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Bestätigung Wohnung und Auto

  • Nina
  • 3. Juli 2015 um 12:55
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    Nina
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    • 3. Juli 2015 um 12:55
    • #1

    Hallo liebe Forums-Mitglieder,

    ich heiße Nina und stehe gerade kurz vor meinem Umzug in die Schweiz. Am 11.7. geht das große Abenteuer los und ich freue mich schon riesig.
    Das Forum und die Seite haben mir schon super viel geholfen, besten Dank nochmals an dich Maik!!!!, aber jetzt habe ich noch ein paar Fragen:

    1. Ich werde in die Wohnung meines Freundes einziehen. Wir bekommen im Laufe des Augusts einen neuen gemeinsamen Mietvertrag. Der Umzug findet aber ja schon vorher statt.
    Gibt es irgendwo einen Vordruck, in dem mein Freund mir bzw. Zoll und zukünftiger Wohngemeinde bestätigt, dass ich erstmal bei ihm wohne? Oder lass ich mir da selber was kreatives einfallen?

    2. Das gleiche gilt fürs Auto... Es ist aktuell auf meinen Vater zugelassen, auch wenn ich der Halter bin. Gibt es hier einen Vordruck als Bestätigung zum Ausfüllen?

    3. Thema Zoll: Im Internet hab ich gelesen, beim Umzug darf man 200 L Alkohol unter 25% einführen. Ist das richtig so? Gab es bei irgendwem vielleicht schon mal Probleme, als er das angegeben hat? Ich möchte nur nicht, dass der Zöllner dann vielleicht denk, "Ach, mal schauen, ob Sie noch mehr dabei hat" und ich dann mein ganzes Auto samt Umzug ausräumen muss...

    Herzlichen Dank euch jetzt schon für eure Antworten!

    Lieber Gruß,
    Nina

    Einmal editiert, zuletzt von Nina (3. Juli 2015 um 14:57)

  • pet_61
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    • 3. Juli 2015 um 14:39
    • #2

    hallo nina,

    wollt ihr eine kneipe aufmachen bei 200l Alkohol :grinning_squinting_face:
    lg peter

  • Nina
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    • 3. Juli 2015 um 14:52
    • #3

    Hallo Peter,
    nein so viel ist es auch gar nicht. Sind glaub nur 30-35 Flaschen Wein aus unserem letzten Toskana Urlaub :thumbs_up:

  • Maik
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    • 3. Juli 2015 um 15:29
    • #4

    Hallo und Willkommen im Forum Nina

    Vielen Dank für das Lob.

    Zu deinen Fragen:

    • Einen schriftliche Bestätigung und der Mietvertrag deines Freundes reichen aus. Einen Vordruck gibt es hierfür nicht.
    • Beim Auto das gleiche. Ich such mal das Schreiben raus, welches ich verwende habe und füge es diesem Beitrag an. Ich denke ich sollte mal am besten ein paar Vordrucke auf die Info-Seite stellen. :winking_face:
    • Wenn du 35 Flaschen Wein a 7dl schreibst denke ich nicht das es ein Problem geben wird, es sollte einfach plausibel als Haushaltsvorrat aufgeführt sein. Ja es ist richtig, dass du bis zu 200 Liter alkoholische Getränke mit unter 25% Alkoholgehalt als Umzugsgut einführen darfst.
    Zitat von 631.01 Zollverordnung

    Als Übersiedlungsgut gelten:

    a.Waren von Zuziehenden, die von diesen zur persönlichen Lebenshaltung oder zur Berufs- und Gewerbeausübung während mindestens sechs Monaten im Zollausland benutzt worden sind und zur eigenen Weiterbenutzung im Zollgebiet bestimmt sind;

    b.Haushaltsvorräte und Tabakfabrikate2 in üblicher Art und Menge sowie alkoholische Getränke:
    1.mit einem Alkoholgehalt bis 25 Volumenprozent: höchstens 200 Liter, und
    2.mit einem Alkoholgehalt von über 25 Volumenprozent: höchstens 12 Liter.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Nina
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    • 3. Juli 2015 um 16:47
    • #5

    Super, dann habt ihr mir schon richtig geholfen.

    Dann werde ich mal kreativ und werde dann meine Vordrucke auch mal anhängen, falls Sie jemand gebrauchen kann.

    Ich wünsche euch allen ein schönes Wochenende!

  • Maik
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    • 4. Juli 2015 um 18:06
    • #6

    Sorry gestern dachte ich nur nach an Abkühlung und der See war so verlockend. :smiling_face_with_sunglasses:

    Hier die versprochende Vorlage.

    Gruss Maik

    Dateien

    Vorlage Fahrzeugnutzung.docx 22,94 kB – 1.472 Downloads

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    • 5. Juli 2015 um 21:53
    • #7

    Hallo Maik,
    kein Thema :smiling_face: bei uns ist es genauso warm ; )

    Herzlichen Dank für die Vorlage!!

  • BRTS
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    • 6. Juli 2015 um 13:21
    • #8

    Ganz so einfach scheint es mir nicht zu sein.

    Sollte man zumindest vorher genauer abchecken und sich dann allfällige amtliche Bestätigungen holen, zumal dann, wenn explizit darauf hingewiesen wird bzw. das Auto nichtmal das eigene ist.

    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…rzeuge/faq.html

    Aus nicht vorhandenem Mietvertrag bzw. nicht angemessenem Wohnraum kann Ausländern theoretisch auch ein Strick gedreht werden, was aber bei EU-Bürgern meist nicht geschieht.


    LG

  • Maik
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    • 7. Juli 2015 um 12:00
    • #9

    Hallo BRTS

    Keine Bange das funktioniert und ist auch vom Zoll so vorgesehen. Ein Fahrzeug was auf die Eltern zugelassen ist und von den Kindern hauptsächlich genutzt wird, kann regulär als Umzugsgut eingeführt werden. Wichtig ist, dass das Fahrzeug seit mindestens 6 Monaten genutzt wird.

    Zitat von Eidgenössische Zollverwaltung

    Falls Ihr Fahrzeug im Ausland auf ein anderes Familienmitglied eingelöst gewesen ist, benötigen Sie von dieser Person eine schriftliche Bestätigung. Daraus muss ersichtlich sein, dass Sie effektiv Eigentümerin/Eigentümer des Fahrzeuges sind und Sie dieses vorher selber im Ausland benutzt haben. Bitte legen Sie die Bestätigung der Zollstelle unaufgefordert vor.


    https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…rzeuge/faq.html

    Gruss Maik

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    • 7. Juli 2015 um 14:42
    • #10

    Gut;

    aber dann stimmt es nicht mit dem Faksimile, das Du oben gelinkt hast überein. Denn der "effektive Eigentümer" müsste vom "echten" Eigentümer keine Erlaubnis bekommen, sondern eine Schenkung oder so.

    Wie gesagt: Aehnliches gilt für die Regelung bez. Mindestanforderungen an Wohnraum. Es hat teilweise recht strenge (und kantonal unterschiedliche, teilweise echt happige) Richtlinien für Ausländer, über die dann aber (gerade im Fall von EU-Bürgern) auch schonmal grosszügig hinweggesehen wird. Legaler wird man dadurch aber nicht, und im Fall des Falles kann das ein Schuss in den Fuss sein.

    LG

  • Nina
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    • 7. Juli 2015 um 14:42
    • #11

    Hallo BRTS,

    das Auto ist prinzipiell meins. Ich hab es damals nur bei meinen Eltern mitversichert, weil es günstiger ist.
    Ich war beim letzten Besuch auch extra noch beim Zoll und hab nachgefragt und die meinten, bei beiden Themen würde eine Bestätigung der Eltern bzw. Partner (Wohnung) ausreichen.

    Nachdem ich diesen samstag umziehe, kann ich euch aber gerne nochmals berichten :winking_face:

    Bzgl. Wohnraum meinte der Zollbeamte übrigens folgendes: Sie wollen den Mietvertrag oder eine Bestätigung nur sehen, weil es Ihnen darum geht, dass ich nicht irgendwo ein kleines möbiliertes Zimmer beziehe, vorm Zoll aber mit einem 40t-LKW an Möbeln anreise...

  • BRTS
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    • 7. Juli 2015 um 14:47
    • #12

    Dann schreib doch zur Sicherheit 'nen Passus in den Wisch, den Du Dir von Deinem Vater unterschreiben lässt, rein, dass Du die "effektive Eigentümerin" bist und mit dem Zossen schon in D und Europa immer rumgegurkt bist.
    Dann machste Dir nen Ausdruck von der Seite vom Zoll und legst sie mit der Bestätigung, dass sie den Wisch gesehen haben (oder so, jedenfalls, dass sie bescheid wissen) ins Handschuhfach und erstmal fertig.

    Und hoff, dass das Zeug in den nichtdeutschsprachigen Landessteilen verstanden und akzeptiert wird, falls Du ins Tessin oder die Romandie fährst.

    LG

  • Meik
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    • 7. Juli 2015 um 14:48
    • #13

    Salut Nina,
    also wegen Wohnung reicht die Bescheinigung. Als ich her kam hatte ich keine und hab im Piketzimmer auf der Arbeit gewohnt. Ich hatte vom Arbeitgeber eine bestätigung das dies erstmal mein Wohnort ist und güät war. Die Gemeinde und der Kantob haben hier im Wallis auch nichts negatives wegen der Bescheinigung gesagt.

    Meik

  • Nina
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    • 7. Juli 2015 um 14:53
    • #14

    Hallo BRTS,
    so in der Art hatte ichs vor und nachdem ich nur ins Aargau ziehe, sollten die das auch verstehen :winking_face:

    Meik: So hatte ich das damals auch verstanden. Laut der Internetseite der zuständigen Gemeinde, sollte Ihnen das auch reichen!

    Danke euch!

  • BRTS
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    • 7. Juli 2015 um 15:14
    • #15

    Zur Wohnung nochmal:

    Es ist sehr theoretisch, ich weiss; praktisch wird's selten angewandt,

    aber m.W. sind die kantonalen Regelungen bez. der Minimalanforderungen an Wohnstandards, gerade im Fall von Familiennachzug, nie ausser Kraft gesetzt worden:

    https://www.ekm.admin.ch/dam/data/ekm/d…mat_wohnung.pdf

    LG

  • Maik
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    • 7. Juli 2015 um 19:24
    • #16

    @BRTS man muss es nicht schwieriger machen als es ist.

    In deinem Link geht es um Familiennachzug und das trifft hier gar nicht zu.

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  • BRTS
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    • 7. Juli 2015 um 20:03
    • #17

    Das übergeordnete Thema ist Familiennachzug, ja.

    Die Gesetzeslage aber, und das ist der Punkt, gilt theoretisch für jeden Ausländer,

    wobei sich "angemessener Wohnraum" grob über den Daumen gepeilt Mindestanzahl der Räume = Personen minus 1 definiert.

    Seite 29,30: "Die meisten Kantone, total 15, folgen der Faustregel Familienmitglieder minus eins gleich Anzahl Zimmer. Aufgrund der Praxisharmonisierung unterden Ostschweizer Kantonen sind einige Kantone, namentlich Graubünden, St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Thurgau, auf diese Linie eingeschwenkt. Die Faustregel wird von wenigen Kantonen strikt angewendet, ..."

    Seite 31: "Für ein Ehepaar ohne Kinder genügt im Kanton St. Gallen, Zürich, Genf oder Glarus eine 1-Zimmer-Wohnung. Basel-Landschaft und Solothurn verlangen zwei Zimmer, das Tessin eine 2-Zimmer-Wohnung mit mindestens 50 m2 Wohnfläche. "

    Man kann davon ausgehen, dass danach bei Deutschen, noch dazu ohne Familiennachzug, kein Hahn kräht. Und dass man schlafende Hunde auch nicht wecken sollte, wird man auf Amt vorstellig.

    Theoretisch ist mangelnde Berücksichtigung dieser Vorgaben aber Grund genug, eine Aufenthaltsbewilligung ggf. zu verweigern. Was auch bisweilen bei Nicht-EU-Zuwanderern passiert, genau aus dem Grund, z.B.

    Wenn sich die Aemter mit weniger zufriedenstellen, ist's doch schön, dann lächelt dankbar, und alle freuen sich. Denn geschuldet ist's eben halt nicht.

    Was den Auto-Import bei Zuzüglern betrifft, ist die weitverbreitete Fehleinschätzung potentiell gefährlich, nämlich, dass es viel wichtiger sei, seinen deutschen Führerschein umzuschreiben, als die Karre in der Schweiz zu immatrikulieren bzw. zu versichern. Weil der Zoll z.B. da grundsätzlich anderer Auffassung ist, dachte ich, es könne ratsam sein, da doch nochmal nachzuhaken, weil der Wisch, den Du oben gelinkt hast, so nicht reicht. Jedenfalls nicht für ein pingeliges Auge. Und weiss man, an wen man bei ner Kontrolle gerät?

    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von BRTS (7. Juli 2015 um 20:08)

  • Isabelle
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    • 7. Juli 2015 um 20:28
    • #18

    Hey Mann "BRTS" (was soll das überhaupt heissen..)

    Bei jedem Formusbeitrag, den du mitgestaltest, nerv ich mich derart! Immer dieses unnütze Zeug, das niemandem hilft (Verlinkung hin oder her).... Mit deiner unterschwellig fremdenfeindlichen Art hast du hier auch gar nicht verloren, deine Textlein erinnern mich irgendwie sowie an das dümmliche SVP-Geschwätz. Ausserdem möchte ich mal wissen, was du eigentlich für einen Pass hast und woher du ursprünglich kommst. Bist du Deutscher oder Schweizer? Nur z. B. das Wort "Wisch" versteht KEIN Mensch in der Schweiz... Du siehst, es macht alles überhaupt keinen Sinn!

    Falls Antwortbedarf besteht, bitte NUR als persönliches Mail versenden! Niemand hat Lust wieder einen ellenlangen, besserwisserischen Text zu lesen. Und sonst sollte Maik bitte den "löschen"-Knopf drücken :angry_face:

  • BRTS
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    • 7. Juli 2015 um 20:39
    • #19

    Nochmal für die Faden-Eröffnerin Nina, nicht für Isabelle:

    Du kannst das so machen, kein Problem, wenn Du die Sachen da im Handschuhfach hast, mit dem Zusatz, dass Du eigentliche Eigentümerin bist und der Zoll das akzeptiert.

    Zoll ist generell schwieriger als Führerausweisumschreiben, weil Zollversäumnisse ein potentielles Vergehen darstellen, das Verpennen (is det ooch son deutsches Falschwort?) von bürokratischem Zeugs aber nur Ordnungswidrigkeit.

    Das mit dem Wohnen ist nur dann von Belang, wenn man an pingelige Gemeinden gerät oder, v.a., Nicht-EU-Bürger in der Family hat. Wird bei Nina wahrscheinlich (noch) nicht so sein, kann aber vllt. ja noch werden (wer weiss, wen sie noch Nettes kennenlernt in ihrem hoffentlich langen Leben), und dann weiss sie (und andere, die den Faden hier sehen) ja bescheid.

    P.S. doch noch an Isabelle: Ich bin SP-Wähler, kein SVPler. Wenn ich fremdenfeindlich wäre, hätt' ich viel zu tun.

    LG

  • Nina
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    • 8. Juli 2015 um 13:08
    • #20

    BRTS, herzlichen Dank für deine Hilfe. Leider muss ich gestehen, dass ich nur die Hälfte deiner Ratschläge verstehe.
    Für die Zukunft würden einfache und kurze Sätze vielleicht mehr helfen.

    Ich habe mich wirklich auf mehreren Seiten informiert und war wie gesagt auch beim Zoll und habe dort überall die gleichen Meinungen bzw Informationen bekommen. Eine Bestätigung für Wohnung und Auto ist völlig ausreichend und so werde ich das auch am Samstag tun!

    gerne berichte ich nochmal, ob dann auch alles wirklich so geklappt hat.
    Euch allen noch eine schöne Woche!

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