Aufenthaltsbewilligung B ohne Arbeitsvertrag

  • Hallo liebe Alle,


    Ich und mein Freund wohnen seit einem Jahr in Österreich an der Grenze zur Schweiz, ich arbeite als Grenzgänger seit einem Jahr, mein Freund in Österreich. Da er seit Monaten dank Corona nur im Homeoffice arbeitet, ich jedoch pendeln muss, haben wir uns nun endlich dazu aufgerafft, in den nächsten Monaten ganz in die Schweiz zu ziehen. Ich habe ja meinen unbefristeten Arbeitsvertrag, er würde jedoch noch ein paar Monate von der schweizer Wohnung aus für seine österreichische Arbeitsstelle arbeiten bevor er sich hier etwas Neues sucht.


    Nun die Frage, unserer Recherchen nach kann man bei "ausreichend finanziellen Mitteln" gleich Aufenthaltsbewilligung B für ihn bekommen; hat jemand Erfahrung, wieviel "ausreichend" ist? Wir haben nur gemeinsame Konten, ich schätze da liegen so 50.000Fr drauf insgesamt.



    lg und danke schon mal!

  • Naja, Du hättest ja direkt einen Job. Und da vermute ich, dass es viel einfacher ist, wenn Du einfach für ihn bürgst. Da ihr ja sowieso alles gemeinsam zu haben scheint, erachte ich das als unkritisch.


    Da gibt es natürlich einen gewissen Ermessenspielraum für die Behörden. Aber ob ihr nun verheiratet sein oder der/die eine/r für der/die andere/n bürgt sollte der Gemeinde doch egal sein. Kommt wirtschaftlich aufs gleiche hinaus. Und dann sind die 50k eher eine Art "added value" :winking_face:


    Ich empfehle Dir: Greif zum Telefon, ruf bei dem Migrationsdienst Deines Wunschkantons an und vermutlich wirst du erstaunt sein wie einfach das geht, wenn eine Person schon einen Job hat.

  • Hallo,
    ich bin auch gerade dabei, in die Schweiz zu meiner Freundin zu "zügeln" und habe die folgende Auskunft vom Migrationsamt in Trogen (AR) erhalten:
    "Da Sie im Ausland erwerbstätig sein werden, erhalten Sie in der Schweiz eine Aufenthaltsbewilligung für Nichterwerbstätige EU/EFTA-Staatsangehörige, sofern Sie über genügend finanzielle Mittel verfügen und umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert sind. Nach erfolgter Einreisehaben Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle in Herisau anzumelden und gleichzeitig das Gesuch um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung einzureichen. Für die Gesuchsprüfung benötigen wir folgende Unterlagen:
    - Formular 1
    - Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
    - Einkommens- und Vermögensnachweise (Bankbelege, Rentenbestätigungen, etc.)oder Kopie des Arbeitsvertrages
    - Kopie des Mietvertrages der Wohnung
    - Nachweis oder Offerte einer Krankenkasse mit Monatsprämie und Franchise
    - Ausgefülltes Formular „Nachweis finanzielle Verpflichtungen“
    Freundliche Grüsse"


    Mein zukünftiger Arbeitgeber befindet sich nämlich in LI. Beim Formular 1 handelt es sich um das Formular "Gesuch Ausländerbewilligung". Bin schon gespannt wie die Story ausgeht. Weiß zufällig jemand, ob anstatt Mietvertrag (dieser lautet aktuell nämlich nur auf meine Freundin), es auch ausreichend ist, wenn uns der Vermieter schriftlich bestätigt, dass ich einziehe?
    Danke

  • Also der Gemeinde Herisau hat eine Bestätigung des Vermieters, dass ich Einziehen bei ihr darf + Kopie ihres MV gereicht. Hoffentlich auch dem zuständigen Migrationsamt, weil da wandern alle meine Unterlagen jetzt hin. LG.

  • War auch dem Migrationsamt ausreichend. Also ich fasse zusammen für AR: es reicht anscheinend eine Bestätigung des Vermieters, dass man in die Wohnung/Haus ziehen darf, wenn der MV auf Partner lautet (vorausgesetzt natürlich, dass Arbeitsvertrag vorhanden ist). Somit warte ich nun auf die Ausstellung meines B-Ausländerausweises, was aber nur mehr Formsache sein sollte, da ich schon Termin beim Passamt in Herisau hatte.

  • Ich habe nunmehr meinen Ausländerausweis B vom Migrationsamt bekommen. Was mich etwas (positiv) überrascht ist, dass dieser eine Gültigkeitsdauer von 5 Jahren hat. Ich dachte immer, dass dieser bloss 1 Jahr gültig ist, aber da war ich schlecht informiert.


    Weiss zufällig jemand, was passiert, falls ich meinen Job "verliere". Werde ich dann ausgewiesen oder behält der Ausweis seine Gültigkeit von 5 Jahren?
    Danke vorab

  • Der behält seine Gültigkeit. Du musst einfach zusehen, dass Du mit den Dir zustehenden Sozialleistungen auch in der Schweiz leben kannst. Das ist in der Übergangsphase immer etwas blöd...