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erst Anmeldung in Gemeinde oder erst Krankenkasse

  • AlexSt
  • 16. Oktober 2021 um 14:10
  • AlexSt
    6
    AlexSt
    Beiträge
    24
    • 16. Oktober 2021 um 14:10
    • #1

    Hey,

    Ich bin gerade dabei nach Luzern zu ziehen und unterschreibe morgen meinen Mietvertrag. Jetzt frage ich mich, ob ich mich erst auf der Gemeinde anmelden muss oder erst eine Krankenversicherung brauche (für die AHV Nummer).

    Kennt sich damit jemand aus?

    Vielen Dank und ein schöne Wochenende,

    Alex

  • fillg1
    23
    fillg1
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    • 16. Oktober 2021 um 14:27
    • #2

    Es kann sein, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird, aber ich hatte beim Einzug bereits ein Schreiben von der Gemeinde im Briefkasten in dem ich um baldige Anmeldung gebeten wurde. Die AHV-Nummer bekommt man vom Arbeitgeber, das hat nichts mit der Krankenkasse zu tun. Mit der Krankenkasse muss man auch nicht überstürzen, wenn ich mich recht erinnere hat man da 3 Monate Zeit für die Anmeldung, man muss die Beiträge natürlich rückwirkend zum Arbeitsbeginn nachzahlen.

  • zwergnase
    1
    zwergnase
    Gast
    • 16. Oktober 2021 um 16:17
    • #3

    Ich bin zuerst auf die Gemeinde, die haben nicht mal nach einer KV gefragt.

    Dort wurde das Gesuch auf Bewilligung erstellt, alle nötigen Unterlagen eingescannt und

    an das Migrationsamt weiter geleitet. Nach einer undefinierten Zeit, bekommt man

    eine EInladung zur Erfassung der Biometriedaten (Foto und Unterschrift).

    Ein mitgebrachtes biometrisches Passbild hat hier nicht gereicht.
    Ca. 1-2 Wochen später liegt dann der Ausweis bei der Gemeinde zur Abholung bereit.

    KV kannst Du danach machen. So zumindest im Kanton Bern.

    Gruss

    Martin

  • Kerstin
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    • 16. Oktober 2021 um 20:25
    • #4

    Hallo Alex

    Erst auf die Gemeinde - für die Krankenversicherung benötigst du eine Wohnsitzbestätigung /Zuzugsbestätigung der Gemeinde.

    Dann ist der Ablauf einfacher.

    Gruss Kerstin

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 17. Oktober 2021 um 06:23
    • #5
    Zitat von fillg1

    Es kann sein, dass das von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt wird, aber ich hatte beim Einzug bereits ein Schreiben von der Gemeinde im Briefkasten in dem ich um baldige Anmeldung gebeten wurde. Die AHV-Nummer bekommt man vom Arbeitgeber, das hat nichts mit der Krankenkasse zu tun. Mit der Krankenkasse muss man auch nicht überstürzen, wenn ich mich recht erinnere hat man da 3 Monate Zeit für die Anmeldung, man muss die Beiträge natürlich rückwirkend zum Arbeitsbeginn nachzahlen.

    Das ist nicht ganz korrekt.

    Die AHV-Nummer steht auf der Versicherungskarte und wird auch an Personen vergeben, die keinen Arbeitgeber haben.

    Unsere 3 Nummern (Frau, Kind, ich) haben wir auch gehabt, bevor wir unsere AG gegründet hatten und ich erst in der Folge angestellt wurde.

  • heisseisen
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    heisseisen
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    170
    • 17. Oktober 2021 um 08:16
    • #6

    Ich habe meine AHV Nummer auch direkt nach der Anmeldung von der Gemeinde erfragen können (ist ja in der CH auch dir Tax ID), noch lange bevor ich einen Arbeitsvertrag hatte.

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