Hat schon jemand mit folgendem Problem Erfahrung gemacht? Ich bin Rentner, beziehe nur Renten aus Deutschland. Wäre dankbar für jeden Tipp, auch Steueranwalt oder Steuerberater mit detaillierten Kenntnissen im DBA D - CH.
Bin mit dem Deutschen Finanzamt im Klinsch bezüglich Anrechnung der Schweizer Steuer. Bin seit 2020 in der Schweiz. 2020 unbeschränkte unterjährige Veranlagung. FA-D hat mich ganzjährig veranlagt, Einspruch noch offen.
Ab 2021 habe ich die Möglichkeit, lt. FA-D, der unbeschränkten oder beschränkten Veranlagung. Bei der unbeschränkten Veranlagung werden sämtliche Freibeträge(Grundfreibetrag, Rentenfreibeträge etc.) anerkannt aber die in der Schweiz gezahlte Steuer wird nicht angerechnet. Bei der beschränkten Veranlagung wird zwar die in der Schweiz gezahlte Steuer angerechnet aber die Freibeträge fallen weg. Im Ergebnis zahle ich dann fast die doppelte Steuer, D + CH.