immer wieder gerne....
CH Führerschein und Deutsches Auto
-
-
Hallo Leute!
Zum Thema Schweiz, Autonutzung mit deutschem Kennzeichen habe ich eine schwierige Frage die ich mir übers Netz nicht beantworten kann. Vielleicht weiß jemand von euch Rat!Ich lease schon seit Jahren Autos über meinen Vater der bei Opel arbeitet. Das kommt mich sehr günstig und ich bekomme alle 9 Monate ein neues Auto.
Ich ziehe nun nächstes Jahr fest in die Schweiz und habe dann ja vorerst noch meinen Deutschen Führerschein bis ich den dann irgendwann (binnen 12 Monate umschreiben lasse) Ich würde das leasing sehr gerne beibehalten, da die Autos ja auf die Adam Opel AG zugelassen sind und ich als Familienmitglied als Fahrer erlaubt bin. Ich würde also alle 9 Monate nach Deutschland kommen und die Autos tauschen:D
Mein Vater ist bei der Opel als Fahrzeugführer eingetragen und alle Bussen etc laufen dann somit auch über meinen Vater in Deutschland!Anfangs dachte ich das sei kein Problem aber seitdem ich diesen thread hier gelesen habe bin ich mir da nicht mehr soooo sicher
Kann ich also Probleme bekommen wenn ich als Deutscher mit Wohnsitz in Bern von der Schweizer Polizei angehalten werde und in den Fahrzeugpapieren steht Adam Opel AG als Halter?
Das Auto hätte einen Garagenstellplatz und würde nur zu fahrten von Wohnung zur Arbeit und zurück verwendet werden da wir sonst das auto meiner Freundin nutzen (Sie ist Schweizerin)
Verzollen bringt ja gar nichts da ich die Autos ja nur 9 Monate fahren darf und dann wieder zurückgeben muss! Ummelden geht erstens auch nicht da ich ja nicht der Halter bin und keinen Brief habe und wäre zweitens eh nicht ratsam alle 9 Monate ein Auto an und ab zumelden!
Wie schätzt Ihr mein Problem ein? Kann ich das so machen oder bleibt mir nichts übrig als mir in der Schweiz ein auto zu kaufen? -
Hallo M.Ooloo
In deinem Fall sehe ich persönlich keine andere Möglichkeit, als dass du dir ein Auto in der Schweiz kaufst.
Die geleasten Fahrzeuge in der Schweiz zu fahren ist für dich, sobald du in der Schweiz wohnst und arbeitest, nicht möglich. Das Auto muss jedes Mal regulär importiert werden und danach wieder exportiert werden. Es ist fraglich ob das überhaupt so möglich ist, aber es wird sich sicher nicht für dich rechnen.
Schöne Grüsse
Maik -
Danke Maik für die Antwort! Ich habs mir schon fast gedacht nachdem was ich alles hier gelesen hab! Euer Forum ist Top und hat mir schon viel geholfen! Danke!!!
-
Hallo Maik and Co,
Nachdem ich ein paar Antworten von euch gelesen habe bin ich
sicher, dass ihr mir weiterhelfen könnt, ihr seid ja richtige Profis!
Ich erzähl euch mal mein Fall: Ich wohne schon seit längerer
Zeit in der Schweiz (seit 2010, ich hab hier Studiert) und während dieser Zeit
bin ich immer wieder nach Hause geflogen und dort dann immer ein Auto von
meinen Eltern benutzt. Ich habe jetzt angefangen zu arbeiten und ich hatte vor,
das Auto hierher zu bringen und es während ein paar Monate zu benutzen (4-7
Monate). Danach würde ich es zurückbringen und dann entscheiden ob ich mir hier
in der Schweiz ein Auto kaufe. Wie sieht ihr es? Meint ihr das ist irgendwie
möglich?Gruss
Charles
-
Hoi Charles
Das Problem ist, da du bereits seit 2010 in der Schweiz bist solltest du einen Schweizer Führerausweis besitzen. Mit diesem darfst du leider nicht regelmässig ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen fahren. So wie du es in Deutschland machst ist es absolut ok. Aber mit her nehmen und in der Schweiz regelmässig fahren liegt meines Wissens nicht drin. Wenn du das möchtest, müsstest du es leider erst einführen, versteuern und in der Schweiz anmelden.
Sorry. Eine andere Möglichkeit sehe ich leider nicht.
Schöne Grüsse
Maik -
Hallo leute, ich stehe ebenfalls vor einem autoproblem und bitte um hilfe. Mein fall: fahre seit ca. 3 jahren eine art leasinwagen der auf mein opa angemeldet ist, wir beide aber versichert sind mit dem, ich aber den wagen nur nutze. Nun werde ich im märz in die schweiz auswandern. Werde als kfz mechatroniker arbeiten, heißt ich brauche sofort einen schweizer führerschein da ich ja sonst keine kundenautos bewegen darf. Habe ich den ch führerausweis, darf ich ja kein auto mit dt kennzeichen fahren. Da mein auto aber erstens noch der bank gehört und zweitens auf meinen opa zugelassen ist, bekomme ich diesen ja auch ganich in der ch umgemeldet. Ich könnte mir evtl vorher noch ein neues kaufen. Passiert das in dt muss ich es ja auf alle fälle verzollen wegen der 6 monate regel richtig? Das wären zu hohe kosten. Ich könnte mir natürlich auch eins in der schweiz kaufen, allerdings wird es denn aber auch richtig teuer wenn ich evtl doch wieder zurück nach dt will und es auch wieder in dt zulassen will oder?! Man muss ja alles durchspielen. Ich weiß irgendwie echt nicht mehr weiter. Hat jemand evtl eine lösung parat? Wäre über jeden tipp dankbar!
-
Hallo Nico
Das siehst du richtig. Jetzt noch in Deutschland ein Auto kaufen und in die Schweiz einführen macht zusammen mit dem Umzug wenig Sinn und in der Schweiz kaufen und später mit nach Deutschland einführen wird teuer.
Es gibt aber schon die Möglichkeit ein geleastes Fahrzeug als Umzugsgut einzuführen. Du müsstest dir aber eine Bank in der Schweiz suchen, die die Finanzierung von der Bank in der Deutschland übernimmt. In diesem Fall solltest du abklären, ob die Bank akzeptiert, dass das Auto vorher über deinen Opa finanziert war. Ich kann leider nicht sagen, ob dies eine Schwierigkeit darstellt. Für den Zoll stellt es kein Problem dar. Für die Einfuhr genügt eine schriftliche Bestätigung deines Opas, dass du bisheriger Hauptnutzer des Fahrzeugs warst und dies in der Schweiz einführen und anmelden kannst. Bei der Anmeldung gibt es dann im Schweizer Fahrzeugschein den Vermerk "Halterwechsel" verboten. Dieser gilt solang die Finanzierung läuft.
Variante 2: Du kaufst dir ein Auto in der Schweiz und verkaufst es wenn du wieder nach Deutschland zurückgehst.
Schöne Grüsse
Maik -
Vielen dank für die antwort! also wie du schon sagtest, der zoll hätte damit kein probelm. Auch das straßenverkehrsamt nicht. Nur leider macht mir die leasing bank hier in dt einen strich durch die rechnung. Diese untersagt mir das auto im ausland zuzulassen. Nun blieb mir nix anderes übrig als das auto vorzeitig auszulösen. Ich wollte es eh noch gerne eine weile fahren. denn wünsche ich noch ein frohes fest und erholsame feiertage!
-
Grüezi mitenand :)!
Weiß jemand wie teuer ungefähr die KFZ Autoversicherungen in der Schweiz sind?
Oder sind die identisch teuer wie in Deutschland? Mit was kann man ungefähr rechnen als Jahresbeitrag wenn man mit dem Auto pro Jahr beispielsweise 8.000 Kilometer macht?Könnt ihr eine bestimmte KFZ Versicherungsfirma empfehlen?
-
Hoi Nihat,
bei mir ist die Versicherung etwa doppelt so teuer als in Deutschland! Habe einen Toyota Auris Hybrid und zahle ca. 1250 CHF im Jahr in Deutschland hab ich 584 € bezahlt.
Allerdings fahre ich im Schnitt 20.000 km im Jahr.
Empfehlen ist schwierig, weil ich noch keine Erfahrung mit der Versicherung habe. -
Vielen Dank für die schnelle Info.
Ok so viele Kilometer werde ich wahrscheinlich nicht machen, also 6000-8000km maximal im Jahr, mein Auto ist zwar schon jahrestechnisch knapp 3 Jahre alt, ist aber grade mal bei 11.000Km, in der Schweiz wird sich das natürlich ändern.Ich habe eine Mercedes C Klasse (W204, 2013 Modell), das wird wahrscheinlich nicht so sehr günstig für mich, aber ich mach ja auch nicht so viel Kilometer im Jahr, in Deutschland läuft derzeit die Versicherung auf 3.000km, Garagenfahrzeug, da ich aber noch jung bin ist die Summe nicht grade niedrig, hab aber die Summe leider nicht mehr im Kopf weil mein Vater die Versicherung bezahlt, er bezahlt die Versicherung, ich zahle die KFZ Steuer und die monatliche Rate fürs Auto.
-
Grüezi,
wie lange darf denn mein Auto mit D Kennzeichen in der Schweiz sein "Unwesen" treiben, beispielsweise für die Anfangsphase für meinen Umzug in die Mietwohnung wäre es nicht schlecht 1-2 Mal mit dem Auto von DE nach CH zu fahren um mit dem Auto meine 7 Sachen mitnehmen zu können in die neue Mietwohnung. Gibt es eine bestimmte Frist wie lange ein Auto mit D Kennzeichen in der Schweiz sein darf?
-
Hoi Nihat,
du hast ab dem Einreisedatum 12 Monate Zeit, Auto und Führerschein um zu melden!
Du musst hier also nichts überstürzen, nur bei der ersten Fahrt über den Zoll mit Umzugsgut, solltest du das Auto angegeben haben,
so wie alles andere auch, was du dauerhaft mit in die Schweiz nehmen möchtest. Kannst ja Teileinfuhren machen, muss halt nur angegeben werden.Schöne Woche
Beate -
@ Nihat
Wenn Du nur soviel lesen würdest wie Du schreibst, dann wär ich schon sehr glücklich. Zu allem und jeden hier kommen zum Teil meterlange Post's von dir , ob immer sinnvoll oder sinnlos, darüber lässt sich sicher streiten. Ist jetzt nicht bös gemeint, nicht falsch verstehen, aber mich nervt das langsam, bin kurz davor mich hier wieder auszuklinken.
Zu dem Thema Auto gibt es auch auf der Hauptseite Informationen, einfach mal lesen. https://www.auswandern-schweiz.net/schweiz-handbuch/auto-einfuhrGruß
FoSch -
Schon gut Schon gut :), ich habe verstanden, ich werde mich zügeln, das ist kein Problem.
-
hoi zämme!
der nihat ist halt jung, voller euphorie und tatendrang. sympathisch ist er auch! ich wünsche mir manchmal so viel energie und man ist ja nicht gezwungen alles zu lesen.
lg ulli -
Danke Ulli aber FoSch hat auch auf der einen Seite recht, ich bin auch offen für Kritik, ich bin leider für ausschweifende Beiträge bekannt, aber es ist allemal besser als Auswanderforen wo du für eine Antwort Monate wartest, solche Foren habe ich auch gesehen.
Den Link bezüglich der Autoeinfuhr habe ich bereits gelesen, in meiner Situation beantwortet er nicht alles, aber es ist sehr gut und eine sehr große Hilfe für mich.
Ich muss mich nur entscheiden ob ich das Auto mit oder nach meinem Umzug in die Schweiz einführen soll, ursprünglich war umziehen via ICE + Koffer geplant und dann die nächsten Monate mit dem Auto dann nach und nach alles rüber.Viele Grüße,
Nihat -
Hallo Nihat,
ich freu mich ja über deine Euphorie und hab das ja auch nicht böse gemeint, aber mal einen Gang zurückschalten halt ich, zumindest manchmal, für angemessen und Danke für dein Verständnis und Selbstkritik.
Soweit ich das mitbekommen habe, kannst Du das Auto beim Umzug als Umzugsgut beim Zoll deklarieren und ggf. als Teilumzug auslegen, aber genau weiß ich das jetzt auch nicht, ich bin erst ab Mitte Februar in der Schweiz und bis ich mich dann mit allen genau auskenne, wird es auch noch bissl dauer.
Gruß
FoSch -
Hallo FoSch,
immer gerne doch ;), ich bin auch nicht perfekt, alles ok.
Bei mir kommt hinzu, dass mein Führerschein noch in der Probezeit ist und da hat mir batschy damals den Rat gegeben lieber drauf zu warten bis die Probezeit vorbei ist, bei mir wird es also so sein, dass das Auto im nachhinein in die Schweiz übergeführt wird, auch kostentechnisch weil mich bei der Überführung bestimmt einige Kosten erwarten, als Umzugsgut überführen ist zwar kostenlos, aber wenn das Auto dann in der Schweiz mal ist beginnen bestimmt einige Fixkosten für die ich mich vorbereiten will.
Ich drücke dir ab mitte Februar die Daumen FoSch :), darf ich fragen in welchen Kanton du dich verliebt hast ;)?
-