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PKV in Deutschland mit Kindern

  • ParkerLouis
  • 3. Januar 2018 um 22:24
  • ParkerLouis
    2
    ParkerLouis
    Beiträge
    1
    • 3. Januar 2018 um 22:24
    • #1

    Hallo zusammen,

    eventuell lande ich bald in Zürich und habe da noch mal (mindestens) eine Frage. :winking_face:

    Ich bin in der PKV und habe da auch meine drei Kinder mitversichert.

    Wenn ich gehe, dann erstmal alleine und bis Ende des Jahres. Ich werde in der Schweiz angestellt sein und dann dort ja auch in die obligatorische Versicherung müssen...

    Was mache ich denn dann in der Zeit mit meinem PKV Vertrag in D und was ist mit den Kindern? Können bzw. müssen die dann in die gesetzliche KV meiner Frau?

    Danke für Euren Input!

  • Maik
    43
    Maik
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    • 4. Januar 2018 um 11:46
    • #2

    Hallo ParkerLouis

    Richtig, wenn du nicht doppelt Prämien zahlen möchtest kündigst du deine Private Krankenversicherung in Deutschland. Da du zunächst allein (ohne Kinder) in die Schweiz gehst, müssten deine Kinder über deine Frau mitversichert werden. Erst wenn deine Kinder in der Schweiz leben, werden diese separat in der Schweiz versichert. Wie es bei einer Rückkehr mit deinem PKV-Vertrag aussieht, würde ich unbedingt vorweg mit der PKV anschauen, diesen Weg sollte man auch nicht ausser Acht lassen.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Kelter222
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    Kelter222
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    • 13. Januar 2018 um 06:28
    • #3

    An dieser Stelle ein großes Lob an Maik, für seinen Einsatz. Schön wie aktiv der Admin hier mitmacht und alle Fragen rund ums Auswanders beantwortet. Doch ich dacht immer, dass eine Kündigung der PKV in Deutschland nicht ohne Weiteres möglich ist. Grund ist die Versicherungspflicht. Erst wenn ein andere Versicherer diese übernimmt, kann und darf der Versicherer gekündigt werden.

  • Lilith
    2
    Lilith
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    • 4. Februar 2018 um 14:38
    • #4

    Hi,
    das Problem kann je nachdem auch sein das die PKV wenn man erstmal ausgetreten ist einen nicht wieder aufnimmt oder, wenn es sich um einen Vertrag handelt der schon viele Jahre besteht in den Beiträgen steigt. Gegebenenfalls kann man sich mit einer Anwartschaft bei der deutschen PKV belassen. Soweit mir bekannt betragen die Kosten für die Anwartschaft um die 6% des Beitrages, kann natürlich auch von Versicherung zu Versicherung variieren.

    Eine Kündigung der Deutschen Krankenversicherung ist auch zum einen natürlich möglich wenn man generell eine Krankenversicherung (zB Schweiz) vorlegen kann. Ebenfalls bei längeren Auslandsaufenthalten (soweit ich weiss mehr als 6 Monate). Bei kürzeren Auslandsaufenthalten besteht leider immer die Versicherungspflicht bei einer deutschen KV.


    liebe Grüße
    Lilith

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