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  4. Grenzgänger

Grenzgängerbewilligung G oder Aufenthaltsbewilligung B ??

  • dede179
  • 16. August 2016 um 16:20
  • dede179
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    dede179
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    • 16. August 2016 um 16:20
    • #1

    Hallo Zusammen,

    ich bin neu hier und habe das Forum schon ein wenig durchstöbert, jedoch noch keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

    Ich (m, ledig, Deutscher) arbeite seit 2,5 Monaten in der Schweiz und besitze die Grenzgängerbewilligung G und überlege die Aufenthaltsbewilligung B zu beantragen, da meine Probezeit jetzt dann endet. Ich bin weiterhin in Deutschland gemeldet.

    Mir ist unklar, mit welcher Aufenthaltsgenehmigung ich einen besseren steuerlichen Vorteil habe.

    Ist es sinnvoller die Grenzgängerbewilligung G zu behalten und mit dem Formular Gre-3 (die Distanz zwischen Deutschland und der Schweiz beträgt mehr als 110 km, Fahrtzeit beträgt mehr als 1,5 h und ich bin mehr als 60 Tage im Jahr in der Schweiz) seine kompletten Steuern in der Schweiz zu bezahlen, das Auto weiterhin in Deutschland versichert lassen und in D gemeldet bleiben ODER die Aufenthaltsbewilligung B zu beantragen (somit seine Zelte komplett in D abzubrechen) und auch komplett die Steuern in der Schweiz zu bezahlen??

    ...oder bleiben die Steuern die Gleichen? Wenn ja, welche Aufenthaltsgenehmigung hätte welchen Vorteil?!

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Liebe Grüsse

    Nico

  • Maik
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    • 18. August 2016 um 17:27
    • #2

    Hoi Nico

    Steuerlich ist ganz klar die Aufenthaltsbewilligung B die bessere Wahl. Dafür benötigst du aber deinen Wohnsitz in der Schweiz.

    Die Grenzgängerbewilligung macht nur Sinn, wenn du in Deutschland wohnen bleiben möchtest. Zum Beispiel wegen Frau und Kind.

    Nur wegen des Geldes würde ich aber nicht umziehen, es muss dir am neuen Ort auch gefallen. Land und Leute sollte dir auch zusagen. :winking_face:

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • dede179
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    dede179
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    • 23. August 2016 um 12:40
    • #3

    Vielen Dank für deine Antwort, Maik.

    Es gefällt mir sogar sehr gut in der Schweiz! :smiling_face:

    Ich habe noch eine Wohnung in Deutschland, welche ich eigentlich nicht ganz aufgeben möchte, diese gehört meinen Eltern und ich

    zahle eine sehr günstige Miete und diese nutze ich, wenn ich nach Deutschland heim komme.

    Daher ist meine Frage: Kann ich die Aufenthaltsbewilligung B beantragen, jedoch (evtl. Zweitwohnsitz) meine Wohnung in D behalten?

    Viele Grüsse,

    Nico

  • batschy
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    • 23. August 2016 um 21:21
    • #4

    Soviel ich weiß, ist das kein Problem!

  • Maik
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    • 29. August 2016 um 16:23
    • #5

    Hallo Nico

    Beate hat da vollkommen Recht. Die Zweitwohnung in Deutschland ist kein Problem. Im Gegenteil, es interessiert niemanden in der Schweiz ob du noch einen Zweitwohnsitz in Deutschland hast.

    Für Deutschland solltest du bei einem Zweitwohnsitz aber ein paar Dinge beachten:

    • Post muss regelmässig geöffnet werden. Wichtige Dokumente und Beschlüsse zählen auch ungeöffnet als zugestellt.
    • Wenn neue Pässe beantragt werden, müssen diese bei einem Wohnsitz in Deutschland weiterhin über die Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde in Deutschland erfolgen und nicht beim Konsulat in der Schweiz.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Heamose
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    Heamose
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    • 22. Mai 2017 um 13:18
    • #6

    Hier nochmal eine blöde Frage für mich als Frischling: Wie ist das denn eigentlich wenn mein Freund komplett in der Schweiz wohnen würde und ich in Deutschland. Ich würde allerdings in der Schweiz arbeiten. Jetzt wohne ich aber (weil es einfach bequemer ist), den Großteil bei meinem Freund in der Schweiz. Es gibt ja diese 183 Tage Regel falls die jemand von euch kennt ( Hier die Erklärung: https://www.wohnsitz-ausland.com/183-tage-regel/ ), die besagt ja grob, dass der überwiegend genutze Wohnsitz dann auch steuerlich der relevante ist. Aber bei dieser ganzen Grenzgängergeschichte blicke ich jetzt überhaupt nicht mehr durch xD Tut mir leid, falls das eine doofe Frage sein sollte - ich bin nur noch sehr am Anfang und ein bisschen überfordert im Gewust der Informationen

  • Maik
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    • 7. Juni 2017 um 16:43
    • #7

    Hallo Heamose

    Für den Entscheid ob du als Grenzgänger zählst oder dich in der Schweiz melden musst, ist diese Regel mit entscheidend. Wenn du diese 183 Tage voraussichtlich überschreitest, musst du dich in der Schweiz anmelden. Als Wohnsitz kann auch die Wohnung deines Freundes gelten. In diesem Fall würdest du auch komplett in der Schweiz versteuert werden. Ob du dabei noch in Deutschland bei deinen Eltern gemeldet bist, spielt für die Steuer keine Rolle.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • swisslove
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    • 13. September 2017 um 16:52
    • #8

    Hallo liebe Leute,

    ich würde eventuell zu meinem schweizer Freund ziehen. Da ich aber bei ihm einziehen würde, hätte ich keinen Mietvertrag für den Zoll zum vorweisen...
    Wie ist das zu handhaben?

    Und: Es kann sein, dass ich umziehe, bevor ich dort eine Arbeitsstelle habe. Das geht nicht so einfach oder?

    Danke im Voraus für Eure Hilfe

    Swisslove

  • Maik
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    • 29. September 2017 um 12:52
    • #9

    Ohne Mietvertrag geht das auch. In diesem Fall müsstest du eine schriftliche Bestätigung von deinem Freund mitbringen. Zusätzlich würde ich noch den Mietvertrag deines Freundes mitnehmen.

    Ohne Arbeitsstelle könntest du ihn auch in die Schweiz umziehen. Dann müsstest du eine Aufenthaltsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit für die Arbeitssuche beantragen. Diese wird für die Dauer von sechs Monaten ausgestellt und kann in begründeten Fällen auf bis zu 12 Monate verlängert werden.

    Schöne Grüsse
    Maik

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  • Jutta
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    Jutta
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    • 22. Juni 2018 um 19:31
    • #10

    Hallo Ihr!
    Das ist genau unsere Frage!
    Nur zum Unterschied, es handelt sich bei mir um eine Ausbildung von 2-3 Jahren in der Schweiz!
    Was für Vor- und Nachteile liegen zwischen Grenzgängerbewilligung und Aufenthaltsbewilligung?
    Theoretisch hab ich nur jedes zweite Wochenende frei, was also eigentlich den Grenzgänger ausschließen würde (mind. 1x pro Woche in die alte Heimat)
    praktisch merkt das keiner, wenns nur jedes zweite Woe ist?!?
    Müsste ich mich bei einer Aufenthaltsbewilligung in D ganz abmelden? Oder nicht.
    Denn dann wäre der Aufwand B nicht viel schwieriger wie Ausweis "G"?
    Aber mit der Krankenkasse evtl?

    Vielen Dank für eure tolle Seite und die Antworten!
    Ich habe hier bereits mehr gelernt, als in den letzten Tagen im Internetsurfing :winking_face:

  • Maik
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    • 23. Juni 2018 um 16:09
    • #11

    Hallo Jutta

    Nach deinem Text zu urteilen würde ich sagen, dass Grenzgänger für dich keine Option ist. "praktisch merkt das keiner", ist sowieso keine gute Idee. Wenn es dann doch rauskommt, gibt es Probleme. Daher lieber gleich richtigmachen, dann fährst du auf Dauer besser. Steuerlich bist du mit B-Bewilligung auch besser dran, da du als Grenzgänger, dein Schweizer Einkommen in Deutschland versteuern müsstest (die in der Schweiz bezahlte Quellensteuer wird dabei in der Steuererklärung angerechnet). Für Grenzgänger ist meist der grosse Vorteil, dass sie sich den teuren Lebensunterhalt (Miete usw.) der Schweiz sparen, aber wenn du eh eine Wohnung in der Schweiz unterhalten musst, fällt dieser Vorteil weg.

    Bei den meisten Gemeinden musst du für die "B-Bewilligung" keine Abmeldung aus Deutschland vorlegen, wenn du ganz sichergehen willst, fragst du am besten bei dem Amt für Migration deines zukünftigen Wohnkantons nach.

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 24. Juni 2018 um 20:27
    • #12

    Hallo Jutta,

    wie Maik schon geschrieben hat: versuch lieber dich an die Gesetze zu halten! Strafen in der Schweiz sind sehr empfindlich und können ein grosses Loch in den Geldbeutel reissen...

    Nochmal zum Verständnis: du möchtest für 2-3 eine Ausbildung in der Schweiz machen, richtig?
    Ich gehe davon aus dass du aktuell nicht in Grenznähe wohnst in Deutschland.

    Eine Grenzgängerbewilligung macht dann Sinn wenn du in der Schweiz arbeitest und auf deutscher Seite in Grenznähe wohnst. Der von dir angedachte Fall wäre der sogenannte internationale Wochenaufenthalter. Du hättest dann eine G-Bewilligung, musst aber nicht jeden Tag nach Deutschland fahren in deine andere Wohnung.

    Um solch einen Status zu erlangen musst du beim Amt für Migration einen Antrag stellen. Dafür brauchst du aber eine gute Begründung, also warum du diesen Status haben wirst. Der internationale Wochenaufenthalter wird dir dann auch nur für ein Jahr erteilt.

    Unkomplizierter ist es wenn du in die Schweiz ziehst und eine B-Bewilligung beantragst. Ist einfacher mit den Steuern (Quellensteuer bleibt in CH), und auch mit vielen anderen Sachen.

    Die Krankenkasse wird teurer mit B-Bewilligung als mit G-Bewilligung.


    VG basileus

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    • 29. April 2019 um 23:56
    • #13
    Zitat von basileus


    Unkomplizierter ist es wenn du in die Schweiz ziehst und eine B-Bewilligung beantragst. Ist einfacher mit den Steuern (Quellensteuer bleibt in CH), und auch mit vielen anderen Sachen.

    Die Krankenkasse wird teurer mit B-Bewilligung als mit G-Bewilligung.


    VG basileus

    Mein Problem, das ich heute hier sowieso schildern wollte, weil ich nicht mehr ein noch aus weiss:

    Mein schweizer Arbeitgeber verlangt von mir, dass ich nach der Probezeit eine B-Bewilligung beantrage. Grenzgänger hatten sie noch nie, heisst es (und wollen sie wohl nicht).
    Ich möchte meine deutsche Wohnung in Grenznähe nicht aufgeben.
    Ich könnte ein Zimmer in Basel mieten. Wäre dann aber jedes Wochenende daheim in Deutschland und nur unter der Woche in der Schweiz.
    Nun zu meiner Frage:
    Wenn ich mich in der Schweiz anmelde und die Wohnung noch habe in Deutschland, wird dann das deutsche Finanzamt nicht dennoch die Steuern wollen?
    Müsste ich mich in der Schweiz in voller Höhe und Umfang versichern, sobald ich ein Zimmer anmelde und B-Bewilligung beantrage?

    Auf der Arbeit für die ist das alles ganz einleuchtend und easy, ich soll halt mir eine kleine Wohnung suchen und B-Bewilligung beantragen und könnte ja dennoch meine deutsche Wohnung behalten. Aber Krösus bin ich halt nicht...

  • Markus Schulz
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    • 30. April 2019 um 08:16
    • #14

    Wenn Du Dich in der Schweiz mit B anmeldest aber eine Wohnung in Deutschland behältst, wird das Finanzamt vermuten dass der Lebensmittelpunkt in Deutschland liegt. Damit verbleibt die steuerliche Ansässigkeit in Deutschland.

    Solange Du keine weiteren Einkünfte erzielst, wird das steuerlich dann aber egal sein. Dein Einkommen in der Schweiz ist mit der Quellensteuer versteuert und wird für die Einkommenssteuererklärung in Deutschland gemäss DBA lediglich unter Progressionsvorbehalt gestellt. Sind keine weiteren Einkünfte da passiert also auch nichts. Wenn sich das ändert ist der Progressionsvorbehalt auf Grund der relativ hohen Gehälter in der Schweiz allerdings schon schädlich.

  • Gingy
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    • 30. April 2019 um 18:19
    • #15

    okay danke, und müsste ich mich in der Schweiz in voller Höhe und vollem Umfang versichern, wenn ich ein Zimmer anmelde und B-Bewilligung beantrage? (die deutsche Wohnung behaltend)

  • basileus
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    • 30. April 2019 um 19:59
    • #16

    Hallo Gingy,

    wenn du eine Wohnung in der Schweiz haben wirst und die B-Bewilligung beantragst, läuft alles so wie Markus geschrieben hat. Dein Schweizer Einkommen wird mit voller Quellensteuer belegt, und solange du in Deutschland kein Einkommen hast ist dir der Progressionvorbehalt in Deutschland egal.

    Kniffliger wird die Sache, wenn du eine G-Bewilligung beantragst (also Grenzgänger, bzw internationaler Wochenaufenthalter). Dann musst du dein Schweizer Einkommen in Deutschland versteuern (abzüglich ermässigter Schweizer Quellensteuer), da du aufgrund der zu kurzen Entfernung nicht unter die 60-Tage Regel fallen würdest.

    Wichtig wäre noch, dass du dann zwei Hauptwohnsitze hast (also einen in der Schweiz und einen in Deutschland). Die Kombination Hauptwohnsitz im einen Land sowie Nebenwohnsitz im anderen gibt es grenzüberschreitend nicht.


    VG basileus

  • Gingy
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    • 30. April 2019 um 20:31
    • #17

    okay danke. Ich erkenne natürlich dein Profilbild. Diese Stadt ist wunderschön, ich bin fast jeden Tag da! :smiling_face: Hab nur etwas Bammel vor den teuren Krankenversicherungen dort und zögere deshalb mit der B-Bewilligung. Eine Freundin sagte mir, wenn sie den Arzt nur anruft, dann kostet das schon was und es wäre sehr teuer. Da denke ich mir halt, wahrscheinlich teurer als die Lohnsteuer in Deutschland.

  • basileus
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    • 30. April 2019 um 20:48
    • #18

    Ja, die Krankenversicherung in Basel-Stadt ist leider die teuerste in der ganzen Schweiz. Und ja, du bezahlst mehr Prämie als Aufenthalter.
    Ich war bis Februar 2018 Grenzgänger. Die Prämie betrug damals CHF 279.- pro Monat, mit 300er Franchise und kostenloser Mitversicherung bei der AOK mittels Formular E106.
    Als Aufenthalter (B-Bewilligung) waren es dann gleich CHF 367.50 mit Telmed-Modell und 2500er Franchise.

    Mit 300er Franchise wären es CHF 478.50 gewesen (Telmed). Also 200 Stutz mehr im Monat = 2'400 mehr im Jahr.

    ABER: wenn du ein halbwegs vernünftiges Gehalt in der Schweiz verdienst, kannst du dir den Aufpreis für die Krankenversicherung locker leisten! Als Lediger ohne Kinder lohnt es sich meiner Meinung nach nicht, Grenzgänger zu sein. Kleiner Vergleich: statt 5k CHF Steuern in der Schweiz hätte ich über 13k € in Deutschland zahlen müssen, wohlgemerkt für vier Monate. Und Basel ist im Schweizer Vergleich eher im unteren Mittelfeld, was die Höhe der Steuern angeht.

    Ärzte in der Schweiz sind in der Tat teuer. Für Sachen wie Zahnarzt fahre ich nach Deutschland.

    Und btw: die Krankenversicherung in Deutschland wäre auch teuer. Wenn du dich gesetzlich versicherst, zahlst du nämlich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag gleichzeitig (in der Schweiz gibt es keine AG-Beiträge zur KV).
    D.h. du bezahlst fast 800€ pro Monat für eine gesetzliche Krankenversicherung. Die Alternative wäre Private KV, aber dann kommst du nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung und musst schauen, dass du ein gutes Modell wählst (sonst kannst du im Alter die Prämien nicht mehr zahlen).

    Ich hoffe es hilft dir etwas bei der Entscheidungsfindung.


    VG basileus

  • honigbiene111
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    • 30. April 2019 um 21:02
    • #19

    also ich kann auch nicht klagen...bei 270 Franken monatlich und 2500er Franchise alles machbar.
    Es stimmt...manchmal wirds teuer...wenn man Diagnostin macht.Teurer als 1200 Franchise ist es nie geworden...also Ausnahme....
    Ich habe mich als Single definitiv für die B entschieden und für eine Rente in der Schweiz.
    Deutschland geht mit meinen hart erarbeiteten Steuergeldern nicht gut um.
    Beste Grüsse
    Honigbiene

  • Gingy
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    • 1. Mai 2019 um 19:18
    • #20

    vielen Dank für Eure Hilfe! Nach Euren guten Ratschlägen habe ich mich entschieden, erst mal nichts zu übereilen, ich werde erst mal die G-Bewilligung holen und dann vielleicht nach der Probezeit nach B wechseln. Danke vielmals und alles gute!

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