Bussgeldkatalog des Schweizer Strassenverkehrs


  • Ordnungsbussen müssen vom Fahrzeughalter eines Fahrzeuges bezahlt werden, wenn der Fahrzeugführer nicht bekannt ist.


    Geschwindigkeitsüberschreitung


    Überschreitung der angegeben Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz.


    Zu schnell gefahren…
    30er Zone Innerorts Ausserorts Autobahn
    1 – 5 km/h 40.- CHF 40.- CHF 40.- CHF 20.- CHF
    6 – 10 km/h 120.- CHF 120.- CHF 100.- CHF 60.- CHF
    11 – 15 km/h 250.- CHF 250.- CHF 160.- CHF 120.- CHF
    16 – 17 km/h 400.- CHF* 400.- CHF* 240.- CHF 180.- CHF
    18 – 19 km /h 600.- CHF* 400.- CHF* 240.- CHF 180.- CHF
    20 km/h 30 Tagessätze* 400.- CHF* 240.- CHF 180.- CHF
    21 – 24 km/h 30 Tagessätze* 600.- CHF* 400.- CHF* 260.- CHF
    25 km/h 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 400.- CHF* 260.- CHF
    26 – 29 km/h 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 400.- CHF* 400.- CHF*
    30 km/h 90 Tagessätze* 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 400.- CHF*
    31 - 34 km/h 90 Tagessätze* 50 Tagessätze* 20 Tagessätze* 600.- CHF*
    35 - 39 km/h 120 Tagessätze* 70 Tagessätze* 30 Tagessätze* 20 Tagessätze*
    40 - 44 km/h Raserdelikt 120 Tagessätze* 60 Tagessätze* 30 Tagessätze*
    45 - 49 km/h Raserdelikt 120 Tagessätze* 90 Tagessätze* 50 Tagessätze*
    50 - 54 km/h Raserdelikt Raserdelikt 120 Tagessätze* 60 Tagessätze*
    55 - 59 km/h Raserdelikt Raserdelikt 120 Tagessätze* 70 Tagessätze*
    60 - 64 km/h Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt 90 Tagessätze*
    65 - 79 km/h Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt 120 Tagessätze*
    über 80 km/h Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt Raserdelikt




    *Diese Überschreitungen werden nicht mehr mit einer Geldbusse, sondern mit einer Geldstrafe und einer Anzeige geahndet. Zusätzlich droht hier ein Führerausweisentzug.

    Raserdelikte werden zusätzlich mit mindestens 2 Jahren Führerausweisentzug belegt. Dazu drohen Rasern zwischen 1 und 4 Jahren Gefängnis und die Verwertung des Fahrzeuges. Wiederholungstäter müssen den Fahrausweis für immer abgeben. Nach frühestens 10 Jahren ist nur in Ausnahmefällen eine Wiedererteilung bei einem positiven verkehrspsychologischen Gutachten möglich.


    Folgende Toleranzen werden bei der Messung abgezogen:


    Geschwindigkeit bis 100 km/h 101 - 150 km/h über 150 km/h
    Radar fest 5 km/h 6 km/h 7 km/h
    Laser fest 3 km/h 4 km/h 5 km/h
    Radar mobil 7 km/h 8 km/h 9 km/h
    Nachfahrmessung
    500 Meter
    1000 Meter
    2000 Meter
    8 km/h
    10 km/h
    15 km/h
    8 %
    10 %
    15 %
    8 %
    10 %
    15 %



    Falschparken und Halten


    Überschreiten der Parkzeiten bis 2 Stunden 40.- CHF
    Überschreiten der Parkzeiten 2 - 4 Stunden 60.- CHF
    Überschreiten der Parkzeiten 4 - 10 Stunden 100.- CHF
    • Parkieren auf einer Hauptstrasse ausserorts oder innerorts
    • Parkieren näher als 50 m (ausserorts) oder 20m (innerorts) bei einem Bahnübergang ausserorts
    • Parkieren auf einer Brücke
    • Parkieren vor einer Zufahrt zu einem fremden Gebäude
    • Parkieren auf dem Trottoir, wo nicht ausdrücklich zulassen, wenn für die Fussgänger ein 1,5 m breiter Raum frei bleibt
    • Parkieren in einer Begegnungszone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen
    • Parkieren ausserhalb von Parkfeldern oder einem deutlich gekennzeichneten Belag
    • Parkieren eines Fahrzeugs auf einem Parkfeld oder einem deutlich gekennzeichneten Belag, wenn diese Parkierungsfläche grössenmässig oder Signalisation nicht für diese Fahrzeugart bestimmt ist
    • Parkieren auf einer Parkverbotslinie, Parkverbotsfeld , oder in einer Fussgängerzone an nicht dafür gekennzeichneten Stellen
    bis 2 Stunden
    40.- CHF




    2 - 4 Stunden
    60.- CHF




    4 – 10 Stunden
    100.- CHF
    Erneutes Parkieren auf dem gleichen Parkfeld (Blaue Zone, gebührenpflichtiger Parkplatz) oder innerhalb des gleichen Strassenzuges ohne das Fahrzeug vorher in den Verkehr eingefügt zu haben 40.- CHF
    Nicht oder nicht gut sichtbares Anbringen der Parkscheibe, des Parkzettels oder Parkkarte für behinderte Personen am Fahrzeug 40.- CHF
    Einstellen einer falschen Ankunftszeit auf der Parkscheibe 40.- CHF
    Behinderndes Halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen 80.- CHF
    Halten auf Einspurstrecke, Engpässen, Strassenverzweigung, Fussgängerstreifen, vor Feuerwehrlokalen, Radstreifen,
    Strassenbahngeleise, Pannenstreifen, Trottoir, Busstreifen, Halteverbot, Sperrfläche, ZickZacklinieunübersichtlichen Stellen usw.
    80.- CHF
    Parkieren bis 60min auf Einspurstrecke, Engpässen, Strassenverzweigung, Fussgängerstreifen, vor Feuerwehrlokalen,
    Radstreifen, Strassenbahngeleise, Pannenstreifen, Trottoir, Busstreifen, Halteverbot, Sperrfläch, ZickZacklinieunübersichtlichen Stellen usw.
    120.- CHF
    Parkieren auf auf einem für gehbehinderte Personen reservierten Parkfeld 120.- CHF



    Alkohol am Steuer


    In der Schweiz ist die Promillegrenze für Alkohol bei 0.5. Bei Berufschauffeure, Neulenker (Fahranfänger), Fahrschüler, Fahrlehrer und Begleitpersonen von Lernfahrten liegt die Promillegrenze bei 0.1. Diese Grenzen zählen nicht nur für den Strassenverkehr, sondern auch für die Schifffahrt inklusive Tretboote und Ruderboote. Bei mehrfachen Wiederholungstätern können auch kleinere Verstösse beim Blutalkoholwert auch zum kompletten Entzug des Führerscheins führen.


    Verstoss bei Neulenkern (mehr als 0.1 Promille) Die Probezeit wird beim erstmaligen Führerausweisentzug um ein Jahr verlängert. Bei einer zweiten Widerhandlung verfällt der Führerausweis auf Probe. Ein neuer kann frühestens ein Jahr später mit einem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.
    0,5 bis 0,79 Promille Beim ersten Mal: Verwarnung und Geldstrafe*. Beim zweiten Mal: Führerausweisentzug für mindestens 1 Monat und Geldstrafe*.
    0,5 bis 0,79 Promille und Verstoss gegen die Strassenverkehrsvorschriften Fahrausweisentzug für mindestens 1 Monat und Geldstrafe* (oder Freiheitsstrasse bis zu 3 Jahre)
    0,8 bis 1.59 Promille Fahrausweisentzug für mindestens 3 Monate und Geldstrafe* (oder Freiheitsstrasse bis zu 3 Jahre). Zusätzlich dazu gibt es Eintrag im Strafregister.
    1.6 Promille und mehr Abklärung der Fahreignung durch einen Verkehrsmediziner (auch bei erstmaligem Fehlverhalten).


    *Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach den finanziellen Verhältnissen des Täters. Zusätzlich dazu gehen die Untersuchungskosten und die Verfahrenskosten zu Lasten des Täters.




    Fahrverhalten


    Lernfahrten ohne L-Schild 20.- CHF
    Nichtentfernen des L-Schildes, wenn keine Lernfahrt stattfindet 20.- CHF
    Missbräuchliche Benutzung von Hupe oder Lichthupe 40.- CHF
    Missbräuchliche Verwendung des Warnblinkers 40.- CHF
    Missbräuchliche Verwendung von Nebellicht und Scheinwerfern 40.- CHF
    Fahren nur mit Standlicht 40.- CHF
    Fahren ohne Licht (bei Tag) 40.- CHF
    Fahren ohne Licht (bei Nacht oder im Tunnel) 60.- CHF
    Nicht vollständiges Anhalten beim Stopschild 60.- CHF
    Befahren eines Busstreifens oder Tramtrasse 60.- CHF
    Halten auf einem Fussgängerstreifen bei stockendem Verkehr 60.- CHF
    Überfahren eines mit durchgezogener Linie markierten Radstreifens 60.- CHF
    Fahren ohne Sicherheitsgurt 60.- CHF
    Fehlender Kindersitz bei mitführen von Kindern unter 12 Jahren. 60.- CHF
    Verlassen des Fahrzeuges ohne den Zündungsschlüssel wegzunehmen 60.- CHF
    Unnötiges Laufenlassen des Motors bei einem stillstehenden Fahrzeug 60.- CHF
    Mitführen von mehr Personen als zulässig 60.- CHF
    Nichtbeachten von Vorschriftssignalen:Fahrverbot, Abbiegeverbot, Wendeverbot, Schneekettenobligatorium usw. 100.- CHF
    Befahren von Fussgängerzone, Radweg, Fussweg usw. 100.- CHF
    Verwenden eines Telefons ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt 100.- CHF
    Unterlassen von Richtungsanzeigen (Blinken) und nicht zurückstellen des Blinkers 100.- CHF
    Fahren auf Pannenstreifen von Autobahnen oder Autostrassen 140.- CHF
    Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen 140.- CHF
    Nichtbeachten einer Ampel oder Blinklichtsignals 250.- CHF


    Bussen für Beifahrer und Mitfahrer


    Nichttragen des Sicherheitsgurtes vom Beifahrer oder Mitfahrer 60.- CHF


    Dokumente und Vignette


    Nichtmitführen von Führerausweises, Lernfahrausweis, Fahrzeugausweises, Abgas-Wartungsdokuments oder sonstigen Bewilligungen 20.- CHF
    Das Fahren auf Autobahnen oder Autostrassen ohne gültige, missbräuchliche verwendeten oder falsch angebrachten Vignette. 200.- CHF


    Nummernschilder und Geschwindigkeitsschilder


    Nichtanbringen des Höchstgeschwindigkeitszeichens 20.- CHF
    Nichtanbringen oder falsches anbringen der Geschwindigkeitstafel bei Verwendung eines Fahrzeugs mit Spikesreifen 20.- CHF
    Nichtentfernen der Geschwindigkeitstafel, obwohl keine Spikes verwendet werden 20.- CHF
    Nicht vorschriftsgemässes Anbringen der Nummernschilder 60.- CHF
    Fahren mit nicht gut lesbaren oder verdeckten Nummernschildern 60.- CHF
    Fahren ohne Nummernschilder 140.- CHF


    Ausrüstung


    Nichtmitführen des Pannensignals 40.- CHF
    Inverkehrbringen eines Fahrzeugs oder Anhängers mit einem mangelhaften Reifen 100.- CHF


    [box=red]Überschreitung der Abgaswartung[/box]


    Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung bis 1 Monat 40.- CHF
    Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung um mehr als 1 Monat, aber nicht mehr als 3 Monate 100.- CHF
    Überschreiten der vorgeschriebenen Frist für die obligatorische Abgaswartung um mehr als 3, aber nicht mehr als 6 Monate 200.- CHF


    Spezielle Bussen für Mofas und Velos (Radfahrer)


    Freihändig fahren 20.- CHF
    Halten auf dem Fussgängerstreifen, wenn der Verkehr stockt 20.- CHF
    Loslassen der Pedale (Radfahrer) 20.- CHF
    Überholen einer wartenden Autokolonne durch Slalomfahren 20.- CHF
    Verbotenes Nebeneinanderfahren 20.- CHF
    Sich ziehen oder schieben lassen 20.- CHF
    Unnötiges Laufenlassen des Motors eines stillstehenden Motorfahrrades 20.- CHF
    Fahren ohne Licht in einem beleuchteten Tunnel 20.- CHF
    Rechtsabbiegen und Überholen ohne Handzeichen 20.- CHF
    Linksabbiegen ohne Handzeichen 30.- CHF
    Nichtbeachten des Vorschriftssignals 30.- CHF
    Benutzen eines Fussweges ohne abzusteigen 30.- CHF
    Benutzen des Radweges in der verbotenen Fahrtrichtung 30.- CHF
    Nicht vollständiges Anhalten bei Stoppschildern 30.- CHF
    Nichtbenutzen des Radweges oder Radstreifen 30.- CHF
    Fahren ohne Licht, nachts bei beleuchteter Strasse 40.- CHF
    Unerlaubtes Befahren des Trottoirs (Gehweg) 40.- CHF
    Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen 40.- CHF
    Fahren ohne Licht, nachts bei unbeleuchteter Strasse 60.- CHF
    Fahren ohne Helm (Mofa und Motorrad) 60.- CHF
    Mitführen eines Kindes unter 12 Jahren ohne Helm (Mofa und Motorrad) 60.- CHF
    Nichtbeachtung einer Ampel 60.- CHF


    [box=yellow]Spezielle Bussen für Fussgänger[/box]


    Nichtbenutzen des Trottoir (Gehweg) 10.- CHF
    Nichtbenutzen des Fussgängerstreifens, Überführung oder Unterführung, sofern weniger als 50m entfernt. 10.- CHF
    Benutzen eines Radweges obwohl ein Trottoir (Gehweg) vorhanden ist. 10.- CHF
    Nichtbeachten einer Ampel 20.- CHF
    Nichtbeachten des Schildes „Fussgänger verboten“ 20.- CHF
    Betreten von Autobahnen oder Autostrassen 20.- CHF
    Missachtung von Schranken oder Halbschranken 20.- CHF


    Quelle: Ordnungsbussenverordnung des Bundes
    Stand: 1. Januar 2016

  • Auch sehr informativ, aber ich hätte dazu mal 3 Fragen:


    1. Ist der Katalog so noch gültig?


    2. Was genau ist der Unterschied zwischen Geldbuße und Geldstrafe?


    3. Was ist ein Pannensignal? Ein Warndreieck? Wenn dem so ist, in welchem Abstand muss das aufgestellt werden?



    Vielen Dank
    Gruß Fo

  • Hallo Fo


    Ja der Katalog sollte soweit gültig sein. Muss aber noch schauen ob es für 2016 Änderungen gibt.


    Geldbussen werden unabhängig von den persönlichen Verhältnissen ausgesprochen. Bei Geldstrafen ist die Höhe abhängig vom Einkommen und Vermögen (Tagessätze).


    Unterschied Pannensignal und Warndreieck ist mir jetzt nicht bekannt. Würde aber sagen, dass Pannensignal einfach weniger konkreter ist. Der Mindestabstand beträgt 50m und Strassen mit schnellen Verkehr (Autostrassen, Autobahn und Überlandstrassen) 100m.


    Schöne Grüsse
    Maik :smiling_face:

  • Hallo Maik,


    danke für die Info. Also bei Geldbussen gilt rein der Katalog sind festgesetzt und fertig und Geldstrafen sind abhängig vom Einkommen / Vermögen, also wäre eine Geldstrafe von (hypothetisch gesehen) CHF 10'000 auch möglich oder gibt es da eine Obergrenze?



    Gruß
    Fo

  • Da gibt es keine Obergrenze, kann sogar im Extremfall in die Millionen gehen, aber dafür muss auch das entsprechende Einkommen bzw. Vermögen da sein. Es geht in erster Linie darum, dass auch vermögende für schwere Vergehen empfindliche Strafen bekommen. :kissing_face:

  • Ist das wirklich so streng in der Schweiz? Wird man wegen 5 kmh "rausgewunken"?


    Ich war jetzt ein paar mal in der Schweiz und hab noch nie mobile Radarkontrollen gesehen bzw. erlebt.
    In Zürich ist mir aufgefallen, das an jeder Ecken und gefühlt alle 500 m eine feste Radarkontrolle steht und Autobahnfahren in der Schweiz soooooooo entspannt ist. :smiling_face:

  • Hallo zusammen


    Ja, es ist tatsächlich so in der Schweiz, dass zu schnelles Fahren sehr streng geahndet wird. Ich musste schon mal wegen 1 km/h zuviel eine Busse bezahlen.


    Das Pannensignal bedeutet meines Wissens, dass man am Auto die Pannenblinker einschaltet (beide Blinker gleichzeitig) und das Warndreieck - ist eben das rote Dreieck, das man in einem gewissen Abstand vom Pannenfahrzeug aufstellen muss, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen.


    Liebe Grüsse,
    Mina