• Guten Morgen liebe Menschen,

    ich bin so froh, dass es euch gibt, denn ohne eure Hilfe ist alles ziemlich verworren und schwierig. Meine Frage lautet:


    Ich arbeite seit mehr als 3 Jahren als Grenzgängerin in der Schweiz in der 24h Betreuung einer Seniorin, während 14 Tagen. Danach habe ich 14 Tage frei. Nun hört dieser Job aber nächste Woche auf und ich werde eine 40% Stelle bei einer Dame antreten, zu der ich dann 3x die Woche hin und zurück je ca. 96km fahren werde. Diese Dame geht mit mir in einen Vertrag, in welchem keine Pensionsbeiträge gezahlt werden. Mein Gehalt wird von ihrer IV bezahlt. Ich bin nun sehr unsicher, ob ich damit überhaupt noch Grenzgängerin bin und wenn ich dann keine mehr bin, was genau muss ich wo beantragen, damit ich nicht durchs Raster falle. Ich bin da grad sehr nervös, weil ich die Wege nicht kenne. Ich lebe in D.


    Dies schreibt der Herr vom Steuerring gestern:


    für die 60 Tage Regelung sollte der Arbeitsweg um die 100 Km betragen. Aus diesem Grund würde das Finanzamt hier nicht mitmachen.


    Für 2022 können wir das gern probieren, aber sehe ich hier nur sehr geringste Chancen das dies so anerkannt wird.


    Für 2021 ist der Zeitraum zu kurz.


    DAs schrieb der herr vom Steuerring heute:


    ein weg 100 Km mit PKW oder 1,5 h Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel.


    Leider schreibt er nicht dazu, ob ich da was anderes machen muss/kann???


    Ich freue mich sehr über eure Hilfe, ich weiss, dass ich sie bekomme, weil ihr einfach gut seid.


    Herzliche Grüsse

  • Du bist weiterhin Grenzgängerin.


    Die 60-Tage-Regelung ist unabhängig von deinem Status und hat "nur" Einfluss auf deine Besteuerung.

    Wenn du nicht unter die 60-Tage-Regelung fällst, zahlst du halt komplett in Deutschland Einkommenssteuer - so wie viele andere Grenzgänger auch.


    Wie du aktuell besteuert wirst, also ob du aktuell unter die 60-Tage-Regelung fällst, wissen wir nicht.


    Letztendlich ist's aber alles kein Drama.

  • Hallo lieberjott,


    danke für deine antwort. ich zahle aktuell quellensteuer und massenhaft steuern in deutschland, also falle ich nicht unter die 60 TAge Regel. Ich habe einen Ausländerausweis und fange auch langsam an zu verzweifeln. Gerade kam von der Pensionskasse folgende Nachricht, mit der ich überhaupt nichts anzufangen weiss und zwar:


    Wenn Sie bei der aktuellen Pensionskasse nicht BVG-pflichtig sind, gibt es keine andere Möglichkeit, dass dieser Betrag monatlich abgezogen wird.


    Es besteht aber die Möglichkeit, einen Einkauf in die Pensionskasse zu tätigen.


    Ihre maximale Einkaufssumme beträgt CHF 135'719.05. Sie können einen beliebigen Betrag einzahlen, der maximale Betrag darf aber nicht überschritten werden.


    Im Anhang sende ich Ihnen schon mal das Formular für den Einkauf, falls Sie Interesse haben.


    Wie meint sie das mit dem "BVG-pflichtig"? Ich zahle jeden Monat Betrag X für die BVG, seit ich in der Schweiz arbeite. Da ich aber bald die Stelle ändere, frage ich mich, ob dieser BEtrag X weiterhin von der Pensionskasse automatisch abgezogen wird vom Konto, oder ob diese Pensionskasse an einen Arbeitgeber geknüpft ist? Wenn sie an einen AG geknüpft ist, wie genau muss ich vorgehen, um dort weiter geführt zu werden.


    Das sind für mich alles böhmische Dörfer, o jehhh

  • Zitat

    ich zahle aktuell quellensteuer und massenhaft steuern in deutschland, also falle ich nicht unter die 60 TAge Regel. Ich habe einen Ausländerausweis und fange auch langsam an zu verzweifeln.

    Dann ändert sich also nichts. Aber wie gesagt, es gibt keinen Grund zum verzweifeln - die Antwort vom Steuerring ist halt ohne den Kontext etwas irritierend für dich.


    Zitat

    Wie meint sie das mit dem "BVG-pflichtig"? Ich zahle jeden Monat Betrag X für die BVG, seit ich in der Schweiz arbeite. Da ich aber bald die Stelle ändere, frage ich mich, ob dieser BEtrag X weiterhin von der Pensionskasse automatisch abgezogen wird vom Konto, oder ob diese Pensionskasse an einen Arbeitgeber geknüpft ist?

    BVG=Pensionskasse. Man zahlt erst ab einem gewissen Mindesteinkommen in die Pensionskasse ein. Erst ab einem Jahreslohn von 21'510 Fr ist man obligatorisch in der Pensionskasse versichert.
    Und die Pensionskasse ist immer an den Arbeitgeber geknüpft. Verlässt du die Stelle, musst du das Geld entweder an eine neue Pensionskasse übertragen (sofern du wieder über den Job bei einer PK angeschlossen wärst) oder du müsstest das Geld auf einem so genannten Freizügigkeitskonto parken.


    Wie gesagt, Grenzgängerin bleibst du trotz allem. Einen anderen Job in Deutschland wirst du dann nicht haben, oder?

  • Ich grüsse dich lieberjott und danke dir recht schön. Ich würde eine stelle antreten in der schweiz, auf der ich ca. 3x wöchtentlich arbeite. die dame erhält ihr geld von der IV und redete genau von der Summe, von der du redetest. Sie sagte, dass wir mit meinem Gehalt genau unter diesen 21510 CHF bleiben. Das heisst im Klartext, ich wäre nicht PK-pflichtig? Wäre es also von mir eine Art Freiwilligkeit, dass ich dann in eine PK einzahle, von der ich ja gar nicht wüsste, welche es wäre. Jetzt ist es die Zurich, aber wenn ich wechsle, ist es diese ja nicht mehr. Ich bin seit 8.10. ohne Arbeit und bekomme noch diesen Monat 1x Gehalt. Danach müsste ich bei der Zurich sicherlich sagen, dass ich ab sofort kein Geld verdiene auf bestimmte Zeit, oder wie gehe ich da vor?


    Zusammengefasst muss ich dann also Geld auf dieses Freizügigkeitskonto einzahlen, wo finde ich dieses und wieviel muss ich dort parken, kannst du mir das bitte auch noch sagen?


    Ich freue mich sehr über deine Hilfe, weil ohne diese wäre ich absolut aufgeschmissen. Ich möchte später energetische Behandlungen anbieten, aber das ist noch nicht soweit, somit bleibt es vorerst bei einem Job in der Schweiz, oder vllt auch in D, ich weiss es noch nicht.


    einen schönen tag dir und alles gute

  • Also zahlst du in die 3. Säule ein. Die Pensionskasse wäre die zweite Säule. In die dritte Säule kannst du immer dann einzahlen, wenn du ein AHV-pflichtiges Einkommen hast. Die 3. Säule ist auch nicht arbeitgebergebunden: mit der könntest du bei der Zürich (so denn es den um eine 3. Säule geht) bleiben.

  • Zitat

    die dame erhält ihr geld von der IV und redete genau von der Summe, von der du redetest. Sie sagte, dass wir mit meinem Gehalt genau unter diesen 21510 CHF bleiben. Das heisst im Klartext, ich wäre nicht PK-pflichtig?

    Genau. Damit spart deine Auftraggeberin dann halt die Arbeitgeberbeiträge zur Pensionskasse und muss sich auch nicht drum kümmern, an einer PK angeschlossen zu sein.


    Zitat

    Wäre es also von mir eine Art Freiwilligkeit, dass ich dann in eine PK einzahle, von der ich ja gar nicht wüsste, welche es wäre.

    Das wäre meines Wissens nicht möglich.


    Zitat

    Ich bin seit 8.10. ohne Arbeit und bekomme noch diesen Monat 1x Gehalt. Danach müsste ich bei der Zurich sicherlich sagen, dass ich ab sofort kein Geld verdiene auf bestimmte Zeit, oder wie gehe ich da vor?

    Deine Pensionskasse bei der Zurich müsste eigentlich vom Arbeitgeber informiert werden, dass deine Anstellung endet und du würdest daraufhin Post von der Pensionskasse bekommen.


    Zitat

    Zusammengefasst muss ich dann also Geld auf dieses Freizügigkeitskonto einzahlen, wo finde ich dieses und wieviel muss ich dort parken, kannst du mir das bitte auch noch sagen?

    Das Freizügigkeitskonto musst du selber bei einer Bank oder Versicherung deiner Wahl eröffnen, leider kostet dies in der Regel sogar Geld. Parken musst du dort alles.
    Deiner ehemaligen Pensionskasse musst du dann die Daten für das Freizügigkeitskonto mitteilen. Bzw. oft tun das sogar die Institutionen selber, bei denen du das Konto eröffnest. Du erhältst dann jeweils auch wieder Post von beiden Beteiligten: Dass das Geld aus der Pensionskasse auf das Freizügigkeitskonto überwiesen wurde und von der Bank, dass das Geld angekommen ist.
    Kümmerst du dich nicht darum, landet dein Guthaben aus der Pensionskasse irgendwann in der "Stiftung Auffangeinrichtung BVG".


    Solltest du wieder in der Schweiz pensionskassenpflichtig beschäftigt sein, musst das Geld dann wieder in die Pensionskasse einbringen.

  • Danke erstmal, ich lese alles morgen, habe heute kaum noch Zeit dafür. Wende mich gerne wieder an euch, wenn es noch nicht klar ist. Vielen herzlichen Dank für eure wertvolle Hilfe. Habt einen schönen Tag

  • Guten Morgen und vielen Dank für die aufschlussreiche Erklärung der Dinge. Ich bekam nun nochmals eine Mail von der Zürich, welche mir mitteilte, dass nach 6 Monaten das Geld, sollte ich kein Freizügigkeitskonto gründen, automatisch an die Stiftung Auffangeinrichtung geht. Also muss ich für mein Gefühl im Moment gar nichts tun, ausser hoffen und wissen, dass ich bald einen anderen Job finden werde. Sehe ich das richtig?:))


    Vielleicht kommen nochmals Fragen auf, die ich dann gerne wieder an euch richte.


    Alles gute Vorerst für alle und bleibt gesund.


    Herzliche Grüsse

  • Das mit der Stiftung Auffangeinrichtung BVG hatte ich ja auch schon geschrieben, das ist quasi der Notnagel, wenn sich niemand um sein Freizgüigkeitsguthaben kümmert.

    Du kannst auch proaktiv bei der Stiftung ein Freizügigkeitskonto eröffnen: https://web.aeis.ch/DE/pages/185/Eröffnung%20eines%20Freizügigkeitskontos

    Der einzige Vorteil ist, dass die Auffangeinrichtung keine Gebühren verlangt.


    Und ja, sobald du wieder einen pensionskassenpflichtigen Job hast, wird das Geld wieder in die Pensionskasse eingezahlt.

  • lieberjott, ich habe gerade mal eine rechnung aufgestéllt und komme aus dem Weinen nicht mehr raus. Wenn ich weiter so arbeite wie bisher, 2 wochen 24h Job in der Schweiz und die anderen 2 Wochen frei, zahle ich bei keinem besonders guten Gehalt knapp 750€ Steuern monatlich in Deutschland. Ich war entsetzt eben, als ich das wieder und wieder ausgerechnet habe. Ich verdiene in diesem anstrengenden Job gar nicht viel und nach Abzug dieses Betrags gehe ich mit knapp 1000 im Monat heim. Das kanns nicht sein und ich habe gedacht, dass ich von dieser Welt flüchten muss. Ich habe keine Idee, aber das will ich so nicht mehr. Ist es nicht wesentlich besser, in der Schweiz einen Wohnsitz zu finden, dass dieser deutsche Betrug endlich aufhört? Gibt es eine Möglichkeit, schnell in der Schweiz als Grenzgänger unterzukommen, vllt auf einem Campingplatz, ich bin total verzweifelt und denke nur noch an Flucht aus diesem Land. Vielleicht hast du mir ja ein paar Ideen. Danke übrigens für deine Nachricht mit der Stiftung.

  • Ja, manchmal ist es leider sehr ernüchternd. Ich weiss leider nicht, was und wie du genau gerechnet hast, aber du wirst als Grenzgänger in Deutschland nicht anders oder unfairer besteuert als ein deutscher Arbeitnehmer.
    Auch in diesem Haushalt geht jeden Monat ein sehr fetter Posten an Vorauszahlung ans Finanzamt - höher als das, was so mancher in Deutschland als Nettoverdienst rausbekommt. Mein einziger Trost ist, dass ich dank ehrlicher Berechnungen weiss, dass ein Leben in der Schweiz bei gleichem Lebensstandard uns unterm Strich nicht günstiger käme - trotz Steuerersparnis.


    Ich kenne zwar dein Einkommen muss (und du musst es auch nicht preisgeben), aber ehrlich gesagt kann ich mir kaum vorstellen, dass du tatsächlich 750 Euro Steuern pro Monat in Deutschland zahlen müsstest. Ganz grob über den Daumen gepeilt ist dafür ein monatliches Bruttoeinkommen von irgendwas um die 4000 bis 5000 Franken nötig (die Schweizer Quellensteuer wird ja angerechnet). Da du ja schreibst, dass du unter der BVG-Beitragspflicht bleibst, kann das also eigentlich nicht hinhauen.


    Ja, in der Schweiz ist die Steuerbelastung in der Regel geringer, das Leben an sich aber teurer. Dank der Personenfreizügigkeit kannst du dich, wenn du einen Job hast, eigentlich "sofort" in der Schweiz niederlassen. Ich weiss ja nicht, wie du so tickst, aber eventuell wäre eine WG (keine Studenten-WG natürlich) etwas für dich? Dann sind die Wohnkosten schon mal nicht so hoch. Wenn du grenznah wohnst, könntest du auch weiter in Deutschland einkaufen. Denn mit einem geringen Einkommen in der Schweiz zu leben macht auch keinen Spass.
    Bedenke dass du als Grenzgängerin, bei richtiger Wahl, deutlich günstiger krankenversichert sein kannst als jemand der in der Schweiz lebt.

  • Hey ganz lieben Dank für deine Antwort. Darf ich dich mal privat kontaktieren, das ist hier sonst zu öffentlich. Ich hoffe, du stimmst dem zu, denn ich bin momentan ganz verzweifelt und brauche echt Hilfe. Vielen herzlichen Dank. Wenn dir das nicht recht ist, dann schreibe ich hier nur oberflächliche Dinge rein. LG

  • Hey ganz lieben Dank für deine Antwort. Darf ich dich mal privat kontaktieren, das ist hier sonst zu öffentlich. Ich hoffe, du stimmst dem zu, denn ich bin momentan ganz verzweifelt und brauche echt Hilfe. Vielen herzlichen Dank. Wenn dir das nicht recht ist, dann schreibe ich hier nur oberflächliche Dinge rein. LG

    Du solltest mich hier im Forum per Privatnachricht/Konversationen kontaktieren können. Ich bin allerdings demnächst gut eine Woche im Urlaub und dann weniger aktiv.