Krankenversicherng in der Schweiz

  • Hey hallo Ihr,
    Brauche nochmal eure Hilfe!
    Ich bin ja jetzt in den letzten Zügen denn ab 1.3. beginne ich mit meiner Arbeit im Kanton Zürich


    Mein Arbeitgeber in CH hat mir mitgeteilt, dass er mir eine Krankenversicherung erst ab Ende der Probezeit (ab 4. Monat) anbieten kann
    Ich werde bei einer KV arbeiten und brauche jetzt für den Übergang eine Krankenversicherung.
    Hat jemand Erfahrungen damit? Die gesetzliche KV in D kann mir nicht helfen da ich mich ja zum 29.2.16 in Deutschland abmelde.


    Ich danke euch schon jetzt wie verrückt ☺

  • Das ist sehr ungewöhnlich. Da du dich ja in der Schweiz krankenversichern musst, gerade weil dein Arbeitgeber eine KV ist. An deiner Stelle würde ich mich daher bei einer anderen Krankenversicherung versichern und zum Jahresende wechseln. Sonst sehe ich leider keine Möglichkeit.


    Ich hoffe es hilft dir weiter.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo Bergziege


    Kannst du nicht der Einfachheit halber bei deinem künftigen Arbeitgeber für 3 Monate eine KV abschliessen? Wenn der Arbeitgeber schon einen KV ist, hat er für dieses Problem ja vielleicht selbst eine Lösung. Du bist ja bestimmt auch nicht die erste der Angestellten, bei denen das mal ein Thema ist. Oder?


    LG
    Carina

  • Hallo Carina und Mike,
    Danke für eure Hilfe!!!
    Es hat sich geklärt. Da ich aus Deutschland einwandere müssen sie mich gleich nehmen.
    Die Sachbearbeiterin dachte ich würde innerhalb der Schweiz nur den Arbeitgeber wechseln.


    LG vom Zicklein

  • Hoi


    da dieses Thema schon vorhanden ist wollte ich kein neues Thread öffnen, hoffe dass es ok ist.
    Wie ist es eigentlich, wenn man noch in D angemeldet ist und die DKV gezahlt wird.
    Ist es Pflicht hier in der Schweiz nochmals eine KV abzuschließen?
    Wenn man eine KV abschließt wann tritt diese dann ein? Ab Einwanderungstag oder ab dem Zeitpunkt zur Abschließung des KV?
    Da ich momentan ein rießen Problem mit der KV in der Schweiz habe und diese behauptet, dass ich alle Beiträge ab dem Einreisetag zahlen muss. Obwohl ich noch von D aus KV bin.

  • hoi!
    ich ahne böses... ja es ist pflicht in der schweiz die obligatorische versicherung abzuschliessen, auch wenn du bei der dkv versichert bist. wenn du dich nicht selber um die schweizer krankenversicherung kümmerst, wirst du nach der ablauf der 3 monate "zwangsversichert".
    das ist meinem mann passiert, weil die gemeinde die versicherungsbestätigung nicht weitergeleitet hat, er war dann einige zeit doppelt versichert(in der schweiz) und somit flatterte eine ziemliche hohe forderung ins haus. wir konnten aber belegen, dass die versicherung die er selber abgeschlossen hatte, bereits schon vorher bestand und somit waren die forderungen hinfällig.
    ich befürchte, du musst die zeit ab einreise nachbezahlen müssen, sorry für die schlechte nachricht
    lg ulli

  • Sehe ich leider auch so, die Versicherungspflicht gilt vom ersten Tag an. Da hat die Schweizer KV leider Recht. :frowning_face:


    Ausgenommen sind Personen,

    • die ihre Rente aus einem EU/EFTA Staat beziehen und keine Rente aus der Schweiz erhalten
    • die ihrer Arbeit ausschliesslich in einem EU/EFTA Staat nachgehen
    • die aus einem EU/EFTA Staat Arbeitslosengeld beziehen

    Dann gibt es noch weitere Ausnahmen, die aber unbedingt vorher beantragt werden müssen.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Hallo Birte


    Das ist schwierig zu sagen. Mir persönlich reicht die Grundversorgung aus und bin selten beim Arzt. Daher habe ich bei der Grundversicherung mehr auf den Preis und eine schlanke Verwaltung geschaut.


    Von der Swica und Aquillana haben ich bisher immer viel Positives gehört.


    Schöne Grüsse
    Maik