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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Erwerbstätigkeit in D und CH

  • Bekki444
  • 5. Oktober 2024 um 22:41
  • Bekki444
    2
    Bekki444
    Beiträge
    3
    • 5. Oktober 2024 um 22:41
    • #1

    Hallo liebes Forum

    Folgendes: ich werde ab nächsten Monat einen neue Stelle in Zürich antreten zu 60%. Habe dort auch schon ein WG-Zimmer angemietet. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber in D habe ich von 100 auf 40% reduziert, um noch wichtige Projekte abschließen zu können. Diese Regelung gilt für ein Jahr.

    Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich, um beiden Arbeitsverhältnissen weiter nachgehen zu können, besser Wochenaufenthalter mit der Grenzgängerbescheinigung G werde oder eine normale Aufenthaltsbescheinigung C beantrage. Ich werde mindestens 2 mal im Monat nach Deutschland müssen und wohne mehr als 200km entfernt der Grenze. Für eure Einschätzung wäre ixh sehr dankbar.

    Lge 🔖

  • lieberjott
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    lieberjott
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    In der Schweiz seit
    2011
    • 7. Oktober 2024 um 11:45
    • #2

    Das Thema Aufenthaltsbewilligung ist das Eine. Hast du das Thema Sozialversicherungen auch schon abgeklärt? Du kannst nur in einem Land gleichzeitig sozialversichert sein, d.h. ein Arbeitgeber muss dann die Beiträge nach den Standards des anderen Staates in den anderen Staat abführen.

  • Bekki444
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    Bekki444
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    • 7. Oktober 2024 um 13:12
    • #3

    Hi! Ja, bei dem Thema weiß ich wie vorzugehen ist. Durch die Zusendung meiner beiden Arbeitsverträge wird das festgestellt. Aber bei dem Thema Aufenthaltsbewilligung bin ich mir nicht sicher was der beste Weg wäre (Grenzgänger oder Aufenthalter). Lge

  • lieberjott
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    lieberjott
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    Südbaden (Grenzgänger)
    In der Schweiz seit
    2011
    • 7. Oktober 2024 um 13:48
    • #4

    Also wenn, dann wäre es eh erstmal die Bewilligung B (C bekommst du nicht sofort).

    Bei G wäre dein hauptsächlicher Wohnsitz dann immer noch in Deutschland und du müsstest einmal die Woche an diesen zurückkehren. Als Grenzgänger wäre eine Krankenversicherung in der Schweiz günstiger, ABER wenn du noch zu 40% in Deutschland arbeitest, dann wärst du vielleicht eh bei der Sozial- und Krankenversicherungspflicht in Deutschland.

    Vielleicht sollte man das also eher aus dieser Perspektive betrachten, sprich ob Bewilligung bzw. Wohnsitznahme eventuell vorteilhafte Effekte auf die Sozialversicherungsunterstellung hätte.

  • Bekki444
    2
    Bekki444
    Beiträge
    3
    • 7. Oktober 2024 um 15:47
    • #5

    Ja, genau diese Perspektive meinte ich… wenn ich eh regelmäßig nach D muss und dort auch einer Arbeit nachgehe, kann ich dann überhaupt eine Bewilligung B beantragen? Aber anmelden muss ich mich an meiner Adresse in jedem Fall oder? (Unabhängig vom Aufenthalt-Status)? Vielen Dank

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