Auto Umzugsgut bei DE und CH Wohnsitz

  • Guten Tag und vielen Dank, dass Ihr dieses Forum auf die Beine gestellt habt.
    Ich möchte eine Frage zum Fahren eines deutschen PKW stellen wenn man einen Wohnsitz in DE und CH hat.


    Der PKW ist auf eine meiner Eltern angemeldet und ich habe eine Vollmacht, dass ich mit dem PKW im Ausland fahren darf
    und den Nachweis mit Unterschrift, dass ich mindestens die letzten 6 Monate der Nutzer war


    Nun habe ich einen Job ab Januar gefunden und auch schon eine Wohnung ab Ende November mit unterschriebenen Mietvertrag.
    Der Umzug ist für Ende Dezember geplant und kurz vorher wollte ich das Auto als Umzugsgut einführen (Teilumzug),
    da es noch einige Zeit dauert bis alle dafür benötigten Dokumente vorhanden sind.


    Mache ich mich strafbar wenn ich vor dem Umzug mit dem Auto in die Schweiz fahre, beispielsweise zur Wohnungsübergabe ?
    Weil durch den Mietvertrag hab ich ja eigendlich einen Wohnsitz in der Schweiz.



    VG

  • Hallo Weitwurf


    Da sehe ich kein Problem. Vor dem Umzug kannst du das Auto auch so in der Schweiz fahren. Beim Umzug solltest du es aber als Übersiedlungsgut einführen oder zumindest schon mal voranmelden, wenn noch Dokumente fehlen sollten.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo Maik,
    super vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
    Also wird Umzug hier als Tag verstanden wo der Umzug durchgeführt wird oder
    gilt ein Umzug im Sinne von umgezogen automatisch ab dem ersten Tag an dem der Mietvertrag gilt ?


    Ich frage deshalb weil ich unsicher bin, wenn ich einen gültigen schweizer Mietvertrag habe und nach dem ersten Tag des
    Mietvertrags mit einem nicht angemeldeten Auto in der Schweiz herumfahre.
    Aber eigendlich müßte das ja funktionieren wenn ich die deutsche Wohnung als Hauptwohnsitz gleichzeitig noch habe.


    Leider habe ich bis jetzt keinen Ausländerausweis um das Auto beim Zoll anzumelden.



    VG

  • Es gilt der Tag an dem du umziehst. Das Datum auf dem Mietvertrag ist dafür nicht entscheidend. Wenn ich dich richtig verstanden habe, möchtest du das Auto als Übersiedlungsgut einführen, dafür brauchst du keinen Ausländerausweis, kannst du in dem Moment auch noch nicht haben. Den Ausländerausweis brauchst du dann später erst bei der Ummeldung beim Schweizer Strassenverkehrsamt. Beim Zoll brauchst du lediglich: Mietvertrag, Arbeitsvertrag, (Abmeldebestätigung, wenn vorhanden), Ausweis bzw. Reisepass und Fahrzeugpapiere.


    Weitere Infos dazu findest du hier: Autoeinfuhr in die Schweiz und Umzug in die Schweiz.


    Schöne Grüsse
    Maik