1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Alltag in der Schweiz

Immobilien Ausländerkontingente

  • ttrepper
  • 13. April 2022 um 12:52
  • ttrepper
    7
    ttrepper
    Beiträge
    37
    • 13. April 2022 um 12:52
    • #1

    Hi all,

    einer der Gründe, warum ich hier (An welche Bedingungen ist ein B-Ausweis geknüpft?) nach den Bedingungen eines B-Ausweises gefragt hatte war weil meine Frau und ich uns überlegen eine Immobilie zu erwerben. Mit einem B-Ausweis sollte das gehen soweit ich weiß.

    Nun habe ich aber auch gelesen, dass einige Grundbuchämter einiger Gemeinden Grundbuch-"Bereinigungen" durchführen, d.h. wenn z.B. die Eigentümer Ihren B/C-Ausweis aberkannt bekommen.

    Daher war unsere Überlegung sich vielleicht beim Kauf auf Immobilien zu beschränken, die einem Ausländerkontingent angehören.

    Ich habe leider noch nicht viel mehr dazu in Erfahrung bringen können, außer dass diese Immobilien auch von Ausländern *ohne* Aufenthaltsgenehmigung gekauft (und genutzt) werden dürfen.

    Weiß dazu jemand genaueres?

    Was haltet Ihr von der Idee?

    Vielen herzlichen Dank und mit lb. Gr.

    Thomas

  • jan82
    32
    jan82
    Reaktionen
    687
    Beiträge
    1.117
    Wohnort
    Baar (CH) und Ozorków (PL)
    In der Schweiz seit
    2007
    Herkunft
    Niedersachsen
    • 13. April 2022 um 13:39
    • #2

    Mit einer B-Bewilligung kann man in der Regel alles machen. Aber auch da gab es für meine Frau (die gerade vor der Erlangung der C-Bewilligung stand) Anforderungen:

    Mit der Niederlassungsbewilligung war dann alles einfacher (kam zwei Wochen später). Aber auch da wollte man uns verpflichten den steuerrechtlichen Wohnsitz in der Gemeinde zu haben - es gibt kein Zweitwohnungskontingent in der Gemeinde. Und mein Kanton ist da recht "vorteilsorientiert". Als sie dann eine Kopie der Steuererklärung aus dem vorherigen Kanton hatten, war alles gar kein Problem mehr und man hat sich für die Probleme entschuldigt. Sind da recht "schmerzfrei". Mit irgendwelchen anderen Kontingenten kenne ich mich nicht aus.

  • Maik 14. April 2022 um 09:25

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Alltag in der Schweiz verschoben.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™