Anmeldung vor Arbeitsantritt

  • Hallo,


    ich trete mit 01.09. meinen Job in Zürich an. Mietvertrag ab 01.08. habe ich schon unterschrieben und möchte bereits im August nach Zürich. Ich hätte die Frage, ob es möglich ist, dass ich mich schon Anfang August bei der zuständigen Behörde anmelde, obwohl mein Vertrag erst im September beginnt. Ich werde wohl eine auf Jahr befristete Aufenthaltsgenehmigung B erhalten, da mein Arbeitsvertrag vorerst auch auf 365 Tage (bis Ende August 2018) befristet ist. In diesem Fall würde meine Bewilligung dann ja noch während meiner Vertragslaufzeit auslaufen.


    Ich hätte noch eine 2. Frage bezüglich der Krankenkasse:
    Ist es richtig, dass ich mich ohne gesetzliche KV anmelden kann, und diese dann innerhalb von 3 Monaten nachreichen kann. Eine Anmeldung bei einer Krankenkasse ohne SV-Nummer (die bekomme ich ja vom Dienstgeber) wird vermutlich schwierig werden, oder?


    Viele Dank für euer Hilfe!


    LG

  • Hallo Fragesteller


    Ja, du kannst dich ohne weiteres schon früher anmelden. Deine Aufenthaltsbewilligung läuft dann zum Ende deines Arbeitsvertrages.


    Zur Krankenkasse: Ja, du kannst den Nachweis innerhalb von 3 Monaten nachreichen. Aber du kannst dich auch schon vorher Arbeitsbeginn bei der Versicherung anmelden.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo,


    ich habe auch ein Frage die ganz gut hier mit rein passt (denke ich).
    Ich trete am 01.11.2017 eine Stelle in Bern an und bin gerade auf Wohnungssuche. Ich habe auch schon eine vielversprechende Wohnung gefunden deren Mietvertrag allerdings auch erst am 01.11.2017 beginnt.
    Laut Arbeitsvertrag muss ich mich vor antritt der Stelle bei meiner Gemeinde anmelden.
    Meine Frage ist ob ich mich mit dem Mietvertrag und dem Arbeitsvertrag bereits im voraus anmelden kann oder ob das erst ab dem 01.11.2017 möglich ist.
    Hat hier jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht?


    Gruß + Danke
    Martin

  • Hallo Martin


    Ich gehe davon aus, dass du wahrscheinlich schon ein paar Tage vor Arbeitsantritt in deine neue Wohnung ziehen kannst. Richtig?


    In diesem Fall kannst du dich nach dem Einzug bei der Gemeinde anmelden, ob dies ein paar Tage vor Mietbeginn ist spielt eigentlich keine Rolle. Zur Not könntest du bei einer pingeligen Gemeinde den Einzug vom Vermieter bestätigen lassen. Wichtig ist nur, dass du bereits dort wohnst, dann kannst du dich auch anmelden.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo,


    ich bin gerade etwas unsicher mit der Reihenfolge/Zeitpunkt mit An- und Abmeldung.
    20.10. Übernahme Wohnung und Anmeldung bei der Gemeinde (Arbeitgeber braucht die Anmeldebestätigung bis 27.)
    28.10. Umzug in die Schweiz
    Brauche ich für die Anmeldung die Abmeldung aus Deutschland? Tag des Umzuges auf der Abmeldung dann Tag der Anmeldung (20.) oder Tag des Umzugs (28.)?
    Wenn der 20. als Tag des Umzugs angegeben wird, kann ich dann das Umzugsgut trotzdem erst am 28. verzollen?
    Und der Mietvertrag gilt erst ab 1.11. Kann ich mich dann trotzdem am 20. schon anmelden weil ich ja schon vorher in die Wohnung kann?


    Schonmal vielen Dank im Voraus für die Antworten!
    Viele Grüße

  • Abmeldung, habe ich heute auf meiner Gemeinde erfragt, kann man max. 14 Tag vor dem Umzug. Ob du die Abmeldung für die Anmeldung benötigst weiß ich leider nicht!
    Anmelden kannst du dich innerhalb der ersten 8 Tage nach Einreise. Für die Anmeldung benötigst du keinen Mietvertrag, sondern nur den Arbeitsvertrag.
    Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen.

  • Ob der Mietvertrag erst ab dem 1.11. läuft, spielt keine Rolle. Mit dem Übernahmeprotokoll könntest du zur Not beweisen, dass du die Wohnung übernommen hast. Die Abmeldung aus Deutschland wird in den allermeisten Gemeinden nicht benötigt. Mir sind nur ein paar Gemeinden in St. Gallen bekannt, wo dies verlang wird. Wenn du ganz sicher gehen willst, rufst du am besten vorher bei deiner zukünftigen Gemeinde an. Tag des Umzugs ist der 28. dann gibt es auch keine Unklarheiten beim Zoll.


    Schöne Grüsse und einen guten Start
    Maik

  • Ich habe mich gestern auf der Gemeinde angemeldet. Eine Abmeldebestätigung habe ich nicht gebraucht.
    Die Gemeinde will mir aber keine Anmeldebestätigung ausstellen. Sie macht das erst wenn das Migrationsamt über die Aufenthaltsbewilligung entschieden hat.
    Die geben mir gar nichts, nicht einmal eine Kopie von den Formularen die ich ausgefüllt habe.
    Aber ich brauche doch eine Bestätigung, dass ich z.B. ein Bankkonto eröffne kann oder nicht?

  • Hallo Thraxas


    Das ist leider von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Ich würde an deiner Stelle beim Amt für Migration anrufen und schildern warum du eine Bestätigung benötigst, auf dem Amt für Migration können Sie es häufig besser nachvollziehen. Oder du gehst einfach mal zu deiner Wunschbank, nimmst Arbeits- und Mietvertrag mit. Je nach Bank könnte es als vorläufige Bestätigung ausreichen.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Das Amt für Migration konnte mein Problem nachvollziehen, mir aber auch keine vorläufige Bescheinigung ausstellen.
    Dafür haben sie meinen Antrag fertig gemacht (aber erst im November, weil irgendein Kontigent für Oktober schon aufgebraucht war) und ich konnte ihn heute bei der Gemeinde abholen.
    Dort hatte sie das aber noch nicht bearbeitet, und konnten mir keine Anmeldebestätigung und keine Quittung ausstellen, aber der Ausweis habe ich bekommen.
    Morgen werde ich es nochmal mit dem Konto probieren, mit der Aufenthaltsbewilligung sollte es ja hoffentlich auch ohne Anmeldebestätigung klappen.

  • Mit dem Ausweis hast du doch bereits das bekommen, was du brauchst. Oder redest du nicht vom Ausländerausweis?

  • Ich habe gerade mit der Bank meines zukünftigen Wohnortes telefoniert. Aufgrund dessen, dass es einfach dauert bis die Aufenthaltsbewilligung da ist, kann man dort provisorisch ein Konto eröffnen. Damit der Arbeitgeber ein Konto hat auf das er Einzahlen kann.
    Ich kann dich auch nur motivieren einfach vorbei zu gehen oder dort anzurufen! :grinning_squinting_face:

  • @Maik
    Doch ich meinte den Ausländerausweis und mit dem hat bei der Kontoeröffnung auch alles geklappt. Ich wusste nicht ob die nicht auch die Anmeldebestätigung der Gemeinde brauchen, weil die Krankenkasse möchte diese haben und die hab ich eben noch nicht.
    @Guglhupf
    Beim ersten mal war ich auch persönlich zur Kontoeröffnung da ohne Ameldebestätigung oder Ausländerausweis ging es nicht. Ein Notnagel wäre es gewesen das Konto mit einer Adresse in Deutschland zu eröffnen.
    Aber so hat ja jetzt alles geklappt mit dem Konto.

  • Ich habe gerade mit der Bank meines zukünftigen Wohnortes telefoniert. Aufgrund dessen, dass es einfach dauert bis die Aufenthaltsbewilligung da ist, kann man dort provisorisch ein Konto eröffnen. Damit der Arbeitgeber ein Konto hat auf das er Einzahlen kann.
    Ich kann dich auch nur motivieren einfach vorbei zu gehen oder dort anzurufen! :grinning_squinting_face:

    Hi Guglhupf, darf ich fragen, welche Bank das ist? Ich muss für Januar auch ein schweizer Bankkonto eröffnen und werde sicherlich noch nicht so schnell alle Unterlagen parat haben, da ich erst Ende Dezember umziehe.

  • Hi Guglhupf, darf ich fragen, welche Bank das ist? Ich muss für Januar auch ein schweizer Bankkonto eröffnen und werde sicherlich noch nicht so schnell alle Unterlagen parat haben, da ich erst Ende Dezember umziehe.

    Ich hatte mit der Kantonalbank Graubünden telefoniert.

  • Ich bin jetzt bei der Postfinance, so wie die verstanden hab könnte man auch ohne Anmeldebesätigung/Ausländerausweis ein Konto eröffnen wenn man eine Adresse in Deutschland angibt, da müsstest du mach nachfragen. Kostet dann aber mehr Kontoführungsgebühr.

  • Bei mir ist es so, dass mein Arbeitsverhältnis am 1. Dezember anfängt und der Mietvertrag auch am 1. Dezember beginnt und ich erst am 1. Dezember einziehen kann. Kann ich schon ein paar Tage vorher beim entsprechenden Amt eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen mit dem Mietvertrag, der noch nicht begonnen hat? Am 1. Dezember brauche ich ja schon die Anmeldebestätigung für die Aufenthaltsbewilligung B um arbeiten zu dürfen.


    Ich freue mich auf Antworten.

  • Bei mir ging das so, mit Mietvertrag und Arbeitsvertrag habe ich mich ca. 4 Wochen vorher schon auf der Gemeinde angemeldet.

    Jedoch musst du dann ab dem Tag Krankenversicherung nachträglich zahlen.

    Früher wurde das nicht kontrolliert, seit ein paar Jahren aber schon.

  • Ich war ein ca. eine Woche vor dem 1. eingezogen und habe mich gleich angemeldet auf den Tag. Aber wie schon gesagt ab den Datum gilt das als Wohnsitz mit Krankenversicherung und Co.

    Ob man sich auch auf ein zukünftiges Datum anmelden kann weiß ich nicht. Einfach bei der Gemeinde anrufen, die sind da meist Recht hilfsbereit.