Frage zur Aufenthaltsbewilligung

  • Hallo Zusammen,


    folgender Sachverhalt:
    Ich werde ab 01.10 in Zürich arbeiten. Ursprünglich hatte ich den Plan zunächst Wochenaufenthalter zu
    werden. Dies habe ich aber mittlerweile wieder verworfen. Ich habe jetzt eine feste Wohnung gefunden, jedoch erst ab 01.11. Im Oktober werde ich während der
    Woche noch in einem Hotel wohnen. Nun würde ich gerne direkt eine Bewilligung B beantragen. Ich habe diesbezüglich auch schon bei der Einwohnerkontrolle meiner zukünftigen Wohngemeinde nachgefragt. Die Dame dort meinte, dass ich bei denen ab November (also ab Beginn meines Mietverhältnisses) eine Bewilligung
    beantragen kann.


    Nun meine Frage:
    Was mache ich denn jetzt im Oktober? Da brauche ich ja auch eine Aufenthaltsbewilligung. Soll ich da bei der zuständigen Einwohnerkontrolle des Standorts meines Hotels nachfragen oder muss ich für den Oktober noch einen Grenzgänger Ausweis beantragen?



    Ich würde mich sehr über Eure Hilfe freuen!



    Liebe Grüße

  • kleiner Nachtrag:


    Auf meine Frage an die zuständige Einwohnerkontrolle meiner zukünftigen Wohngemeinde "Haben Sie vielleicht noch einen Tipp für mich, was ich für den Oktober machen kann? Da arbeite ich ja schon in Zürich und brauche natürlich auch eine Aufenthaltsbewilligung. Soll ich mich dafür am besten bei der Einwohnerkontrolle vom Standort meines Hotels melden?"


    wurde mir folgendes geantwortet:
    "Es ist kein Problem, wenn Sie sich erst per 01.11.2015 anmelden. Für die Krankenversicherung haben Sie drei Monate Zeit. Wir haben immer wieder Personen, welche drei Monate im Meldeverfahren bleiben."


    Bedeutet dies, dass ich nicht zwingend für den Oktober eine Aufenthaltsbewilligung benötige?

  • Juhu, langsam löst sich das Rätsel...
    Eine Nachfrage beim Migrationsamt hat ergeben, dass ich mich in jedem Fall auch für den Übergang bei der zuständigen Einwohnerkontrolle vom Sitz des Hotels anmelden muss.


    Stell sich jetzt nur noch die Frage, ob eine einfache Anmeldung reicht oder ob ich dort dann für diesen einen Übergangsmonat auch eine Aufenthaltsbewilligung beantragen muss?


    Was meint ihr dazu?

  • Hallo Valentin


    Ja, dass ist richtig. Du meldest dich einfach bei der Gemeinde deines Hotels. Ob Mietwohnung, Hotel, bei Bekannten ist für die Aufenthaltsbewilligung nicht entscheiden. Wichtig ist, dass du angibst, wo du unterkommst. Eine Aufenthaltsbewilligung benötigst du für diesem Monat dennoch, schliesslich arbeitest du dann bereits.


    Nach dem Umzug meldest du dich dann bei deiner neuen Gemeinde an. Ob eine Abmeldung bei der vorherigen Gemeinde nötig ist, ist unterschiedlich. Am besten direkt bei der Anmeldung mit erfragen. Dem Amt für Migration meldest du dann eine Adressänderung und sie stellen dir einen neuen Ausländerausweis aus. Auch wenn es viel Rennerei ist, damit bist du auf der sicheren Seite.


    Einen guten Start in Zürich :thumbs_up:


    Schöne Grüsse
    Maik


    P.S. Danke, dass du uns auf dem laufenden hältst, immer gut zu sehen woher bestimmte Aussagen kommen.

  • Hi Maik,


    mal wieder vielen Dank für Deine schnelle Antwort und allgemein für dieses tolle Forum!


    Ich hatte auch nochmal beim Migrationsamt nachgefragt und die meinten auch ich solle mich in jedem Fall in der Gemeinde meines Hotels melden.
    Das habe ich heute auch schon mal getan. Die haben mir jetzt allerdings mitgeteilt, dass ich das mit der Bewilligung direkt bei meiner zukünftigen Wohngemeinde klären soll...Die dortige Einwohnerkontrolle wiederum hat mir jetzt tatsächlich angeboten, damit ich keinen Ärger bekomme, mich schon für den Oktober zu melden.
    Meinst Du das ist auch ok oder sollte ich bei der Gemeinde meines Hotels nochmals nachfragen?


    Viele Grüße

  • Sehr entgegenkommend von der Einwohnerkontrolle und vereinfacht das Ganze. Das nenne ich doch mal ein sehr nettes Amt. Ich würde das Angebot so annehmen, ich sehe darin kein Problem. :thumbs_up:

  • Hallo zusammen,


    hier eine Info aus dem Kanton Zug: Laut übereinstimmender Auskunft von Migrationsamt Zug und Einwohnerkontrolle, meldet man sich im Kanton Zug nur bei der Migrationsbehörde an und beantragt die Aufenthaltsbewilligung. Das Migrationsamt informiert dann die Einwohnerkontrolle automatisch.
    Sobald man Post von der Einwohnerkontrolle bekommen hat, ist man registriert und kann dann bspw. bei der Gemeinde eine sog. Wohnsitzbestätigung beantragen, die man z.B. braucht, um ein GA (Swiss Pass) zu lösen. :CH:


    Viele Grüße von Carina

  • Danke für diese Information @Carina :thumbs_up:


    Da zeigt sich mal wieder, dass der Kanton Zug recht International und modern ist. Schöne Erleichterung.

  • Also im Wallis macht man alles nur über die zuständige Gemeinde :-D, das erspart einem echt viel Zeit.
    Ich konnte mich damals bei meiner Zuständigen Gemeinde anmelden für die Wohnung die ich erst einen Monat später bezogen habe.
    Aber liegt wahrscheinlich daran das meine Berufsgruppe ein sehr hohes ansehen in der Gemeinde und in der Burgerschaft geniesst.
    Selbst die Kontoeröffnung hatte ich ohne die Aufenthaltsbewilligung erhalten, musste sie nur später nachreichen.


    Da ich jetzt auch gezügelt bin, habe ich meine Aufenthaltsbewilligung bei der Gemeinde abgebenen und die schicken das zur zuständigen Behörde und wenn er fertig ist bekomme ich ein Anruf von der Gemeinde, das ich den
    Ausweis abholen kann.

  • Hoi zämme...,


    hier im Kanton St. Gallen und vorher auch in Appenzell ging wie bei Meik alles über die Gemeinde, von Anmeldung bis Aufenthaltsbewilligung. Bank auch ohne Probleme. Krankenversicherung und Aufenthaltsbewilligung nachreichen und fertig. Arbeitsvertrag war wichtiger als alles andere.