Hallo liebe Leut!
Vielen vielen Dank für eure Antworten! Das hilft mir jetzt sehr! Bin unglaublich froh über die Tipps, jetzt habe ich schon mal einen klareren Blick auf die Sache 
Das bedeutet du hast ebenfalls die Bewilligung B und verzichtest auf den Steuernachlass, mit dem Gedanken im Hinterkopf, dass du irgendwann die Niederlassungsbewilligung bekommst und damit dann nicht mehr quellenbesteuert bist? Verstehe ich das richtig?
Gilt das auch für Vermögen in der Schweiz oder nur für das ausserhalb der Schweiz? Bzw. gibt es da unterschiedliche Steuersätze?
Alles anzeigen
Nach meinen Verständnis sollte es im Normalfall keinen wesentlichen Unterschied zwischen Einkommens- und Quellensteuer geben. Die Quellensteuer wird halt direkt vom Arbeitgeber jeden Monat abgeführt und an das Finanzamt weitergeleitet (so wie in D), während du später einmal im Jahr das selber tun musst (wie ein Selbstständiger/Freiberufler in D). Setzt voraus, dass man mit Geld umgehen kann und drauf achtet, dass man schon jeden Monat selbst die Steuer zurückbehält und nicht verjubelt, weil man ja noch soviel Geld am Monatsende übrig hat oder man Lebenskünstler ist, der lieber im Hier und Jetzt lebt
.
Eine Einkommensteuererklärung musst du übrigens ab einem bestimmten Einkommen bzw. Vermögen auch schon machen wenn du noch der Quellensteuer unterliegst, diese wird halt dann in der Steuererklärung mit aufgeführt. Ist eigentlich ganz einfach, man kann praktisch alles vom Lohnausweis übernehmen.
Bei der Steuererklärung musst du dein komplettes Vermögen angeben, egal ob es auf einem Schweizer Konto, einem Deutschen Konto oder unter dem Kopfkissen liegt
. Im Prinzip gehören da auch Wertgegenstände wie Bilder, Schmuck, Auto und Immobilien dazu. Dafür selbst du keine Steuern auf Zinsen und Dividenden ...