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  4. Auswanderung Allgemein

Auswanderung sehr knapp vor Arbeitsbeginn

  • Av8
  • 5. Dezember 2023 um 21:46
  • Av8
    2
    Av8
    Beiträge
    1
    • 5. Dezember 2023 um 21:46
    • #1

    Hallo zusammen,

    nettes Forum und viele gute Infos hier. Ich möchte aus Deutschland in Richtung Schweiz auswander und hätte kurz ein paar Fragen zu meiner etwas spezielleren Situation nur um sicher zu gehen, dass ich nichts falsch mache :smiling_face:


    Folgender Fall:

    -Ich werde ein unbefristetes Job-Angebot erhalten mit Arbeitsbeginn am 01.02.2024

    -Ich werde vermutlich zu diesem Zeitpunkt noch keine Wohnung gefunden haben und hatte vor, mich mit einem AirBnb-Vermieter abzustimmen zwecks Verwendung der Adresse für die Anmeldung

    -Ich kann leider frühestens am 29.01.2024 in die Schweiz kommen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, müsste ich mich dann vor Ort mit Arbeitsvertrag bei der Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen


    Zum letzten Punkt auch meine Fragen:

    1. Sind Anmeldung und Aufenthaltsbewilligung B Beantragung zwei voneinander getrennte Prozesse oder kann ich beides bei der Gemeinde mit einem Termin abhandeln?

    2. Wie lange dauert generell die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung B? Außerdem habe ich irgendwo auch gehört, dass das Kontingent dafür begrenzt sein soll? Wie passt das mit dem Freizügigkeitsgesetz zusammen?

    3. Was genau braucht der Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag? Reicht normalerweise die Anmeldung bei der Gemeinde oder gibt es Arbeitgeber die auch die Aufenthaltsgenehmigung vor dem ersten Arbeitstag benötigen?

    4. Hier und da habe ich auch mal was von einer Arbeitsbewilligung gelesen. Wäre das nur etwas für nicht EU-Ausländer?


    Wäre sehr froh wenn ihr helfen könntet, mir hier etwas Licht ins Dunkle zu bringen :smiling_face:

    2 Mal editiert, zuletzt von Av8 (5. Dezember 2023 um 22:28)

  • Heinz
    14
    Heinz
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    Beiträge
    210
    • 6. Dezember 2023 um 03:06
    • #2
    Zitat von Av8

    1. Sind Anmeldung und Aufenthaltsbewilligung B Beantragung zwei voneinander getrennte Prozesse oder kann ich beides bei der Gemeinde mit einem Termin abhandeln?

    Es könnte hilfreich sein, die Gemeinde zu nennen. Ich weiß nicht, ob es überall gleich ist, aber in Zürich geht beides in einem Termin. Wichtig ist, zu dem Termin den unterschriebenen Arbeitsvertrag mitzubringen.

    Zitat von Av8

    2. Wie lange dauert generell die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung B?

    Das kann mehrere Wochen dauern, man kann aber schon davor zu arbeiten anfangen.

    Zitat

    Außerdem habe ich irgendwo auch gehört, dass das Kontingent dafür begrenzt sein soll? Wie passt das mit dem Freizügigkeitsgesetz zusammen?

    Für EU-Bürger ist das Kontingent in der Regel nicht begrenzt. Ausnahmen gibt es z.B. für Kroatien; ermöglicht wird das durch die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Ventilklausel (https://de.wikipedia.org/wiki/Ventilklausel).

    Zitat

    Reicht normalerweise die Anmeldung bei der Gemeinde oder gibt es Arbeitgeber die auch die Aufenthaltsgenehmigung vor dem ersten Arbeitstag benötigen?

    Eine Frage mit "gibt es Arbeitgeber" lässt sich natürlich schwer mit nein beantworten, aber normalerweise benötigt man als EU-Bürger die Aufenthaltsgenehmigung nicht vor dem ersten Arbeitstag.

    Zitat

    4. Hier und da habe ich auch mal was von einer Arbeitsbewilligung gelesen. Wäre das nur etwas für nicht EU-Ausländer?

    Die Aufenthaltsbewilligung B gilt für EU-Bürger auch als Arbeitsbewilligung.

  • MotU
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    MotU
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    Zürich
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    • 6. Dezember 2023 um 10:07
    • #3

    Als kurze Zusammenfassung:

    Als Deutscher/ EU-Bürger:

    Du ziehst um, gehst mit dem Miet- und Arbeitsvertrag zum Gemeindehaus und meldest Dich an. Mit der Anmeldung wird direkt der B-Ausweis beantragt. Da dieser in Form der Plastikkarte kommt, wirst Du wahrscheinlich noch einen Termin direkt vor Ort ausmachen müssen, um Dein biom. Foto und Finger-Abdrücke beim SEM aufnehmen zu lassen (So läuft es zumindest in Zürich ab). Die Anmeldung geht fix, der Termin am SEM dauert jedoch 4-6Wochen und dann noch einmal 1-2Wochen bis das Kärtchen im Briefkasten liegt.

    Sobald das der Fall ist musst Du Deinem Arbeitgeber eine Kopie der Vorder-und Rückseite einreichen.

    Alles andere (Kontigente, Arbeitsbewilligng etc. gilt in der Regel für drittstaatler, die nicht mit EU-Bürgern verheiratet sind)

  • Freedom2022
    1
    Freedom2022
    Gast
    • 6. Dezember 2023 um 14:29
    • #4

    Hallo AV8,

    bezüglich des Ausweis B die Info, dass es nach der Beantragung bei uns (Kanton Aargau) 3 Monate bis zur Ausstellung gedauert hat.

    Was der Arbeitgeber benötigt, würde ich dort erfragen, da dies unterschiedlich gehandhabt wird. Das kann natürlich auch von der Art der Tätigkeit abhängen. Mein AG benötigte z.B. nur die Schufa (vorher), die Anmeldebescheinigung bei der Gemeinde konnte ich später nachreichen, wie auch den Ausweis B.

  • Amadeus
    28
    Amadeus
    Gute Seele des Forums
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    • 6. Dezember 2023 um 20:05
    • #5
    Zitat von Av8

    nettes Forum

    Vielen Dank. Willkommen im Schweiz Forum :slightly_smiling_face: Fühl Dich wohl bei uns :slightly_smiling_face:

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • fillg1
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    fillg1
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    • 6. Dezember 2023 um 20:37
    • #6

    Also bei mir das das mit dem B-Ausweis keine 3 Wochen gedauert (ZH, April 2020, Lockdown zum Beginn der Pandemie).

    Als ich einzog war ein Brief der Gemeinde im Briefkasten, dass ich mich umgehend dort (an)melden soll, das ging damals per eMail, die Gemeinde hat dann alles mit dem SEM verhandelt, so dass ich nur zum Phototermin dahin musste und dann hatte ich eine Woche später schon den B-Ausweis im Briefkasten.

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