Hallo nochmal,
Also ich bin der Meinung eine L Ausweis gibt es nur bei einem befristeten Aufenthalt von wenige als einem Jahr.
Du möchtest ja in die Schweiz auswandern
Wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast hat das mit der Probezeit nichts zu tun du bekommst dann einen Aufenthaltsbewilligung B, gültig 5 Jahre
Ausweis L EU/EFTA (Kurzaufenthaltsbewilligung)
Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, inder Regel für weniger als 1 Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweckmit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.
Ausweis B EU/EFTA (Aufenthaltsbewilligung)
Aufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, diesich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oderohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten. DieAufenthaltsbewilligung hat eine Gültigkeitsdauer von 5Jahren; sie wird erteilt, wenn der EU/EFTA Bürger denNachweis einer unbefristeten oder auf mindestens 365Tage befristeten Anstellung erbringt. Bei Bürgern derEU-2 Staaten (Bulgarien und Rumänien) kommenzusätzlich noch Übergangsbestimmungen zurAnwendung. Personen, die keine Erwerbstätigkeitausüben, müssen den Nachweis über genügendefinanzielle Mittel und einen Krankenversicherungsschutzerbringen.
Lg