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  4. Auto und Führerschein

CH Führerschein und Deutsches Auto

  • Ron80
  • 29. Juli 2014 um 21:30
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    • 29. Juli 2014 um 21:30
    • #1

    Mit dem Umschreiben des Führerscheins habe ich mich schon beschäftigt. Wenn ich es richtig verstanden habe muss ich den Führerschein und mein Auto möglichst gleichzeitig ummelden, da ich nicht mit einem CH Führerschein ein Deutsches Auto fahren darf.

    Nun zu meiner Frage. Wenn ich bei meinen Eltern in Deutschland zu Besuch bin darf ich dann nicht mehr das deutsche Auto meines Vaters mit meinem CH Führerschein fahren?

  • Maik
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    • 30. Juli 2014 um 09:40
    • #2

    Es geht in erster Linie um die regelmäßige Nutzung eines ausländischen Fahrzeuges und um deinen Wohnsitz. Es soll damit verhindert werden, dass in der Schweiz Fahrzeuge genutzt werden, die nicht ordnungsgemäß eingeführt worden sind. Ein gelegentliches nutzen des Autos deines Vaters in Deutschland ist kein Problem.

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    • 10. August 2014 um 09:21
    • #3

    Noch eine Frage: Bekomme ich den Führerschein wieder zurück, wenn ich nach Deutschland zurück gehen sollte?

  • Maik
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    • 10. August 2014 um 20:11
    • #4

    Ja klar geht das. Wenn du zurück gehen solltest, kannst du ihn wieder umschreiben lassen und bekommst ihn neu ausgestellt.

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  • Ramsis1
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    • 2. November 2014 um 11:43
    • #5

    Ja, mit einem Schweizern Führerschein darfst Autos in Deutschland fahren.

  • Meik
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    • 4. November 2014 um 11:14
    • #6

    Hab nun auch in Erfahrung gebracht das man mit einem Deutschen Führerschein kein Auto in der Schweiz anmelden kann mit CH Kennzeichen. Daher sollte Umschreiben und fahrzeuganmelden zusammen geschehen. Ich weiß ja nicht wie lange es dauert bis man den Führerausweis dann bekommt und ob es evtl. wie in D einen Vorläufigen Führerausweis gibt.

  • Maik
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    • 7. November 2014 um 16:55
    • #7

    Einen vorläufigen Führerausweis gibt es nicht. Die Umschreibung des Führerausweis dauert in der Regel aber nur eine Woche. Bei einer Polizeikontrolle kannst du angeben, dass der Führerschein gerade umgeschrieben wird, dies werden die Polizisten über Funk prüfen und dann ist alles in Ordnung.

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  • Steffen
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    • 19. November 2014 um 19:04
    • #8

    Hallo zusammen,

    Ich hab bezüglich des kennzeichen noch eine frage....Ich selbst hab einen BMW , der BMW ist aber finanziert und der autobrief liegt noch bei der BMW Bank vor, ich brauch doch diesen Brief um das Auto umzuschreiben?! Lebe seit 1,5 Jahren in der Schweiz, Führerschein hab ich nach dieser 1 Jahres Frist umgeschrieben, fahre aber noch mit dem deutschen Kennzeichen ..

  • Maik
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    • 19. November 2014 um 20:18
    • #9

    Hoi Steffen

    Sehr gute Frage. Ja du brauchst den KFZ-Brief für die Anmeldung in der Schweiz. Um diesen zu bekommen müsstest du in der Schweiz eine Bank finden, die die Finanzierung aus Deutschland übernimmt. Dann bekommst du auch den KFZ Brief zurück. Da du bereits 1.5 Jahre hier lebst und wenn keine Betreibungen gegen dich vorliegen und du ein regelmässiges Einkommen hast, sollte dass aber machbar sein. Bei der Anmeldung wird dann in dem Schweizer Fahrzeugschein ein Vermerk "Halterwechsel" verboten eingetragen.

    Ich würde mich mit der Ummeldung ranhalten, da du bereits über der Frist von 12 Monaten bist und ein Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen mit deinem Schweizer Führerschein nicht regelmässig fahren darfst.

    Hast du dein Auto als Umzugsgut mit eingeführt oder wie hast du den Wagen in die Schweiz gebracht?

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • AndyCore
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    • 28. Dezember 2014 um 19:19
    • #10

    Kurze Zwischenfrage. Muss ich meinen Deutschen EU Führerschein in der Schweiz, zum Umschreiben, abgeben und bekomme dort von den Behörden ein neues amtliches Dokument? Oder habe ich dann 2 in der Tasche, das Deutsche EU Dokument und die Schweizer Fahrerlaubnis?

    Vielen Dank schonmal

    LG
    Andy

  • Maik
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    • 29. Dezember 2014 um 13:51
    • #11

    Zum Umschreiben gibst du deinen EU-Führerschein ab und hast ein paar Tage sogar keinen Führerschein in der Hand. Aber keine Bange, bei einer Kontrolle gibst du einfach an, dass du deinen Führerschein umschreiben lässt. Die Beamten überprüfen dies dann per Funk und dann geht es klar. Nach wenigen Tagen bekommst du dann deinen Schweizer Führerausweis per Post zugeschickt. Den EU-Führerschein bekommst du dann nicht mehr zurück.

    Wichtig: Umschreibung des Führerscheins und Ummeldung des Fahrzeuges muss zwingend parallel laufen. Da du dann mit deinem Schweizer Führerausweis Autos mit ausländischem Kennzeichen (auch deutsche) nicht mehr regelmässig fahren darfst.

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  • Friederike Lehnhof
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    • 3. Januar 2015 um 17:12
    • #12

    Moin Moin

    Also.. ich wohne jetzt seit Anfang Juni2014 in der Schweiz. Einen schweizer Führerschein habe ich bereits wegen der Arbeit. Allerdings ist mein Auto mit deutschem Kennzeichen unterwegs da es auf meinen Vater läuft. Er ist der Fahrzeughalter. Nicht ich. Wie läuft das denn in so einem Fall? Ich kann ja schlecht ein Auto ummelden was rechtlich gar nicht mir gehört.

    Grüße Frieda

  • AndyCore
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    • 3. Januar 2015 um 17:20
    • #13

    Ein frohes neues wünsche ich dir.

    Ich habe folgendes hierzu herausfinden können. Den Wahrheitsgehalt kann ich aber nicht präzise festlegen.

    Zollrechtlich ist das wohl problematisch. Sobald Du als in der Schweiz wohnhafte Person ein ausländisches Auto fährst, gilt dieses als importiert und muss verzollt und versteuert sein.

    Das Gesetz sieht allerdings zwei Ausnahmen vor:
    Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, dürfen 12 mal im Jahr ein ausländisches Fahrzeug ohne zu verzollen über die Grenze führen.
    Hierbei muss aber beachtet werden, dass das Fahrzeug innerhalb von 3 Tagen wieder zurück ins Ausland geführt werden muss. Beim ersten Grenzübertritt werden die Zoll­abgaben durch Bar Hinterlagen sichergestellt und ein Zolldokument ausgestellt.

    Zum anderen wird es Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz erlaubt, mit Ihrem KFZ in die Schweiz einzureisen, ohne diese verzollen zu müssen. Arbeitende Personen (z.B. Freiberufler) müssen nach 4 Tagen wieder das Land, mit samt Fahrzeug verlassen. Urlauber haben ein entsprechend längeres Recht, aber auch hier nur befristet.

    Korrigiert mich, falls ich falsch liegen sollte.


    LG
    Andy

  • Maik
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    • 4. Januar 2015 um 13:29
    • #14

    Hallo Frieda

    Andy hat soweit schon sehr gut erklärt wie die Gesetzeslage ist.

    • Entweder müsste das Auto auf dich zugelassen werden und du musst es noch verzollen und versteuern. Je nach Fahrzeugwert kann es recht teuer werden.
    • Wenn du es bereits 6 Monate vor dem Umzug hauptsächlich gefahren bist gibt es noch eine Chance. Wenn dein Vater schriftlich bestätigen kann, dass du seit mindestens 6 Monaten am besten der alleinige Nutzer bist, kannst du versuchte es noch nachträglich als Umzugsgut einzuführen.
    • Oder du musst dir in der Schweiz ein Auto kaufen und das bisherige Auto deinem Vater zurückbringen.

    Bei einer Kontrolle musst du im Moment mit einer empfindlichen Busse rechnen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Kelter222
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    • 5. Januar 2015 um 09:23
    • #15

    Das Auto kann ja auch geliehen sein....das können die Behörden doch gar nicht ermessen.

  • AndyCore
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    • 5. Januar 2015 um 12:43
    • #16
    Zitat von Kelter222

    Das Auto kann ja auch geliehen sein....das können die Behörden doch gar nicht ermessen.


    Na ja, prinzipiell machbar. Aber mit diesem (versuchten) Betrug kann man ganz schnell des Landes verwiesen werden.
    Ich weiß nicht, ob sich dieses Risiko tatsächlich lohnt und im Verhältnis zueinander steht.

  • Maik
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    • 6. Januar 2015 um 11:47
    • #17
    Zitat von Kelter222

    Das Auto kann ja auch geliehen sein....das können die Behörden doch gar nicht ermessen.

    Würde ich auch nicht riskieren. Die Behörden zu unterschätzen kann sehr gefährlich und teuer sein.

    Ehrlichkeit zahlt sich auf Dauer immer aus und wir wollen schliesslich auch einen guten Eindruck hinterlassen. :winking_face:

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    • 6. Januar 2015 um 12:44
    • #18
    Zitat von Maik

    und wir wollen schliesslich auch einen guten Eindruck hinterlassen. :winking_face:


    Glaubst du nicht auch, dass es dafür schon zu spät ist? :grinning_squinting_face:
    Das Gefühl habe ich in der Schweiz aber wirklich.

  • Maik
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    • 6. Januar 2015 um 18:44
    • #19

    Ich denk dafür ist es nie zu spät. :winking_face:

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  • Robertl
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    • 6. Januar 2015 um 21:18
    • #20
    Zitat von AndyCore

    Glaubst du nicht auch, dass es dafür schon zu spät ist? Das Gefühl habe ich in der Schweiz aber wirklich.

    Mhh, woher kommt denn dieses Gefühl? Am besten nicht ausschließlich an Einwanderungsinitiative und Ecopop festmachen. Lieber mal Erfahrungen machen im Alltag, im Umgang mit Schweizer Artgenossen, Kollegen, Bekannten. Ich hab die Erfahrung gemacht wir sind gar nicht so verschieden und aufgeschlossenen Menschen wird auch dementsprechend begegnet. In die Schweiz zu ziehen mit ner Demutshaltung oder im anderen Extrem mit überzogener Überheblichkeit (die ich hier keinem unterstelle) ist auf jeden der denkbar schlechteste Ansatz. Nicht entmutigen lassen durch Leute mit negativer Einstellung gegenüber deutschen Übersiedlern und offen sein für Begegnungen, respektieren der kulturellen Unterschiede und das Leben in der Schweiz wird leichter.

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