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183 Tage Regelung

  • Kallevfl
  • 14. September 2021 um 14:42
  • Kallevfl
    2
    Kallevfl
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    2
    • 14. September 2021 um 14:42
    • #1

    Hallo zusammen,

    ich werde ab April für eine Schweizer Firma arbeiten. Da meine Frau als beamte in D arbeitet (Stuttgart) und wir zwei Kinder in der 1. und 3. Klasse haben kommt ein kompletter Umzug aktuell nicht in Frage.

    Laut Vertrag habe ich die Möglichkeit bis zu 2 Tage in der Woche im HO zu arbeiten. Unsere Überlegung ist es dass ich mich in D abmelde, mir in der Schweiz eine Wohnung nehme und wir uns gegenseitig besuchen kommen so dass ich über 183 Tage im Jahr in der Schweiz bin und die restlichen 180 in D.

    Reicht das aus für eine Besteuerung und Sozialversicherung in der Schweiz oder haben wir etwas übersehen?

  • jan82
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    jan82
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    • 14. September 2021 um 14:53
    • #2

    Hallo

    Um direkt auf den Punkt zu kommen: Formal hast du natürlich recht. Wäre ich beim Finanzamt, würde ich Dir die Geschichte allerdings nicht glauben. Und das ist eben immer das Problem... Es kommt drauf an auf wen du triffst. Das ist auch nicht böse gemeint.

  • Markus Schulz
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    • 14. September 2021 um 17:21
    • #3

    Mit Frau und 2 Kindern in Deutschland und der damit vorhandenen Wohnstätte in der ehelichen Wohnung wirst Du die steuerliche Ansässigkeit aus Deutschland kaum heraus bekommen. Und rein faktisch bleibt Dein Lebensmittelpunkt ja auch in Deutschland.

  • Immenhof
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    Immenhof
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    • 14. September 2021 um 21:02
    • #4

    Es geht nicht nur um 183 Tage, sondern zusätzlich um den gewöhnlichen Aufenthalt.

  • jan82
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    • 15. September 2021 um 08:00
    • #5

    Wenn du später in die heisse Phase kommst, machen sie mit dir so einen "Benefit-Test" (oder Most-Benefit Test - ich erinnere mich gerade nicht genau wie das Teil heisst).

    Wenn die lieben Behörden nach diesem Fragenkatalog, der recht konkret ist und dessen Fragen man nur schwer ausweichen kann, zu der Ansicht gelangen, dass du gewisse Massnahmen nur ergreifst, um Steuern zu sparen und das eine andere Lösung eigentlich "logischer" wäre, wird die Kommunikation direkt etwas direkter und man unterstellt dir ganz böse Dinge. Das ist nicht so schön...

  • Maik 15. September 2021 um 08:20

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Steuern verschoben.
  • lieberjott
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    • 15. September 2021 um 10:15
    • #6

    Gegenfrage: Wäre nicht eventuell Grenzgänger mit 60-Tage-Regelung sinnvoller bzw. in der Konstellation möglich?
    Also Grenzgänger werden, in Deutschland gemeldet bleiben, in der Schweiz nur ein kleines Zimmer bzw. Wohnung und aufgrund der Entfernung die Nicht-Rückkehrtage nachweisen. Somit volle Quellensteuer in der Schweiz und in Deutschland nur der Progressionsvorbehalt.
    Home Office wäre aber maximal ein Tag pro Woche erlaubt (sonst wärst du in Deutschland sozialversicherungspflichtig).

  • Hans5670
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    Hans5670
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    • 15. September 2021 um 21:40
    • #7

    Entscheidend ist denke ich wo dein Lebensmittelpunkt ist, bzw. wo dein gewöhnlicher Aufenthalt ist. Wo welcher Wohnsitz an oder abgemeldet wird, ist vollkommen irrelevant für steuerliche Zwecke. Stell dich darauf ein, dass du sämtliche Nachweise erbringen kannst, d.h. Belege von Fahrten, Mittagessen, etc.

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