Ausländerausweis und Mietvertrag

  • Hallo,


    ich habe meinen Arbeitsvertrag in der Schweiz schon so gut wie in der Tasche, deshalb bin ich jetzt schon auf Wohnungssuche. Meine Frage ist, ob ich einen Ausländerausweis benötige um einen Mietvertrag zu bekommen? Da man in vielen Anmeldungen für Wohnungen ankreuzen muss welchen Ausländerausweis man besitzt. Das zweite Problem ist, dass ich noch garnicht wirklich weiß in welchem Kanton ich überhaupt wohnen werde, da ich mir Wohnungen in Luzern und Aargau angucke. Könnte mir da bitte einer weiterhelfen?


    Mit Freundlichen Grüssen
    Lennart

  • Hallo Lennard


    Wenn ich mich noch richtig erinnere war das bei mir vor 4 Jahren so, dass zunächst der Arbeitsvertrag Priorität hat bei der Wohnungssuche und für den Mietvertrag. Mit Arbeitsvertrag kannst Du meines Wissens nach auch erst den Ausländerausweis beantragen, der dann sicherlich B sein wird.


    Wirst Du in einem der beiden Kantone arbeiten oder kannst Du Dich nur nicht entscheiden, wo Du wohnen möchtest?
    Ich fühle mich inzwischen im schönen Aargau und auf dem Land sehr wohl. Zur Arbeit fahre ich mit dem Bus in die "grosse" Stadt Brugg.


    Viele Grüsse und Glückwunsch zum Arbeitsvertrag
    :CH:

  • Hallo Lennard
    Erst würde ich den Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschreiben lassen und damit gehst Du dann auf Wohnungssuche. Du kannst die Bewilligung dann bei der Wohnungssuche getrost ankreuzen..auch wenn Du sie noch nicht besitzt.Bewilligung kannst Du erst beantragen,wenn Du gezügelt bis in Deinem Wohnkanton.
    Gruss Honigbiene

  • Aus meiner aktuellen Erfahrung heraus ist es sehr schwer von außerhalb eine Wohnung zu mieten, da der Grundsatz "gemietet wie gesehen" gilt.
    Das bezieht sich auf offizielle ausgeschriebene Wohnungen.


    Ich bin daher den Umweg der Zwischenmiete über eine Privatperson gegangen und suche dann jetzt vor Ort weiter. Da ich eine Anreisezeit von über 5h gehabt hätte, war es mir nicht möglich zu Sammelterminen zu erscheinen.

  • Hallo Lennart


    Ohne Wohnung kannst du noch keine Aufenthaltsbewilligung besitzen. Es reicht völlig, wenn du ankreuzt welche Bewilligung du Aufgrund des Arbeitsvertrags erhalten wirst. Entscheidend dafür ist die Laufzeit des Arbeitsvertrages. Bereits von Honigbiene angesprochen, unbedingt solange warten bis Arbeitsvertrag unterschrieben ist.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Auf jeden Fall erst mal einen unterschriebenen Arbeitsvertrag in der Tasche haben, dann auf Wohnungssuche gehen. Dann kann man sich bei der Gemeinde anmelden und die Aufenthaltsbewilligung beantragen.


    Ohne unterschriebenen Mietvertrag keine Anmeldung bei der Gemeinde und keine Aufenthaltsbewilligung.
    Auf dieses Henne-Ei Problem wirst du noch ein paar Mal treffen!


    Wenn du Kaution oder Miete überweisen sollst bevor du ein CHF Konto hast würde ich dir Transferwise Nahe legen. Ist ein Überweisungsdienstleister der deutlich (!!!) weniger Gebühren verlangt als die üblichen Banken.


    Ich bin daher den Umweg der Zwischenmiete über eine Privatperson gegangen und suche dann jetzt vor Ort weiter. Da ich eine Anreisezeit von über 5h gehabt hätte, war es mir nicht möglich zu Sammelterminen zu erscheinen.

    Kann ich so jetzt nicht bestätigen.
    In der Schweiz gibt es momentan, je nach Region, recht viel Leerstand. Wir haben innerhalb von einem Wochenende 7 Wohnungen angeschaut und hätten alle sofort beziehen können bis auf eine, die damals noch im Rohbau war. Teilweise sind jetzt fast 9 Monate später noch die Wohnungen inseriert.

  • Wenn Du im Grenzgebiet Aargau/Luzern suchst hat es massenhaft Leerstände in der Region Wynental. Von da ist die Stadt Luzern in weniger als 30 Minuten erreichbar, bei deutlich günstigeren Mieten, ebenso Aarau. (Oder Du sagst uns wo Dein Arbeitsort ist und ob Du mit dem ÖV zur Arbeit fahren willst, dann kann man das flott eingrenzen wo es sich lohnt zu suchen.)


    Und um einen weiteren Weg aufzuzeigen: Insofern Du einen Arbeitsvertrag hast (nicht so gut wie sondern wirklich vorhanden), kannst Du mit dem Migrationsamt (meine Erfahrung bezieht sich auf den Kanton Aargau) Kontakt aufnehmen und Dir bereits im Vorfeld eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung ausstellen lassen. Das ist der Aufenthaltsbewilligung gleichgestellt, kann also sowohl für eine Anmietung als auch für Vertragsabschlüsse verwendet werden. (Also: Swisscom, Bankkonto usw.) Zusätzlich kannst Du sie beim Zoll am Zügeltag vorlegen, das reduziert u.U. Nachfragen ob man denn nun tatsächlich den Wohnsitz verlagert usw.


    Bei uns hat das Migrationsamt die Dossiers schon im Vorfeld an die Wohngemeinde übermittelt, unsere "Anmeldung" bestand dann lediglich in einer Unterschrift weil alles bereits parat war.

  • Hallo,


    falls es jemanden, der aktuell (2022) von Deutschland auch in die Schweiz zieht, interessiert:

    Wir haben die gleiche Konstellation (Arbeitsvertrag bereits vorhanden/ unterzeichnet).

    Allerdings wird seitens des Migrationsamts des Kantons Aargau keine "Zusicherung" der Aufenthaltsbewilligung mehr ausgestellt.

    Wir haben gerade mit einer sehr freundlichen und netten Dame vom Migrationsamt telefoniert. :smiling_face_with_smiling_eyes:

    Zwar war die Aussage, das die Aufenthaltsbewilligung B als Deutscher mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag kein Problem darstellen sollte.

    Aber es gibt erst nach Abmeldung in D und bei Anmeldung vor Ort (mit Arbeitsvertrag UND Mietvertrag UND Reisepass UND Abmeldebescheinigung D) eine Aufenthaltsbewilligung.

    Je nach Gemeinde kann die Anmeldung -ihrer Aussage nach- eventuell auch online möglich sein.

    Ein Hotel oder AirBnb Zimmer wird zudem NICHT als "Mietvertrag" bzw. Aufenthaltsadresse akzeptiert.

    Ich hoffe, dass sich dennoch Vermieter finden, die auch ohne Aufenthaltsbewilligung B einen Mietvertrag anbieten...

  • Hallo,


    hier nochmal ein Nachtrag, nachdem wir direkt mit der Gemeinde (immer noch Kanton Aargau) in Kontakt getreten:

    Diese haben uns eine etwas andere Auskunft gegeben, sie benötigen den Pass, den Mietvertrag und den Arbeitsvertrag.

    Von einer Abmeldung ist nichts erwähnt worden.

    Dort erhält man dann die Meldebestätigung und diese leiten die Unterlagen für den Ausländerausweis / Aufenthaltsbewilligung an das Amt für Migration weiter.

  • Hallo Freedom


    Danke dir für deinen Nachtrag. Ob eine Abmeldung aus Deutschland verlangt wird, wird je nach Gemeinde sehr unterschiedlich gehandhabt. Manche bestehen darauf. Manche interessiert es gar nicht.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Ich wollte im nördlichen Graubünden in eine WG und bin bei der Suche nur auf unkomplizierte Vermieter gestoßen. Keiner fragte weiter (oder wollte einen Nachweis) nachem ich sagte, dass ich bald meine Arbeitsstelle antrete. Ich war etwas verbflüfft, dass ich schnell mehrere Angebote hatte, in Deutschland hingegen war ich noch im Münchner Einzugsgebiet und lebte praktisch die letzten 2 Jahre in Ferienwohnungen weil sich nichts anderes auftat...


    Über das Prinzip "für dieses Dokument brauchen sie erst jenes" werde ich mich hier wohl noch öfter amüsieren können...


    Es ist in diesem Lehrvideo echt gut dargestellt: https://www.youtube.com/watch?v=VCmWuav86CI

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

  • Hi

    Also Zug kanton, einwohneramt sagte, Bewilligung für Wochen Aufenthalter soll direkt bei Migration Amt und hat mit einwohneramt nix zu tun

    Luzern sagte, doch erstmal einwohneramt nachher migrationamt

    Was gilt was ist richtig, bin nicht sicher

  • Wird in jedem Kanton und Gemeinde etwas anders gehandhabt. Kantönligeist nennt sich das. :winking_face: Wird dir immer wieder begegnen. Wenn du dich bei der Gemeinde anmeldest, werden sie dir aber genau sagen, wie sie es gern hätten und was sie dafür brauchen. Bei vielen Ämtern in der Schweiz wird einem sehr freundlich weitergeholfen.

  • Hallo zusammen,


    vorab - klasse Forum, viel inputt aber für uns Neulinge doch noch einiges Unklar. Deswegen krame ich diesen Beitrag noch mal hervor da er ungefähr meiner Frage bzw. meines Anliegens entspricht. Also kurz gesagt: was geht schon vor Arbeitsbeginn in der Schweiz und was nicht.


    Ich fasse mal kurz meine aktuelle Situation zusammen:


    Arbeitsvertrag habe ich in der Tasche. Start hier wird der 3.7.23 sein da ich noch meine 3 monatige Kündigungsfrist (Ende: 30.6.23) bei meinem deutschen Arbeitgeber "absitzen" muss.

    Meine Wohnsituation wird zu Beginn als "Mitbewohner" bei guten Freunden sein da sie ausreichend Platz für so eine Übergangslösung besitzen. Wir haben hierzu bereits herausgefunden das dies so offiziell auch funktioniert. Hierzu reicht dem Kanton Zug laut Webseite deren Mietvertrag und die schriftliche Bestätigung des Vermieters das ich dort erst einmal Wohnhaft bin und er darüber Informiert wurde. Diese liegt uns auch schon vor.


    Jetzt stecke ich natürlich in einer Komfortablen Situation mit einem riesigen Überstundenkonto und natürlich noch dem ganzen Resturlaub. Normalerweise müsste ich bei meinem alten Arbeitgeber garnicht mehr erscheinen, aber aus Personalmangel ist im gegenseitigen Einverständnis der letzte Arbeitstag mitte Mai und ab da steht mir jede menge Zeit zur verfügung meinen Umzug in die Schweiz vorzubereiten. Wenn ich dies hier nun alles richtig verstehe bringt mir das jedoch nicht viel weil ich alles erst nach dem bestehenden Arbeitsverhältniss in Angriff nehmen kann, sehe ich das richtig?


    Oder könnte ich mit allen Unterlagen auch schon vor dem geplanten Finalen Umzugstermin (1.7.23) auf dem Migrationsamt die Aufenthaltsbewilligung einholen? Anschließend nach dem Umzug dann die Anmeldung auf der Gemeinde?


    Denn: ohne die Bewilligung bleiben ja auch noch sehr viele andere Baustellen offen um die ich mich vorher entspannt hätte kümmern können - Schweizer Bankkonto beantragen z.B. ...


    über Euer Schwarmwissen dazu würde ich mich freuen!

  • Du kannst deine Aufenthaltserlaubnis bereits vor dem Umzug beantragen, ich denke es wär in deinem Fall abhängig vom Start des Mietvertrages. Möglicherweise ist fürs Beantragen der Aufenthaltserlaubnis persönliches Erscheinen nötig.


    Wenn du Mitte Mai deinen Aufenhalt beantragst, könntest du bis zum Arbeitsbeginn deinen Ausländerausweis haben. Bei mir gings vor einem knappen Jahr schneller, die tatsächliche Zeit kann wohl sehr schwanken. Solange du deinen Führerschein nicht umtauschen musst (weil du beruflich fährst), sollte sich für alles eine Übergangslösung finden, falls die Aufenthaltsgenehmigung erst nach Arbeitsantritt bei dir eintrifft. Du findest hier im Forum diverse Themen rund ums Bankkonto (auch ohne Aufenthaltsgenehmigung).


    Frag doch bei der Migrationsbehörde nach, wann du den Antrag stellen kannst, wenn du ein Datum im Mietvertrag nennen kannst.

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

  • Hallo mingo,

    Also vorher lässt sich recht wenig machen.

    Erst mal in Deutschland abmelden kurz vor dem offiziellen Umzug. (Abmeldebescheinigung mitnehmen)

    Direkt nach dem Umzug kannst du dich aufjedenfall schon mal anmelden auf der Gemeinde.

    Wir haben dann noch unsere Handyabos abgeschlossen. Das geht auch ohne Ausländerasuweis. Als Tipp hier. Es gibt Anbieter da ist der erste Monat kostenlos und es gibt auch keine Anschlussgebühr. Ist zwar meist Sunrise-Netz jedoch für den Anfang ausreichend.

    Den Ausländerasuweis beantragt im Normalfall der Arbeitgeber. War zumindest bei uns so. Mein Arbeitgeber hat sogar den Familiennachzug für meine Frau beantragt.

    Der Antrag wird erst ab dem Arbeitsantritt bearbeitet. Bei dir also der 03.07..

    Bei mir ging das recht schnell. Habe am 1. angefangen und am 2. schon per Email die Einladung bekommen für den 14. (also Heute). Dauer des Termins etwa 10 Minuten für 2 Personen. Inkl. Fotos Unterschriften und bei meiner Frau noch Fingerabdrücke. Kosten für mich CHF 75 und meine Frau CHF 147. Man sagte uns das es etwa 1 Woche dauert bis die Ausweise per Einschreiben bei uns sind.

    Zum Konto: Wir haben bis jetzt noch keins. Geht bei den meisten Banken nur mit dem Ausweis selber. Bestätigt vom Migrationsamt reicht denen nicht. PostFinance würde auch so gehen, wollen wir aber nicht.

    Iwir haben es erst mal über Wise gelöst. Hab mir dort für 7 Euro die Visa Karte bestellt. Die kam auch innert 2 Tagen. Dort tausche ich meine Euros meiner Meinung nach sehr günstig in CHF und zahle dann mit der Karte.


    Grüsse

  • Ah, ihr seid klasse! Danke für die schnellen und Ausführlichen Informationen.


    Was mir gerade noch so durch den Kopf geht, da ich ja eine direkte Nachmieterin aus dem Freundeskreis für meine bisherige Wohnung habe, könnte ich mich doch auch schon eher "abmelden" in Deutschland. Oder verträgt sich das dann rechtlich nicht mit dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis beim alten Arbeitgeber?


    Danke für den Tip mit Wise, ich hab ja tatsächlich zu beginn auch das Neon-Free im Visier gehabt und beim vielen belesen auch immer mal von Wise gelesen. Ich schau mir das mal genauer an. Bekommt man bei Wise eine Schweitzer Iban? Diese möchte ja der neue Arbeitgeber haben und es soll nach seiner Aussage eine Schweizer IBAN sein.

  • In Deutschland darf man sich rein rechtlich 7 Tage vor dem offiziellen Auszugstermin abmelden. Und in der Schweiz hat man 14 Tage nach Einzug Zeit sich anzumelden.

    Wir haben uns am 15.2. in Deutschland abgemeldet. Und sind am 17. umgezogen.

    In der Schweiz waren wir am 20.2. bei der Gemeinde und haben uns zum 01.03. hier angemeldet.

    Dem alten Arbeitgeber ist das denke ich relativ egal wo du wohnst. Hauptsache du bist auf der Arbeit. Aber da du ja sowieso Urlaub hast ist es egal.


    Ich glaube bei Wise hat man eine belgische IBAN.

    Mein Arbeitgeber hat bis jetzt noch keine IBAN von mir. Ich war bzw. bin in der Hoffnung das Anfang nächste Woche der Ausweis da ist und ich sofort in die Bank stürmen kann in der ich ein Konto eröffnen möchte.

  • ...

    Ich würde es nicht unnötig kompliziert machen. Wenn du dich zu früh vor Arbeitsbeginn in der Schweiz anmelden willst, wird evtl. die Frage aufkommen, wie du dir deinen Lebensunterhalt bis dahin finanzieren willst. Also würde ich das entweder unter dem Radar als "Besuch" oder einfach nicht ganz so früh planen.


    Bankkonto in der Schweiz war bei uns bei der UBS relativ schnell mit Reisepass und Schriftenempfangsschein (aka Anmeldebestätigung) möglich.

  • Hallo Mingo


    Wichtig ist noch, das du ab dem Tag wo du dich in der Schweiz anmeldest, krankenversicherungspflichtig bist. Daher mein Tipp, besorge dir direkt eine Bescheinigung, das du noch bis zum 30.06. in Deutschland versichert bist. Dann bist du safe, auch wenn du dich schon vorher bei der Gemeinde anmeldest. Hier benötigst du dann ebenfalls die Wohnsitzbestätigung für den Abschluss bei einer Krankenkasse.


    Wünsche dir einen tollen Umzug.


    LG Kerstin