Beziehung Deutschland/Schweiz

  • Hallo, ich bin neu hier im Forum, und erhoffe mir ein paar Antworten auf all meine Fragen zu finden. Keine Angst ich stelle sie nicht Auf einmal :grinning_squinting_face:


    Also Freund ist Deutscher und ist vor 15 Jahren mit Frau und Kindern in die Schweiz gezogen, wegen Job. Er lebt seit Okt 2019 in Scheidung. Bisher ist es so dass er immer zu mir nach Deutschland kommt, uns trennen ca 650 km. Da ich zur Zeit nicht bereit bin, in die Schweiz zu gehen, da ich sehr an meiner Heimat hänge, man sich leider aber auch nicht aussuchen kann in wen man sich verknallt Hals über Kopf :smiling_face_with_sunglasses: versuchen wir "die Liebe auf Distanz". Ich möchte ihn nun auch gern in der Schweiz besuchen, da mir einmal im Monat sehen zu wenig ist. Ich würde gern wissen, ob dies uneingeschränkt (Corona mal aussen vor gelassen) möglich ist oder ob ich mich irgendwo melden muss in der Schweiz wenn ich da monatlich über ein verlängertes WE bin?
    Zweite Frage, sollte es sich ergeben, dass ich doch ein Wahnsinns Job Angebot erhalte :winking_face_with_tongue: was es mir ermöglicht z.b für ein Schweizer Unternehmen zu arbeiten, gelte ich dann als Grenzgänger wenn ich nach wie vor in Deutschland gemeldet bleiben möchte und auch hier meine Wochenenden verbringe? Sollte ich mich doch entschließen meinen Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen, aus welchen Gründen auch immer, nur mal hypothetisch, was passiert mit meiner deutschen Staatsbürgerschaft? Ich muss mich ja dann hier abmelden und nachweisen das ich keinen Wohnsitz mehr in der BRD habe um in der Schweiz mich melden zu können. Richtig? Was passiert mit meinem Personalausweis? Wie wird dieser denn verlängert, denn meine deutsche Staatsbürgerschaft möchte ich auf jeden Fall behalten.


    Danke schon mal im voraus :thumbs_up:


    Viele Grüße
    Katja

  • Hallo Katja, herzlich Willkommen hier :CH:
    Zu deiner ersten Frage, solange du hier nicht arbeitest, kannst du dich meines Wissens nach beliebig lang und oft in der Schweiz aufhalten, es gibt keine Stelle, die registriert wie oft du in die Schweiz einreist. Anders sieht es aus wenn du z.B. für deinen deutschen Arbeitgeber eine Tätigkeit z.b. in einer Schweizer Filiale aufnimmst, da gibt es Regelungen und Obergrenzen , aber die sollte dann der Arbeitgeber kennen.


    Die deutsche Staatsbürgerschaft kann dir eigentlich nicht aberkannt werden, Ausnahmen sind so etwas wie Landesverrat oder Eintritt in eine feindliche Armee :kissing_face: . Ausweise und Pässe behält man, diese kann man dann auf den Konsulaten oder in der deutsche Botschaft verlängern usw. Von den Schweizern Behörden bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis für gewöhnlich "B", im Volksmund auch Ausländerausweis genannt. Das ist aber noch nicht die Schweizer Staatsbürgerschaft, dass ist ein langwieriger Prozess, der auch wohl nicht immer erfolgreich ist.
    "
    Besser erklärt und mit mehr Einzelheiten findest du das bestimmt hier im Schweiz Handbuch

  • Noch als Ergänzung zu dem von @fillg1 schon soweit richtig Gesagten: bitte dran denken, dass du bei einer Rückreise aus der Schweiz nach Deutschland in Quarantäne musst.
    Die Schweiz ist seit dem 24.10.2020 auf der deutschen Liste. Das Gleiche gilt übrigens auch für deinen Freund, wenn er dich besucht in Berlin (zumindest wenn er länger bleibt als 24h, wovon ich ausgehe).



    Da ich zur Zeit nicht bereit bin, in die Schweiz zu gehen, da ich sehr an meiner Heimat hänge, man sich leider aber auch nicht aussuchen kann in wen man sich verknallt Hals über Kopf versuchen wir "die Liebe auf Distanz".

    Früher oder später wirst du / werdet ihr euch entscheiden müssen: Liebe oder Heimat. Fernbeziehungen haben meist ein Ablaufdatum.



    Was passiert mit meinem Personalausweis? Wie wird dieser denn verlängert, denn meine deutsche Staatsbürgerschaft möchte ich auf jeden Fall behalten.

    Der Personalausweis ist länderübergreifend nicht so entscheidend. Ja, in der EU kannst du ihn benutzen. Falls du aber ins nicht-europäische Ausland möchtest, benötigst du so oder so einen Reisepass (abgesehen von ein paar wenigen Ausnahmen). Diesen bekommst du als Aufenthalter dann über die deutsche Botschaft in Bern.


    Die Staatsbürgerschaft hängt weder am Personalausweis noch am Reisepass. Letzeren sollte man aber trotzdem haben und vor Ablauf erneuern lassen.

  • Und noch eine Ergänzung von mir: In der Schweiz gibt es keine Ausweispflicht. Auch nicht für Ausländer.


    Du bist also nicht prinzipiell nicht verpflichtet ständig einen Ausweis bei Dir zu haben (CH: auf dir zu führen). Bei der Einreise in die Schweiz benötigst du aber einen Personalausweis oder einen Reisepass. Auch ein vorläufiger Personalausweis/Reisepass ist möglich. Sowohl der Personalausweis, der Reisepass als auch der vorläufige Reisepass dürfen dabei sogar bis zu einem Jahr abgelaufen sein. Ein vorläufiger Personalausweis muss hingegen noch gültig sein. Das Mitführen eines Ausländerausweises ist bei der Einreise übrigens ebenfalls theoretisch nicht notwendig. Aber klar ist: Im Zweifelsfall wird das mit Sicherheit nicht schaden - das gilt auch für das mitführen eines gültigen deutschen Ausweises. Früher dauerte das bestellen eines Reisepasses (Personalausweis ging damals nicht über die Botschaft, sondern nur über die Deutsche Gemeinde des letzten Wohnsitzes) mit etwa 3 Monaten sehr lange. Da musste man gut planen. Heute ist das alles sehr sehr problemlos. Da hat sich viel geändert. Wichtig ist, dass Du nur dann die Botschaftsdienste in Anspruch nehmen kannst, wenn du nachweisen kannst, dass du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast (also: Abmeldebestätigung unbedingt aufbewahren!) oder aber deine Dokumente auf der Reise abhanden gekommen sind (wieso auch immer). Das gilt natürlich auch für Beschädigungen des Chips - das hatte ich leider selber zweimal.


    Als Ausländerin mit Reisepass bist du übrigens verpflichtet deinen Reisepass entsprechend zu aktualisieren, damit dein Hauptwohnsitz korrekt eingetragen wurde - auch beim Wohnsitz im Ausland. Beim Personalausweis hast du (seit ein paar Jahren) die Möglichkeit, ob Du den Eintrag "kein Wohnsitz im Inland" oder eben die ausländische Meldeadresse führen möchtest. Das Aktualisieren des Reisepasses geht unterdessen auch problemlos per Post. Dauert etwa eine Woche. Wenn Du dann irgendwann einmal Schweizerin werden solltest (das passiert wie oben beschrieben nicht automatisch), wirst du bei der nächsten ordentlichen Verlängerung der Deutschen Dokumente auf der Botschaft gebeten, dass Du Deine Schweizerische ID (Personalausweis) und Deinen Schweizerischen Pass vorzeigst. Hiervon fertigt die Botschaft dann Kopien an und du bekommst ein Schreiben, dass die Deutschen Behörden hiermit die weitere Staatsbürgerschaft "zur Kenntnis nehmen". Sie wussten es bei mir offenbar schon, aber zur Kenntnis genommen wurde es erst nach der Kopie (wieso auch immer).


    OT:
    Sobald Du keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, aber bspw. Deinen Lebenspartner heiraten möchtest, stehst du übrigens vor einem interessanten Problem: Die BRD führt in diesem Fall nämlich nicht mehr Deinen Zivilstand und solange Du keine Kinder hast, hast Du auch keine Schweizerischen Zivilstandsdokumente. Ich durfte dann damals vor Gericht schwören, dass ich nicht verheiratet bin :grinning_squinting_face:


    Ich empfehle daher allen, in allen Ländern in denen man sich so aufhält alle Dokumente zu beurkunden. Das ist nicht wirklich teuer und braucht auch nicht viel Einsatz, aber es dauert (ohne Wohnsitz in Deutschland lief das bei m ir noch über Berlin und hätte 2.5 Jahre gedauert => Deshalb machen, wenn man es noch nicht braucht). Mein Sohn, meine Frau und ich haben aus diesem Grund in Deutschland, Polen und in der Schweiz jeweils eine Geburtsurkunde. Meine Frau und ich zusätzlich noch eine Heiratsurkunde pro Land. Wenn man dann mal was in einem anderen Land braucht, erleichtert es die Situation enorm.

  • Zu deiner ersten Frage, solange du hier nicht arbeitest, kannst du dich meines Wissens nach beliebig lang und oft in der Schweiz aufhalten, es gibt keine Stelle, die registriert wie oft du in die Schweiz einreist.

    HALT! STOPP! :winking_face:


    Das stimmt so nicht ganz. Auch für EU-/EFTA-Angehörige gibt es regeln: Man darf nur maximal 90 Tage innerhalb von 180 (?, bin mir da nicht ganz sicher) Tagen in der Schweiz bleiben. Aber i.A. wird das nicht kontrolliert/ dokumnetiert, da Du Dich nicht registrieren musst oder einen Stempel im Pass kriegst.

  • Hey, vielen lieben Dank für die Infos. Also mein Freund erscheint alle 3-4 Wochen für ein verlängertes Wochenende. Als unverheiratetes Paar muss er sich nicht in Quarantäne begeben wenn er zu mir kommt, dank dieser Beziehungserklärung. Ich wohne in Thüringen auf einem Dorf mit 200 Leuten (neue Wahlheimat seit einem Jahr zwecks Entschleunigung). Somit muss er nicht in Quarantäne wenn er zurück in die Schweiz fährt, da Deutschland in der Schweiz noch nicht auf der Liste der Risikoländer steht, und ich hoffe das bleibt sol. Und wenn ich über die Feiertage zurück kehre, falls ich überhaupt hin darf, mal gucken wie es sich entwickelt bis dahin, dann bin ich so oder so in Quarantäne, da ich seit Wochen Homeoffice mache.


    Deswegen ist Corona was das angeht mein kleinstes Problem, ich hoffe nur das am 14.12 nicht auch Deutschland auf der Seite vom Auswärtigen Amt steht, als Risikogebiet und ich dann in der Schweiz in Quarantäne müsste.


    Da mein Freund bei Eintritt in das Rentenalter eh die Schweiz wieder verlässt, steht das Auswandern in die Schweiz eigentlich nicht auf der Agenda, eher umgekehrt. Was ich persönlich auch sehr begrüßen würde, da das Leben hier einfach einfacher ist für mich, aufgrund von Selbstversorger durch elterlichen Bauernhof etc.


    Ich danke Euch herzlich für die vielen und ausführlichen Antworten, aber man weiss nie wie es kommt, und man soll nie nie sagen :smiling_face: