Hallo zusammen,
nächste Woche steht die Übersiedlung in meine Mietwohnung in Zürich bevor. Ich stelle mir aber gerade die Frage, ob ich mein Auto überhaupt als Übersiedlungsgut anmelden soll.
Normalerweise muss der deutsche Führerschein innerhalb eines Jahres nach Einreise gegen einen schweizer Führerausweis eingetauscht werden. Mit diesem darf ich dann auch nur in der Schweiz angemeldete Fahrzeuge fahren.
Soweit so gut. Laut Tabelle: https://www.auswandern-schweiz…eiz-handbuch/auto-einfuhr, darf ich aber mit einem deutschen Wohnsitz, deutschem Führerschein und in Deutschland angemeldetem Auto in der Schweiz unterwegs sein.
Ich bin bereits seit Anfang Januar in Zürich gemeldet. Den deutschen Wohnsitz habe ich allerdings nicht aufgegeben.
Wäre es legal wenn ich meinen deutschen Führerschein nicht gegen den schweizer Führerausweis austausche und auch das Auto in Deutschland angemeldet lasse, da ich ja auch meinen deutschen Wohnsitz behalte?
Viele Grüsse,
Matthias