Guten Morgen liebe Menschen,
ich bin so froh, dass es euch gibt, denn ohne eure Hilfe ist alles ziemlich verworren und schwierig. Meine Frage lautet:
Ich arbeite seit mehr als 3 Jahren als Grenzgängerin in der Schweiz in der 24h Betreuung einer Seniorin, während 14 Tagen. Danach habe ich 14 Tage frei. Nun hört dieser Job aber nächste Woche auf und ich werde eine 40% Stelle bei einer Dame antreten, zu der ich dann 3x die Woche hin und zurück je ca. 96km fahren werde. Diese Dame geht mit mir in einen Vertrag, in welchem keine Pensionsbeiträge gezahlt werden. Mein Gehalt wird von ihrer IV bezahlt. Ich bin nun sehr unsicher, ob ich damit überhaupt noch Grenzgängerin bin und wenn ich dann keine mehr bin, was genau muss ich wo beantragen, damit ich nicht durchs Raster falle. Ich bin da grad sehr nervös, weil ich die Wege nicht kenne. Ich lebe in D.
Dies schreibt der Herr vom Steuerring gestern:
für die 60 Tage Regelung sollte der Arbeitsweg um die 100 Km betragen. Aus diesem Grund würde das Finanzamt hier nicht mitmachen.
Für 2022 können wir das gern probieren, aber sehe ich hier nur sehr geringste Chancen das dies so anerkannt wird.
Für 2021 ist der Zeitraum zu kurz.
DAs schrieb der herr vom Steuerring heute:
ein weg 100 Km mit PKW oder 1,5 h Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel.
Leider schreibt er nicht dazu, ob ich da was anderes machen muss/kann???
Ich freue mich sehr über eure Hilfe, ich weiss, dass ich sie bekomme, weil ihr einfach gut seid.
Herzliche Grüsse