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  4. Steuern

In der Schweiz wohnhaft - deutsche Erbschaftssteuern fällig?

  • Jodok
  • 12. September 2021 um 18:28
  • Jodok
    3
    Jodok
    Beiträge
    6
    • 12. September 2021 um 18:28
    • #1

    Hallo zusammen

    Meine Frau ist deutsche Staatsangehörige, ich bin Schweizer, wir leben seit 30 Jahren im Kanton Zürich. Die Mutter meiner Frau ist letztes Jahr in Deutschland verstorben. Meine Frau hat - zusammen mit ihren zwei in Deutschland wohnenden Schwestern - die Wohnung der Mutter in Deutschland geerbt. Meiner Frau wurden nun vom deutschen Staat die gleichen Erbschaftssteuern wie ihren zwei in Deutschland lebenden Schwestern belastet.

    Wir haben uns nun gefragt, ob dies wirklich korrekt ist (denn nach der Schweizer Regelung wäre diese Erbschaft für meine Frau ja steuerfrei...).

    Hat jemand Erfahrungen mit diesem Thema gemacht? Welcher Staat hat dann in einem Erbfall genau was besteuert?

    Hier konkret die zwei Punkte, die uns nun interessieren:

    - offenbar hat sich Deutschland wegen der in Deutschland gelegenen Liegenschaft zuständig gefühlt, meine in der Schweiz lebende Ehefrau mit ERBSCHAFTSSTEUERN zu belegen ==> ist das andern Forumsmitgliedern auch schon so passiert und somit "normal" (und hoffentlich nicht irrtümlich erfolgt)?

    - kann meine Frau diese deutschen Erbschaftssteuern in der Schweiz von der Einkommens-Steuer abziehen?

    - die Erbengemeinschaft in Deutschland (mit den 2 in Deutschland lebenden Schwestern) wird noch einige Jahre weiterbestehen ==> ist somit wegen des (vermieteten) Hauses in den nächsten Jahren für meine Frau nun quasi "analog" auch mit deutschen EINKOMMENS- und VERMÖGENSSTEUERN zu rechnen? Oder ist dafür dann plötzlich die Schweiz zuständig?

    Ich bin gespannt auf Eure Erfahrungen und Meinungen!

    Viele Grüsse

    Jodok

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
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    03.2019
    • 12. September 2021 um 21:23
    • #2

    Das ist so korrekt. Sogar aus doppelter Hinsicht:

    Deutschland veranlagt aufgrund ErbStG §2. Obendrein haben die Schweiz und Deutschland ein DBA im Bereich der Erbschaften geschlossen, E-DBA. Darin ist geregelt, dass das Besteuerungsrecht grundsätzlich dem Belegenheitsstaat zufällt. Bei Immobilien also immer dem Land in dem die Liegenschaft befindlich ist. (Ausnahme ist sogenanntes "Schweizer Heimatvermögen" für umgekehrte Fälle und ein paar Spezialitäten, aber das ist hier nicht der Fall.)

    Abzugsfähig dürfte die Steuer nicht sein, Deine Frau versteuert sicherlich ein Schweizer Einkommen. Hingegen ist der Wert der Erbschaft als "Vermögen" mindestens satzbestimmend bei der nächsten Erklärung zu berücksichtigen.

    Und ja, eine Erbengemeinschaft ist wie eine "GBR" die durch den Erbfall entstanden ist. Deine Frau ist damit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, nämlich genau für den Sachverhalt der vermieteten Wohnung. Bei beschränkter Steuerpflicht fallen viele Freibeträge weg, das wird also immer direkt eine ordentliche Summe, wenn denn Gewinn erzielt wird.

    Die Vermögenssteuer hingegen ist in Deutschland (noch) ausgesetzt. Nach dem zu befürchtenden RRG-Bündnis im September wird sie aber sehr flott in beachtlicher Höhe wieder hervorgezaubert werden. Und da wird es dann für Deine Frau wieder keine "Freibeträge" geben, da beschränkt steuerpflichtig im Ausland. 1% Substanzsteuer wird es sicher werden, was man mit Vermietung (und der damit einhergehenden Administration) in diesem speziellen Fall kaum erzielen wird.

    PS: Wir haben eine sehr gute Kanzlei in Köln/München für internationales Erbrecht mandatiert. Falls der Fall doch komplexer ist als hier dargestellt kann ich einen Kontakt vermitteln. Aber es liest sicher eher so als gäbe es da für Deine Frau kaum Hoffnung.

  • Jodok
    3
    Jodok
    Beiträge
    6
    • 12. September 2021 um 22:11
    • #3

    Hallo Markus

    Vielen Dank für die super Informationen!! Somit ist das mit der Erbschaftssteuer offensichtlich so in Ordnung gelaufen. Gut zu hören!

    Somit ist meine meine Frau in Deutschland nun neu einkommens- und vermögenssteuerpflichtig, und zwar für das Vermögen (1/3 des Liegenschaftswertes) und für 1/3 des Netto-Einkommens aus der Liegenschaft? Muss sie deswegen in Kontakt mit dem deutschen Staat treten (oder mit dem Land Bayern, wo die Liegenschaft sich befindet)? Oder wird der Deutsche Staat von sich aus mit ihr Kontakt aufnehmen, wegen der neuen Steuerpflicht?

    Und: Das sollte eigentlich dann folgerichtig bedeuten, dass sie in der Schweiz weder das geerbte Vermögen noch das daraus resultierende Einkommen versteuern muss, da ja offenbar Deutschland dies übernimmt?

    Viele Grüsse

    Jodok

  • Martin P.
    3
    Martin P.
    Beiträge
    7
    • 13. Januar 2022 um 10:06
    • #4

    Hallo Jodok, hast Du mittlerweile die Antwort auf Deine Frage gefunden? :smiling_face:

  • Jodok
    3
    Jodok
    Beiträge
    6
    • 14. Januar 2022 um 11:10
    • #5

    Vielen Dank, Martin! Wir haben unterdessen die Steuerklärung in der Schweiz eingereicht. Da mussten wir die Wohnung und das Bargeld (je einen Drittel) angeben. Für die Wohnung wird nun das Steueramt in der Schweiz eine "Steuerrausscheidung" vornehmen, da die Wohnung in der Schweiz nur satzbestimmend berücksichtigt wird. Da sind wir gespannt, was da herauskommt.

    Viele Grüsse, Jodok

  • Martin P.
    3
    Martin P.
    Beiträge
    7
    • 17. Januar 2022 um 10:47
    • #6

    Super, vielen Dank Jodok ! Wirkt sich dein CH einkommen auch satzbestimmend auf dein Deutschen Steuersatz aus?

  • Jodok
    3
    Jodok
    Beiträge
    6
    • 30. Januar 2022 um 18:33
    • #7

    Das weiss ich nicht. Es handelt sich um das Einkommen aus dem Erbe meiner Frau, das sich in D befindet. Ich vermute mal, dass das dann irgendwie "gesondert" und somit "alleine" besteuert wird. Habe aber keine Ahnung, wie das dann konkret vor sich gehen soll... Das Einkommen ist vorerst auch sowieso negativ, da die Wohnung leersteht und zunächst renoviert werden muss.

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