Hallo zusammen,
nettes Forum und viele gute Infos hier. Ich möchte aus Deutschland in Richtung Schweiz auswander und hätte kurz ein paar Fragen zu meiner etwas spezielleren Situation nur um sicher zu gehen, dass ich nichts falsch mache
Folgender Fall:
-Ich werde ein unbefristetes Job-Angebot erhalten mit Arbeitsbeginn am 01.02.2024
-Ich werde vermutlich zu diesem Zeitpunkt noch keine Wohnung gefunden haben und hatte vor, mich mit einem AirBnb-Vermieter abzustimmen zwecks Verwendung der Adresse für die Anmeldung
-Ich kann leider frühestens am 29.01.2024 in die Schweiz kommen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, müsste ich mich dann vor Ort mit Arbeitsvertrag bei der Gemeinde anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung B beantragen
Zum letzten Punkt auch meine Fragen:
1. Sind Anmeldung und Aufenthaltsbewilligung B Beantragung zwei voneinander getrennte Prozesse oder kann ich beides bei der Gemeinde mit einem Termin abhandeln?
2. Wie lange dauert generell die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung B? Außerdem habe ich irgendwo auch gehört, dass das Kontingent dafür begrenzt sein soll? Wie passt das mit dem Freizügigkeitsgesetz zusammen?
3. Was genau braucht der Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag? Reicht normalerweise die Anmeldung bei der Gemeinde oder gibt es Arbeitgeber die auch die Aufenthaltsgenehmigung vor dem ersten Arbeitstag benötigen?
4. Hier und da habe ich auch mal was von einer Arbeitsbewilligung gelesen. Wäre das nur etwas für nicht EU-Ausländer?
Wäre sehr froh wenn ihr helfen könntet, mir hier etwas Licht ins Dunkle zu bringen