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  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Umzug in die Schweiz Ende Mai

  • Natascha_92
  • 25. April 2020 um 14:23
  • Natascha_92
    4
    Natascha_92
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    Wohnort
    Berner Oberland
    In der Schweiz seit
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    Schwarzwald
    • 25. April 2020 um 14:23
    • #1

    Hallo ihr Lieben,

    nachdem ich Anfang März voller Freude meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, kam mir nun natürlich Corona dazwischen.
    Meinen Freund habe ich über einen Monat schon nicht mehr gesehen (er wohnt 5 Minuten von Thun) und zum 1. Juni würde ich meinen Job in Bern antreten.
    Dementsprechend habe ich Ende Mai vor, meinen ganzen Umzug durchzuführen.

    Jetzt war ich gestern sowieso mit dem Motorrad in der Bodensee-Region unterwegs und habe gedacht, dass ich am Zoll mal nachfrage, was ich denn beachten muss, wie ich am besten in der aktuellen Zeit vorgehe. Der Grenzbeamte hatte mir mitgeteilt, dass ich mit dem offiziellen Arbeitsvertrag so erstmal nicht direkt in die Schweiz komme. Er hat mir eine Mailadresse gegeben, wonach ich mich bei dem Staatssekretariat für Migration wenden soll, welche dann die Anfrage an die kantonalen Behörden weiterleiten. Ziel ist es, dass diese mir einen Ausländerausweis ausstellen können, damit ich über die Grenze komme.

    Meine Frage nun, ist jemand aktuell in derselben Situation? Irgendjemand schon irgendwelche Erfahrungen gemacht? Ich habe mit meinem Freund auf jeden Fall schon Rücksprache gehalten, dass er mal mit seinem Vermieter reden soll, damit ich schriftlich etwas vorliegen habe und Ende Mai bei der Adresse XY wohnhaft bin, im besten Fall vielleicht von der Gemeinde eine Meldebestätigung bekommen könnte.

    Würde mich sehr freuen, wenn ich jemand Gleichgesinntes finde.

    Liebe Grüße aus dem Schwarzwald!
    Natascha

  • Kerstin
    22
    Kerstin
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    • 25. April 2020 um 15:44
    • #2

    Hallo Natascha

    aktuell hört sich das doch alles gut an. Du bist auf dem richtigen Weg - einfach alle möglichen Unterlagen zusammen sammeln. Bis Ende Mai sind noch über 4 Wochen, da fliesst noch viel Wasser die Aare runter...

    Ich wünsche dir viel Glück - weil theoretisch sollen ja in den nächsten Wochen einige Dinge gelockert werden

    Liebe Grüsse
    Kerstin

  • MotU
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    MotU
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    • 28. April 2020 um 10:23
    • #3

    Hoi Natascha,

    hier gibt es einen Thread, der versucht immer aktuell zu informieren:
    https://www.auswandern-schweiz.net/forum/index.ph…tionsaustausch/

  • Stephan77
    3
    Stephan77
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    in Vorbereitung
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    • 1. Mai 2020 um 10:00
    • #4

    Hallo Natascha,

    ich habe ein sehr ähnliches Problem wie du, da ich selbst ursprünglich Ende April mit meiner Familie in die Schweiz ziehen wollte und am 01.05. meine neue Stelle in der Schweiz antreten sollte - trifft mich die Grenzschließung natürlich auch selbst ziemlich und versuche natürlich sobald es wieder möglich ist
    in die Schweiz einzureisen um meine Aufenthaltsbewilligung in meiner neuen Wohnsitzgemeinde zu beantragen...

    Aktuell kannst du m.E. keine Aufenthaltsbewilligung beantragen falls du das nicht schon vor dem 25.03. eingereicht hast.


    Der Bundesrat ja gestern am 29.04. Lockerungen zur Einreise beschlossen - aber nur für
    für Personen die ihre Aufenthaltsbewilligungen schon vor 25.03. eingereicht hatten und für grenzüberschreitende Dienstleistungen und für Drittstaatten Angehörige. Die genauen Lockerungen findet ihr hier:


    https://sync.vaillant-group.com/owa/redir.aspx…g-id-78940.html

    • Die Kantone bearbeiten alle Gesuche um eine Aufenthalts- oder Grenzgängerbewilligung von Erwerbstätigen aus einem EU- oder EFTA-Staat, die schon vor der Einführung der Einreisebeschränkungen (am 25. März 2020) eingereicht wurden.
      Das Gleiche gilt für Meldungen über den Stellenantritt für einen kurzfristigen Arbeitseinsatz bei einem Arbeitgeber in der Schweiz und für grenzüberschreitende Dienstleistungen von maximal 90 Tagen pro Jahr.
    • Auch neue Meldungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen werden wieder gemäss den üblichen Vorgaben des FZA bearbeitet, sofern sich die Dienstleistungserbringung auf einen schriftlichen Vertrag stützt, der vor dem 25. März 2020 abgeschlossen wurde.
      So kann beispielsweise ein Monteur aus Deutschland eine bereits bestellte Maschine in einem Schweizer Unternehmen installieren.
    • Arbeitnehmenden aus Drittstaaten, die bereits über eine Bewilligung für eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz verfügen, denen aufgrund der geltenden Einreisebeschränkungen aber kein Visum mehr ausgestellt werden konnte, wird die Einreise erlaubt.
    • Gesuche für eine Anstellung von Personen aus Drittstaaten, die vor dem Inkrafttreten der Zulassungsbeschränkungen für Drittstaatenangehörige (am 19. März 2020) eingereicht wurden, werden weiterbearbeitet. Sie werden genehmigt, sofern die Voraussetzungen gemäss Ausländergesetz erfüllt sind und die Stelle tatsächlich angetreten werden kann.

    Laut der Live Übertragung des Bundesrates vom 29.04. soll ab ab 08.06.2020 weitere Lockerungen in Kraft treten - was aber noch nicht sicher ist.
    Siehe: Der Satz fällt ab ca. 5:45min
    https://www.youtube.com/watch?list=PLE…ature=emb_title

    Ungefähr wiedergegeben:
    "Ab 08.06.2020 sollen wenn sich die Lage weiterhin positiv entwickelt wieder Gesuche von Erwerbstätigen mit EU/EFTA-Staatsangehörigkeit neu gestellt und bearbeitet werden. Zusätzlich wird die Stellen-Meldepflicht wieder eingeführt (Bevorzugung von Schweizern Arbeiternehmern)."

    Viele Grüße

    Stephan

  • rblust
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    rblust
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    In der Schweiz seit
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    Ortenau/ Baden
    • 10. Mai 2020 um 13:26
    • #5

    So, endlich angemeldet statt immer nur mitzulesen.

    Also ich habe das gleiche Problem gehabt,

    ich siedle zum 01. Juni vom Oberrhein/Schwarzwald auch um nach CH um dort eine Stelle zu beginnen. Den Vertrag haben wir
    im Januar gemacht, dann kam auch Corona dazwischen.

    Ich habe jetzt letzte Woche von meiner zukuenftigen Firma eine Meldebestaetigung bekommen, die sie fuer mich
    beantragt hat. Mit der sollte ich laut Personalabteilung ueber die Grenze kommen, die Anmeldung auf der Gemeinde
    muss dann in der ersten Woche erfolgen.

    Danach kann dann die Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.

    Gruesse aus dem Schwarzwald

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