Quellensteuer/ Einkommensteuer

  • Hallo in die Runde! :CH:


    da dieses Forum sehr lebhaft und nützlich zu sein scheint wage ich mich mit einer Frage vor, die ich mir bisher nicht beantworten konnte: Weiß jemand, wo ich erfahren kann, welche Einkommensteuer man zahlen muss, wenn man mehr als CHF 120,000 im Jahr verdient?


    Hintergrund ist der, dass mir von einem schweizer Makler für Krankenversicherungen erzählt wurde, dass man ab einem Einkommen über der genannten Grenze wie ein Schweizer eine Steuererklärung erstellen muss und der anwendbare Steuersatz in diesem Fall nicht nur von dem Kanton/ der Gemeinde abhängig ist, sondern auch davon, wo man in Zürich selbst wohnt (angeblich ist rechts und links des Sees günstiger als andernorts...). Dazu finde ich aber nichts im Netz... (nur dies hier: https://www.steueramt.zh.ch/da…2037.pdf/tarif_2014_A.pdf). Hat hier jemand Erfahrung oder einen Tip?


    Nebenbei: Diese Brutto-Netto-Rechner, die man im Netz findet, spucken bei gleichem Bruttogehalt mitunter sehr unterschiedliche Zahlen aus.. Kenn jemand einen verlässlichen? Ich würde gern mal eine Budgetplanung machen, scheitere aber bereits bei der Bestimmung der Einnahmenseite...


    Besten Dank im Voraus
    Tim

  • Hallo Tim


    Ja, die Aussage von deinem Makler ist richtig. Sobald du nicht mehr Quellensteuerpflichtig bist, hängt der Steuerfuss nicht nur vom Kanton sondern vielmehr von der Gemeinde ab.


    Versuch mal den Steuerrechner bei Comparis, finde ich recht zuverlässig.


    Der Budgetplaner von Forum bzw. About Swiss ist recht umfangreich, vielleicht hilft der dir bei den Ausgaben noch weiter.


    Schöne Grüsse
    Maik

  • Die Quellsteuersätze für die unterschiedlichen Tarife findest du z.B. für das Kanton Zürich hier


    Hier steht

    Ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit steuerrechtlichem Wohnsitz im Kanton Zürich, welche einen Bruttolohn von mehr als CHF 120'000 im Jahr beziehen, werden im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert.

  • Hallo Frank,
    ich verstehe nur eines nicht: diese Tabellen laufen weit über 10.000 CHF/Mon., wieso das, wenn man über 120.000 im Jahr "normal" besteuert wird? Oder sehe ich da etwas falsch? :smiling_face:
    Gruss: Attila

  • Hallo Attila,
    Das verstehe ich auch nicht. :grinning_squinting_face:
    Hab mir nur gedacht, dass es hier einige gibt, die sich über die Tabelle und Infos freuen :smiling_face:

    Soweit super, vielen Dank auch. :thumbs_up:
    Ich find's eh witzig, dass man im IT-Zeitalter noch solche Tabellen bastelt, die dazu auch noch weit in Bereiche hineinragen, die mit dem Quellensteuer nichts mehr zu tun haben. Aber das wird sicherlich nicht das einzige Geheimnis des schweizer Steuersystems bleiben....
    Ich dachte nur, dass du evtl. etwas mehr Ahnung hast wie ich... :smiling_face_with_sunglasses:

  • Ich vermute, dass Quellensteuer und Einkommenssteuer prinzipiell gleich hoch sind und daher eine Tabelle reicht. Der Unterschied für den Schweizer bzw. den, der über CHF 120.000 verdient, ist dass die Bemessungsgrundlage eine andere ist: Die Quellensteuer wird direkt vom Gehalt abgezogen wohingegen bei der "normalen Veranlagung" das zu versteuernde Einkommen (= Gehalt abzüglich/ zuzüglich Korrekturposten) maßgeblich ist.. Weiß aber nicht, ob das stimmt..

  • Nein, das stimmt nicht. Der Quellensteuer ist im Kanton immer gleich gross (innerhalb des Kantons kein Unterschied ob du in der Gemeinde X oder Y wohnst) und der Prozentsatz ist generell meistens günstiger als bei der normalen Besteuerung. Dafür wird er immer auf den Bruttolohn bezogen.
    Bei der normalen Besteuerung hast Du viel mehr Variationen. Da hängt der Steuerfuss innerhalb vom Kantom auch von der Gemeinde ab. Es kann dann durchaus vorkommen, dass du in der einen Gemeinde sogar (prozentuell) günstiger, in der Nachbargemeinde denn wiederum schlechter besteuert wirst, als beim Quellensteuer. Dazu kommt dann auch noch, dass die Grundlage für den Steuer beim glechen Lohn viel niedriger ausfällt, weil für das "steuerbare Einkommen" vom Bruttolohn viel mehr abgezogen wird, bzw. abgezogen werden kann. Man kann (individuell) viele Ausgaben als steurmindernd geltend machen. Diese Möglichkeit besteht beim Quellensteuer nur begrenzt, weil letztere eben ein Pauschalsteuer ist, mit den ganzen Vor- und Nachteilen einer Pauschale. Es ist ja deswegen durchaus nicht selten, dass bei einem Jahresverdienst im Bereich von 90-120.000 € eine normale Besteuerung günstiger wäre, selbst dann, wenn der normale Steuerfuss eigentlich mathematisch viel höher ist.


    Aber ich muss hierzu auch bemerken, dass die obigen Thesen nur das Ergebniss MEINER Überlegungen darstellen, als Techniker bin ich nur Laie auf dem Gebiet des Steuerrechts. :smiling_face:

  • Weil ich die Tage eh mit dem Steueramt Zürich bezüglich meines Tarifes telefoniert habe, habe ich einfach mal nachgefragt.


    Egal, wie hoch das Salär, man zahlt mit Aufenthaltsbewilligung B nach der Tabelle monatlich seine Quellensteuer.
    Die, die mehr als 120.000CHF verdienen MÜSSEN am Jahresende eine Steuererklärung (wie ein Schweizer / jemand mit Bewilligung C) machen.


    Weil, wie bereits oben erwähnt, der Quellsteuersatz ein gemittelter Steuersatz für ein ganzes Kanton ist, ergibt sich aus dem gemittelten Quellsteuersatz und der nach Steuererklärung eine Differenz.
    Im Fall von Zürich wohl immer der Art, dass die Leute nachzahlen müssen, weil der Steuersatz von Zürich höher als der Quellsteuersatz ist.


    Bei anderen Gemeinden, kann das anders aussehen.


    Vielleicht hilft es euch ja. Mich hat es jetzt einfach nur mal interessiert :smiling_face_with_sunglasses::CH:

  • Weil, wie bereits oben erwähnt, der Quellsteuersatz ein gemittelter Steuersatz für ein ganzes Kanton ist, ergibt sich aus dem gemittelten Quellsteuersatz und der nach Steuererklärung eine Differenz.
    Im Fall von Zürich wohl immer der Art, dass die Leute nachzahlen müssen, weil der Steuersatz von Zürich höher als der Quellsteuersatz ist.

    Nein Frank, das kann man nicht so pauschal sagen. Gerade das habe ich versucht in meinem Kommentar klarzumachen:
    Es ist zwar richtig, dass der Steuerfuss in Zürich höher ist, als der Quellensteuersatz im Kanton ZH, aber die Berechnungsgrundlage ist völlig anders. Der Quellensteuer wird ja auf das monatliche Bruttoeinkommen erhoben, der Einkommensteuer wird aber vom steuerbaren Einkommen gerechnet, was (individuell) bis zum 30-50 % niedriger liegen kann, als Dein monatliches Brutto. Hier ein kleines Beispiel:
    Beispiel steuerbares Einkommen VZ
    Wenn Du beide Beträge mit dem Quellensteuerrechner, bzw mit dem Brutto-Netto-Rechner für Zürich durchrechnest, siehst Du den Unterschied. :grinning_squinting_face:
    Gruss: Attila


    P.S.: Ich habe meinen Fall (verheiratet, 1 Kind) durchgerechnet und im Bespiel ist auch von einer Familie mit Kinder die Rede, bei einem Alleinstehenden ohne Anhang sieht die Lage vielleicht nicht so eindeutig aus. Aber ich denke selbst dort bleibt z.B. von 121.000 brutto im Jahr mit der Steuererklärung etwas mehr übrig, als mit dem Quellensteuer....

  • Noch etwas Wissenswertes zum Thema Quellensteuer vs. Steuererklärung ("nachträgliche Veranlangung"): wenn einmal diese 120.000 CHF-Grenze überschritten wird, muss für das betroffene Jahr UND für alle Folgejahre bis zum Ende der Quellensteuerpflicht (praktisch bis zum Erhalt der C-Bewilligung) eine Steuererklärung für die nachträgliche Veranlangung abgegeben werden, selbst dann, wenn in diesen Folgejahren diese Grenze nicht mehr erreicht wird.

  • Weil, wie bereits oben erwähnt, der Quellsteuersatz ein gemittelter Steuersatz für ein ganzes Kanton ist, ergibt sich aus dem gemittelten Quellsteuersatz und der nach Steuererklärung eine Differenz.
    Im Fall von Zürich wohl immer der Art, dass die Leute nachzahlen müssen, weil der Steuersatz von Zürich höher als der Quellsteuersatz ist.


    Bei anderen Gemeinden, kann das anders aussehen.


    Vielleicht hilft es euch ja. Mich hat es jetzt einfach nur mal interessiert :smiling_face_with_sunglasses::CH:


    Für die Stadt Luzern kann ich bestätigen, dass es ähnlich aussieht. Mit der Quellensteuer kommt man dort leicht besser weg als wenn man regulär besteuert.

  • Darf ich den älteren Thread nochmals auspacken:

    Sobald du nicht mehr Quellensteuerpflichtig bist, hängt der Steuerfuss nicht nur vom Kanton sondern vielmehr von der Gemeinde ab.


    Sehe ich das richtig, dass sich der Steuersatz als Quellensteuerpflichtiger NUR nach dem Kanton richtet und nicht auch nach der Gemeinde?
    Nehmen wir an ich ziehe in eine Gemeinde, deren allg. Steuersatz niedriger ist als der kantonale habe ich sozusagen nichts davon, weil ich als Quellensteuerpflichtiger trotzdem den kantonalen Satz zahlen muss?

  • Habe die Antwort nun doch beim Recherchieren gefunden, allerdings in einem Beitrag der NZZ LINK



    Bei der Quellensteuer handelt es sich um eine im ganzen Kanton erhobene Steuer, bei welcher ein einheitlicher Steuertarif angewandt wird, der auch die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Steuern umfasst. Da es für die Berechnung der Quellensteuer nicht auf den steuerrechtlichen Wohnsitz der Steuerpflichtigen ankommt und der jeweilige Gemeindesteuerfuss somit keine Rolle spielt, werden die Gemeindesteuerfüsse im Tarif als Mittelwert berücksichtigt.


    Vielleicht hilft es anderen, die sich die gleiche Frage stellen.

  • Die Gemeinde spielt erst dann wieder eine Rolle, sobald du eine Niederlassungsbewilligung bekommen hast und somit nicht mehr Quellensteuerpflichtig bist. Was für gewöhnlich nach 5 Jahren der Fall ist.


    Schöne Grüsse
    Maik