Hallo, ich bin Patrick aus Baden Württemberg.
Schon seit Kindertagen liebe ich die Schweiz und schaue jeden Abend Schweizer Fernsehnachrichten und habe auch den Tagesanzeiger abonniert, um sämtliche Nachrichten aus der Schweiz auch aktuell mitzubekommen.
Ich habe mich eben hier angemeldet da ich hoffe, bald in der Schweiz einen (zunächst noch Zweit-)Wohnsitz aufzubauen, um dann peu à peu meinen Lebensmittelpunkt in die Schweiz zu verlegen. Aktuell bin ich in einer unbefristeten Stelle als Arzt in Deutschland angestellt und möchte diese Stelle vorerst behalten, ausserdem leben meine Pflegebedürftigen Eltern hier am Ort, sodass ich jetzt nicht einfach komplett in die Schweiz „zügeln“ kann. Dann wäre es sicher ein leichtes, eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten ….
Bisher war ich davon ausgegangen, dass man diese Aufenthaltsbewilligung nur erhält, wenn man eben auch eine Stelle in der Schweiz antritt.
Nun habe ich aber gesehen, dass auf der Homepage des Kantons Basel Stadt die Beantragung einer „Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ohne Erwerbstätigkeit“ auch den Unterpunkt „Im Ausland erwerbstätige Personen“ beinhaltet und zur Beantragung die Arbeitsbestätigung des ausländischen Arbeitgebers mit Einkommensnachweis dazu gewünscht wird. Das scheint mit somit eine für mich realistische Möglichkeit, doch auch eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten.
Mir ist die Aufenthaltsbewilligung deswegen so wichtig, da ich gern eine immobile im Kanton Schaffhausen erwerben möchte und dies nur mit Aufenthaltsbewilligung möglich ist.
Hat jemand zufälligerweise diesen Weg schon bestritten und könnte mir freundlicherweise ein paar Tips oder Anregungen geben, wie man hier vorgehen kann? Dafür wäre ich sehr dankbar! Ich möchte dazu nicht gleich die Behörde anschreiben, da ich gern irgendeine ungünstige Formulierung vermeiden möchte und zunächst verstehen möchte, wie genau dieser Weg gedacht ist.
Sonnige Grüsse
Patrick