Hallo zusammen,
ich habe jetzt schon so einige Forumsbeiträge durchforstet, aber konnte noch keine klare Antwort zu meinem Problem finden. Ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Ich wohne zur Zeit in Deutschland und werde am 01.03. eine neue Stelle in Basel antreten. Da ich die Zusage erst kurzfristig bekommen habe, kann ich auch nun erst meine Wohnung mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen. Auch werde ich zum 01.03. vermutlich keine permanente Wohnung in Basel finden. Mein Plan war es also meine Möbel, Hausrat etc. noch in meiner Wohnung in DE zu lassen und mir in Basel zunächst eine möblierte Unterkunft zu suchen. Dann würde ich von dort eine permanente Wohnung zum 01.04. / 01.05. / 01.06. suchen und dann meinen Umzug organisieren. Allerdings bedeutet dies wohl, dass ich mich in Deutschland erst bei meinem Auszug abmelden kann und dann erst bei meinem Einzug in die permanente Wohnung in der Schweiz dort anmelden kann.
- Kann ich mich erst 1-3 Monate nach meinem Arbeitsbeginn in der Schweiz anmelden?
- Kann ich auch dann erst die Aufenthaltserlaubnis beantragen oder muss ich das beides mit der temporären Unterkunft vor Arbeitsbeginn machen?
- Wenn ich mich in Deutschland noch nicht abgemeldet habe, muss ich dann für diese Monate Einkommenssteuer in Deutschland zahlen, auch wenn mein Lebensmittelpunkt schon in der Schweiz liegt?
- Muss ich mich dann auch erst bei meinem eigentlichen Umzug beim Zoll melden?
Vielen Dank im Voraus. Bitte sagt Bescheid, falls etwas unklar ist.
Viele Grüße,
GT