Hallo liebes Forum
Folgendes: ich werde ab nächsten Monat einen neue Stelle in Zürich antreten zu 60%. Habe dort auch schon ein WG-Zimmer angemietet. Bei meinem bisherigen Arbeitgeber in D habe ich von 100 auf 40% reduziert, um noch wichtige Projekte abschließen zu können. Diese Regelung gilt für ein Jahr.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich, um beiden Arbeitsverhältnissen weiter nachgehen zu können, besser Wochenaufenthalter mit der Grenzgängerbescheinigung G werde oder eine normale Aufenthaltsbescheinigung C beantrage. Ich werde mindestens 2 mal im Monat nach Deutschland müssen und wohne mehr als 200km entfernt der Grenze. Für eure Einschätzung wäre ixh sehr dankbar.
Lge 🔖