Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe das Forum schon ein wenig durchstöbert, jedoch noch keine genaue Antwort auf meine Frage gefunden und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich (m, ledig, Deutscher) arbeite seit 2,5 Monaten in der Schweiz und besitze die Grenzgängerbewilligung G und überlege die Aufenthaltsbewilligung B zu beantragen, da meine Probezeit jetzt dann endet. Ich bin weiterhin in Deutschland gemeldet.
Mir ist unklar, mit welcher Aufenthaltsgenehmigung ich einen besseren steuerlichen Vorteil habe.
Ist es sinnvoller die Grenzgängerbewilligung G zu behalten und mit dem Formular Gre-3 (die Distanz zwischen Deutschland und der Schweiz beträgt mehr als 110 km, Fahrtzeit beträgt mehr als 1,5 h und ich bin mehr als 60 Tage im Jahr in der Schweiz) seine kompletten Steuern in der Schweiz zu bezahlen, das Auto weiterhin in Deutschland versichert lassen und in D gemeldet bleiben ODER die Aufenthaltsbewilligung B zu beantragen (somit seine Zelte komplett in D abzubrechen) und auch komplett die Steuern in der Schweiz zu bezahlen??
...oder bleiben die Steuern die Gleichen? Wenn ja, welche Aufenthaltsgenehmigung hätte welchen Vorteil?!
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Liebe Grüsse
Nico