schweiz zu arbeiten und noch bis zum 30.09. in Deutschland angestellt und krankenversichert bin. Entsprechend ist der 11.08. auch bereits dem Migrationsamt gemeldet. Kann mir jemand sagen, wie ich dieses Datum nachträglich korrigieren lassen kann? Das Problem an der Sache ist mitunter, dass die Schweizer Grundversicherung/Krankenversicherung den Einreisetag für die Berechnung der Beiträge heranzieht (Rückdatierung des KV-Beginns auf den 11.08.). Dadurch wäre ich zwei Monate in beiden Ländern doppelt versichert und es würde sehr teuer werden.

    Hat jemand Erfahrungen damit, wie es mit den deutschen Versicherungen weiter gelaufen ist, wenn die Aufenthaltsbewilligung nach dem Tag der Einreise (also Wochen später) eintrifft? Konntet ihr diese einfach weiter laufen lassen, bis ihr die Aufenthaltsbewilligung in der Hand gehalten habt? Man möchte ja keine Versicherungslücke..

    Für Infos wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank schon im Voraus. :red_heart:

    Freundliche Grüsse
    Lina

  • jan82
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    • 26. August 2020 um 18:57
    • #2

    Ich würde mich da an die Gemeinde wenden und ihnen das genau so erklären. Und ich vermute die befreiten dich die zwei Tage von der CH Krankenversicherung.

    Meine Frau war auch noch einen Monat bei der polnischen NFZ und das ging in der Stadt Bern komplett problemlos. Die Sachbearbeiterin meinte bei dem Begrüssungsgespräch nur, dass das in der Übergangszeit ja nachvollziehbar sei und dann geändert werden müsse.

  • Lina_K
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    Lina_K
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    • 26. August 2020 um 19:18
    • #3

    Hallo Jan

    lieben Dank für deine schnelle Antwort. Ich habe heute bei der Gemeinde den Fall geschildert und gefragt, ob man das nicht ändern lassen könne. Die Dame muss sich erst noch erkundigen.

    Dummerweise war das jetzt irgendwie ein Missverständnis. Es sind jetzt 1,5 Monate, die ich beider KV mehr zahlen muss in CH. Sie sagen, es ist nicht anders möglich, es wird immer das Einreisedatum für den Versicherungsbeginn verwendet. Denkst du, dass das von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist? Es handelt sich jedenfalls um einen bekannten Versicherer (SW**).

    Lag das Einreisedatum deiner Frau dann auch vor dem Arbeitsbeginn?

  • jan82
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    • 26. August 2020 um 19:37
    • #4

    Bei meiner Frau ist es Montag 5 Jahre her. Sie kam über den Familiennachzug und war in Polen pflichtversichert. Da gibt es keine Krankenkasse im eigentlichen Sinne, sondern einen Gesundheitsfonds (NFZ). Dort kam sie nur über das der polnischen sozialversicherungspflicht raus - und die stellt Polen nur quartalsweise fest.
    Per Quartalsende Q3 hörte dann ihre versicherungspflicht in Polen auf und gleichzeitig fing sie am 1.10. an in Bern zu arbeiten.
    Die Befreiung kann über die Gemeinde, nicht über die Krankenkasse.

  • honigbiene111
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    • 26. August 2020 um 21:01
    • #5

    Bei mir war es noch schlimmer.Sie haben das Abmeldedatum vom 25.11. aus Hamburg genommen obwohl ich erst am 2.12.eingereist bin...angemeldet 1-2 Tage danach auf dem Amt in der Schweiz.Es war mir schleierhaft warum. Somit kam die Krankenkasse auf mich zu und wollte auch den gesamten November Geld von mir.Damit war ich selbstverständlich nicht einverstanden.Ich habe erst am 1.1.2017 angefangen zu arbeiten.Da war meine Bewilligung noch nicht da...aber das ist wirklich nicht schlimm...

  • Lina_K
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    • 26. August 2020 um 21:11
    • #6
    Zitat von honigbiene111

    Bei mir war es noch schlimmer.Sie haben das Abmeldedatum vom 25.11. aus Hamburg genommen obwohl ich erst am 2.12.eingereist bin...angemeldet 1-2 Tage danach auf dem Amt in der Schweiz.Es war mir schleierhaft warum.

    • Somit kam die Krankenkasse auf mich zu und wollte auch den gesamten November Geld von mir.Damit war ich selbstverständlich nicht einverstanden.Ich habe erst am 1.1.2017 angefangen zu arbeiten.Da war meine Bewilligung noch nicht da...aber das ist wirklich nicht schlimm...

    Hallo Honigbiene,

    ohje, dann hattest du es auch nicht leicht.. Wie hast du das mit der Krankenkasse dann geregelt? Oder wurde das Einreisedatum auf den 1.1.17 geändert?

  • honigbiene111
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    • 27. August 2020 um 10:04
    • #7

    Ich habe sehr bestimmt gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin und habe mich dann auf den 1.12. eingelassen.Normalerweise wollte meine Krankenkasse in Deutschland noch den Dezember für mich übernehmen.Aber so war es ok für mich.

  • Lina_K
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    Lina_K
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    • 27. August 2020 um 12:17
    • #8
    Zitat von honigbiene111

    Ich habe sehr bestimmt gesagt, dass ich damit nicht einverstanden bin und habe mich dann auf den 1.12. eingelassen.Normalerweise wollte meine Krankenkasse in Deutschland noch den Dezember für mich übernehmen.Aber so war es ok für mich.

    Das habe ich heute auch versucht.. die Antwort war dann, dass sie schlussendlich dazu verpflichtet seien, das Einreisedatum zu nehmen..Ich wäre noch mit dem September einverstanden, dann ist es wenigstens nur 1 Monat Überschneidung..aber 2 ist finanziell echt heftig. Über Die KK ist wohl nichts mehr möglich, da muss ich zwei Monatsbeiträge bezahlen, falls die Gemeinde das Einreisedatum nicht ändert. Denkst du, dass es vielleicht bei einer anderen KK anders ist?

  • entln99
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    • 30. August 2020 um 22:33
    • #9

    Aber wo wohnst du eigentlich im Moment? Ich denke wenn du beweisen kannst, dass du dich noch in Deutschland aufhältst und da versichert bist und sie in der Schweiz einen Fehler gemacht haben, dann kannst du die Krankenkassenzahlung abwehren.
    Leider waren sie bei mir auch pingelig, ich war Anfang August in Zürich für ein paar Tage und wollte mich erst ab dem 15. August anmelden, aber das haben sie nicht zugelassen. Sie meinten ich mache es entweder jetzt oder komme in 2 Wochen wieder. Was ich natürlich nicht wollte, denn ich wollte ein Bankkonto etc. eröffnen und habe den Anmeldeschein gebraucht. So haben sie mich schon Anfang August angemeldet, obwohl ich da noch in Wien gelebt habe.

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