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  4. Grenzgänger

Quellensteuer vs. Quellensteuer

  • Koadl
  • 12. November 2018 um 20:24
  • Koadl
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    Koadl
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    • 12. November 2018 um 20:24
    • #1

    Danke für Euere Zeit.

    Koadl ist Grenzgänger mit der Bewilligung G.

    Als Grenzgänger zahle er Quellensteuer. Diese ist soweit mir bekannt vom Kanton festgelegt und abhängig von persönlichen Faktoren.

    Bsp. Koadl hat 5 Kinder, 3 Frauen, keine Frerundin, ist Alleinverdiener usw. wohnt im Kanton Bern in der Gemeinde/Verwaltungsbezirk Thun, arbeitet aber im Kanton Zürich. Um genau zu sein arbeitet er in der Gemeinde Meilen.
    Koadl verdient 10000CHF/Monat und zahlt seine Quellensteuer einen Betrag Y. Soweit ist mir das alles bekannt. Aber jetzt:

    jetzt hat Koadl ein Stellenangebot bekommen und das sieht so aus:
    Koadl kann ab 1. des nächsten Monat eine Stelle im Kanton Schwyz sagen wir in Küstnacht, SZ antreten. Die Firma stellt ihm eine Wohnung in Schindeleggi, Schwyz. Kadls neue Firma hat ihren Firmensitz in Zürich und Koadl wohnt bei Antritt des neuen Jobs in Schindeleggi, SZ.

    Welchen Quellensteuersatz zahlt Koadl?
    - zahlt er den Steuersatz von Zürich (weil Sitz der Firma)?
    - zahlt er den Steuersatz vom Kanton Schwyz (weil Einsatzort)? oder weil besonders günstig:
    - zahlt er einen noch niedrigeren Quellensteuersatz als den vom Kanton Schwyz weil definiert mit Wohnort Schindeleggi, Schwyz.

    Ggf. hat dazu auch jemand einen Hinweis wo und wie das amtlich geregelt ist.

    Alle meine Nachfragen und Recherchen gaben mir bisher keine klare Antwort und ich muss da recht schnell eine Berechnung machen ob ich das Angebot beachten soll.

    Danke und Grüsse :smiling_face:

  • Bodenseher
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    • 12. November 2018 um 21:10
    • #2

    Hast Du schon beim kantonalen Steueramt (Migrationsamt) angerufen? Habe die besten Erfahrungen mit der Freundlichkeit zur Beantwortung von Fragen bei Problemen (St. Gallen).

    VG
    Bodenseher

  • Druschii
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    • 13. November 2018 um 11:19
    • #3

    Wie Bodenseher es schon gesagt hat, am sichersten fährst du mit dem Quellsteueramt des jeweiligen Kantons als Auskunftsstelle.

    Soweit wie ich verstanden habe zählt, solange du noch keinen C-Ausweis hast, für den monatlichen Abzug der Kantonale Quellsteuersatz. Ist der Verdienst aufs Jahr gerechnet höher als 120000CHF und man ist im Besitz des G oder B Ausweises, ist man verpflichtet eine Steuererklärung zu machen und da zählt dann der Gemeinde Quellsteuersatz. Alles bezogen auf den Kanton, die Gemeinde wo man gemeldet ist.

  • Maik
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    • 13. November 2018 um 11:28
    • #4

    Hallo Koadl

    Soweit ich weiss, ist die Quellensteuer für Grenzgänger in allen Kantonen auf 4.50 % begrenzt. Ob überhaupt ein Kanton weniger nimmt, wäre mir jetzt nicht bekannt.

    Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege!

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 13. November 2018 um 11:31
    • #5

    Die Quellsteuerbegrenzung greift nur dann, wenn man sie beim deutschen FA auch beantragt und dann beim Quellsteueramt eingereicht hat. (GRE-1 Antrag) Wenn nicht, zahlt man volle Quellsteuer auch wenn man den G-Ausweis hat.

  • basileus
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    • 13. November 2018 um 19:49
    • #6

    Hallo Koadl,

    wie immer im Leben kommt es ganz darauf an. Wie Maik schon richtig gesagt hat, bezahlt man als Grenzgänger die ermässigte Quellensteuer von 4,5%. Diese ist in allen Kantonen gleich.
    In diesem Fall wäre es total egal wo du wohnst.

    2. Fall: du verbringst mehr als 60 Tage berufsbedingt in der Schweiz. Die Grenzgängereigenschaft entfällt somit und du wirst mit dem vollen Quellensteuersatz deines Wohnkantons belastet. Der Quellensteuersatz des Kantons ist der Durchschnitt über alle Gemeinden.
    Wenn du in einer teuren Gemeinde wohnst, wäre das vorteilhaft für dich.

    3. Fall: mehr als 60 Tage in der Schweiz, und mehr als 120k Franken Gehalt im Jahr. Dann bist du verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wenn du in einer Gemeinde mit niedrigeren Gemeindesteuern wohnst, bekommst du Geld wieder. Bei einer Gemeinde mit höheren Steuern müsstest du noch Geld nachzahlen.

    Du bezahlst also immer den Quellensteuersatz der Gemeinde, in der du deinen Hauptwohnsitz hast. Es ist total egal wo dein Arbeitgeber seine Firma hat.
    Falls du die gestellte Wohnung nicht als deinen Hauptwohnsitz nimmst, bist du Wochenaufenthalter und zahlst weiterhin Steuern in Thun.

    Druschii hat übrigens Recht mit dem Formular GRE-1. Das solltest du dem AG relativ schnell ausgefüllt geben.

    Nachzulesen in Kurzform auch hier: hier


    VG basileus

  • Koadl
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    • 18. November 2018 um 06:21
    • #7

    Jo, ich habe auch die Info die Basileus schrieb. Danke Euch.

    "
    Sind Sie Aufenthalter tritt in der Regel das Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft. Es ist für Sie die in der Schweiz gültige und meist sehr viel niedrigere Steuermaßgebend. Die exakte Schweizer Steuer erfahren Sie von Ihrer Wohnsitzgemeinde. Jede Gemeinde legt die Steuerhöhe individuell fest!
    "
    Und ich bin Aufenthalter

    VG Koadl

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    • 21. November 2018 um 12:54
    • #8
    Zitat von Koadl

    Und ich bin Aufenthalter

    Nein, bist du bisher nicht. Oben hast du geschrieben du bist Grenzgänger mit Bewilligung G.
    Du bist, umgangssprachlich, ein internationaler Wochenaufenthalter.

    Also mit Bewilligung G, aber Wochenwohnsitz in der Schweiz. Dann gilt das was ich oben geschrieben habe.
    Es sei denn du hast jetzt doch eine B-Bewilligung, aber dann zahlst du auch nicht mehr die ermässigte Quellensteuer.


    VG basileus

  • Koadl
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    • 24. November 2018 um 12:49
    • #9

    Servus

    es ist die Arbeit, welche mich daran hindert hier zeitnah zu antworten.
    Nach allem was ich jetzt gelesen und gesagt bekommen habe ist es wohl vernünftig als Grenzgänger mit Bewilligung G (60 Tage Regelung) die Quellensteuer laut Tabelle des Wohnkantons zu bezahlen und darauf habe ich mich jetzt eingeschossen.

    Danke

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