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DBA D - CH

  • kketter
  • 22. April 2024 um 11:09
  • kketter
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    kketter
    Beiträge
    5
    • 22. April 2024 um 11:09
    • #1

    Hat schon jemand mit folgendem Problem Erfahrung gemacht? Ich bin Rentner, beziehe nur Renten aus Deutschland. Wäre dankbar für jeden Tipp, auch Steueranwalt oder Steuerberater mit detaillierten Kenntnissen im DBA D - CH.

    Bin mit dem Deutschen Finanzamt im Klinsch bezüglich Anrechnung der Schweizer Steuer. Bin seit 2020 in der Schweiz. 2020 unbeschränkte unterjährige Veranlagung. FA-D hat mich ganzjährig veranlagt, Einspruch noch offen.

    Ab 2021 habe ich die Möglichkeit, lt. FA-D, der unbeschränkten oder beschränkten Veranlagung. Bei der unbeschränkten Veranlagung werden sämtliche Freibeträge(Grundfreibetrag, Rentenfreibeträge etc.) anerkannt aber die in der Schweiz gezahlte Steuer wird nicht angerechnet. Bei der beschränkten Veranlagung wird zwar die in der Schweiz gezahlte Steuer angerechnet aber die Freibeträge fallen weg. Im Ergebnis zahle ich dann fast die doppelte Steuer, D + CH.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 22. April 2024 um 14:13
    • #2

    Du lebst doch in der Schweiz,wieso verlangt Deutschland Steuern von dir?

    Hast du sonstige Einkommen ,Vermietung usw. noch n Deutschland?

    Einmal editiert, zuletzt von Kutscher (22. April 2024 um 14:46)

  • kketter
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    kketter
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    • 22. April 2024 um 17:13
    • #3

    Ich habe nur meine Renten aus Deutschland. Es gibt ein paar §§ im DBA D-CH die machen das möglich , für 5 Jahre) lt. FA. Ich habe mich zwar eingelesen aber blicke noch nicht so richtig durch. Es gibt da Verweise > Verweise und .......... Muss wohl doch einen Steuerberater zu Rate ziehen. Ist aber auch nicht so einfach einen wirklich fähigen Steuerberater zu finden.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    1959 - 2017
    • 22. April 2024 um 23:37
    • #4

    Hier die Kennen sich aus.

    Haben mir auch geholfen.

    Kontakt | Unkelbach Treuhand GmbH

  • kketter
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    kketter
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    • 23. April 2024 um 09:47
    • #5

    Vielen Dank für die Empfehlung.

  • kketter
    3
    kketter
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    5
    • 23. April 2024 um 12:53
    • #6

    Leider hat die Epfehlung Unkelbach Treuhand GmbH nicht geklappt.

    Ich habe folgende Antwort erhalten:

    "vielen Dank für Ihre freundliche Anfrage. "Wir sind derzeit leider voll belegt und nehmen keine weiteren Mandate mehr an."

    Diese Antwort habe ich schon ein paar mal, von "Grenznahen" Steuerberatern, erhalten. Muss ich wohl weiter suchen. Trotzdem nochmals vielen Dank für Ihre Empfehlung.

  • Markus Schulz
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    • 23. April 2024 um 17:30
    • #7
    Zitat von Kutscher

    Du lebst doch in der Schweiz,wieso verlangt Deutschland Steuern von dir?

    Hast du sonstige Einkommen ,Vermietung usw. noch n Deutschland?

    "Nachlaufende Besteuerung" :smiling_face_with_heart_eyes: :star_struck: :smiling_face_with_hearts:

    Zitat

    (4) Bei einer in der Schweiz ansässigen natürlichen Person, die nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt und die in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig war, kann die Bundesrepublik Deutschland in dem Jahr, in dem die unbeschränkte Steuerpflicht zuletzt geendet hat, und in den folgenden fünf Jahren die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Einkünfte und die in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Vermögenswerte, ungeachtet anderer Bestimmungen des Abkommens, besteuern.


    Aber: Hier handelt es sich um Renten und die dürften ohnehin nach dem Kassenstaatsprinzip versteuert werden - in diesem Fall also in D.

    Das ganze ist komplex und es muss geschaut werden, woher die Rente bezogen wird (Beamte, öffentlicher Dienst) und ob es Leistungen einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge gibt.

    Daher: Ja, unbedingt zum Steuerberater bevor (!) ein mögliches Wahlrecht beim deutschen FA in Anspruch genommen wird.

  • Kutscher
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    • 23. April 2024 um 18:51
    • #8

    Sorry war mir nicht klar mit der Nachlaufende Besteuerung .Bin Schweizer Bürger und hatte damals abgeklärt,falls ich wieder zurückgehen möchte ,das die Deutschen von mir keine Steuer verlangen können.

  • kketter
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    kketter
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    • 23. April 2024 um 18:52
    • #9

    Danke! Das Problem ist, einen kundigen seriösen Steuerberater zu finden. Ich denke, dass ich einen Steuerberater in Deutschland suchen muss. Die ersten Absagen habe ich schon erhalten, wie man aus meinen vorherigen Kommentaren ersehen kann. Die Gründe sind mir jedoch nicht bekannt. Die genannten Gründe sind vorgeschoben, wenn sie ehrlich wären müssten diese Steuerberater ihre Internetauftritte schließen.

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    • 8. Mai 2024 um 11:55
    • #10

    Also: Deine Einkommen (Renten) werden in Deutschland noch 5 Jahre nach dem Wegzug versteuert. Danach in der Schweiz.

    Im Gegenzug werden in der Schweiz auch nur die schweizer Einkommen versteuert und nicht die deutschen Renten

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