Führerschein umtauschen (DE -> CH)

  • Hoi zäme

    Ich fülle gerade meinen Gesuch für den Umtausch meines deutschen Führerscheins aus um einen schweizer Führerausweis zu erhalten.

    Ich bin mit meinem deutschen Ausweis berechtigt die folgenden Kategorien zu fahren AM, B und L. Jedoch weiss ich nicht welchen Kategorien AM und L in der Schweiz entsprechen. Jemand eine Ahnung?

  • Liebes Forum


    Ich bin letztes Frühjahr in die Schweiz eingewandert und möchte nun meinen Führerschein/Fahrerausweis umtauschen.


    Nun bin ich vor vielen Jahren zu Beginn meines Studiums mit zu viel Alkohol im Blut Fahrrad gefahren, was mir einen Führerscheinentzug und eine MPU eingebracht hat. Diese habe ich erfolgreich bestanden und meinen Führerschein zurückbekommen.


    Auf dem Umtauschformular steht nun folgendes:

    "Wurde Ihnen schon einmal der Lernfahr- oder

    Führerausweis verweigert oder entzogen oder
    das Führen von Fahrzeugen verboten?"


    Hat jemand eine Ahnung was passiert, wenn ich hier "Ja" ankreuze?


    Viele Grüsse

  • Hat jemand eine Ahnung was passiert, wenn ich hier "Ja" ankreuze?

    Leider nicht, ich kann dir aber sagen, was passieren kann, wenn du fälschlicherweise "Nein" ankreuzt: "Wer vorsätzlich durch unrichtige Angaben, Verschweigen erheblicher Tatsachen oder Vorlage falscher Bescheinigungen einen Ausweis erschleicht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 97 SVG) und hat mit dem Entzug des Ausweises zu rechnen (Art. 16 SVG)."

  • irgendwo in den Tiefen dieses Froums wurde bereits eine ähnliche Frage gestellt.


    Wenn ich mich richtig erinnere wird das im Einzelfall entschieden, basierend auf der Schwere des Deliktes...